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Selbstverteidigung Glossar Buchstabe P

Closed
Panikverschluss / Paniktürverschluss
Der Panikverschluss oder Paniktürverschluss wird in Gebäuden eingesetzt, in denen bei Eintritt von Gefahrensituationen der Ausbruch einer Panik anzunehmen ist. Ziel dieser speziellen Sicherheitseinrichtung ist es, eine Flucht ohne Kenntnis der Verschlussart z.B. des Notausganges mit minimaler Anstrengung zu ermöglichen. Zur Wirkungsweise: Der mechanische Panikverschluss ist ein Mechanismus, der eine geschlossene Tür verriegelt. Diese Verriegelung wird aufgehoben, indem die horizontal auf der Innenseite der Tür angebrachte Betätigungsstange in Fluchtrichtung und / oder in einem Bogen nach unten gedrückt wird. Diese Freigabefunktion muss an jeder Stelle über die gesamte Länge der Betätigungsstange möglich sein. Auch bei gleichzeitig lastendem Druck auf die Tür („Vorlast“, z.B. durch eine flüchtende Menschenmenge) müssen Paniktürverschlüsse sicher und schnell entriegeln.
Personenkontrolle
Amtsträger, wie z.B. die Polizei, der Zoll, das Ordnungsamt usw. sind berechtigt Personenkontrollen zur Identitätsfeststellung durchzuführen. Dies kann im Rahmen einer Strafverfolgung (Repression) oder Gefahrenabwehr (Prävention) erfolgen. Durch die Personenkontrolle kann der Amtsträger bestimmte Berechtigungen der Person prüfen. Berechtigungen sind z.B. das Waffenrecht, das Fahrerlaubnisrecht, oder das Aufenthaltserlaubnisrecht. Personenkontrollen können auch von Nicht-Amtsträgern vorgenommen werden, welche jedoch für die zu kontrollierende Person freiwillig sind. Diese Kontrollen beinhalten jedoch meist nur das Zeigen des Personalausweises, um das Alter festzustellen. Dies ist vor allem wichtig bei z.B. dem Verkauf von Alkohol oder dem Betreten einer Discothek, da beides für Minderjährige verboten ist und Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Die “Leibesvisitation” ist auch eine Form der Personenkontrolle, welche jedoch ebenfalls freiwillig erfolgt. Sie dient der Kontrolle, ob die Person unerlaubte Gegenstände, oder gar Waffen mit sich führt.
Prävention
Prävention im Sicherheits- und Servicebereich beschreibt die Gesamtheit vorbeugender Schutz- und Regelmaßnahmen und ist im Regelfall Teil eines ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes (s. auch „Risiko-Management“, „Sicherheitskonzept“).
Primärprävention

Primärprävention ist der erste Schritt in der Gewaltprävention. Sie zielt darauf ab, Gewalt überhaupt erst entstehen zu lassen. Das bedeutet, dass sie sich an alle Menschen richtet, unabhängig davon, ob sie bereits Gewalt ausgeübt oder erfahren haben.

Hier sind einige Beispiele für Primärprävention:

  • Stärkung der sozialen Kompetenzen: Kinder und Jugendliche lernen, wie sie Konflikte gewaltfrei lösen können.
  • Sensibilisierung für Gewalt: Menschen werden für die Gefahren von Gewalt sensibilisiert und lernen, wie sie sich in Gefahrensituationen verhalten können.
  • Entwicklung gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien: Es werden gewaltfreie Strategien entwickelt, um Konflikte zu lösen.
  • Primärprävention ist wichtig, weil sie die Grundlage für eine friedliche Gesellschaft bildet. Sie hilft, Gewalt zu verhindern und die Folgen von Gewalt zu mildern.

    Eine Analogie für Primärprävention:

    Primärprävention ist wie das Anzünden eines Feuers: Wenn man das Feuer erst gar nicht anzündet, kann es auch nicht brennen.

    In diesem Sinne ist Primärprävention die beste Art, Gewalt zu verhindern.