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Selbstverteidigung Glossar Buchstabe F

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Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit schützt nicht nur Personen, sondern auch Anlagen und Objekte sowie Werte. Ebenso gehört zum Berufsbild die Prävention, hier werden vorbeugende Maßnahmen erarbeitet, die die Personen bzw. der Objekte schützen sollen. Das Abwehren von Gefahren rundet den Beruf der Fachkraft für Schutz und Sicherheit ab. Das Einsatzgebiet von Schutz- und Sicherheitsfachkräften ist vielfältig, beim Anlage- und Objektschutz wird die Fachkraft meist direkt in Betrieben, wie beispielsweise in Flughäfen oder Sicherheitsabteilungen von Verkehrsgesellschaften des Nahverkehrs oder Bahnhöfen, eingesetzt. Im Bereich des Wertschutzes kommen Messen und Veranstaltungen sowie Werttransporte von Unternehmen oder Speditionen als Einsatzgebiet infrage. Im Bereich der Prävention gehören auch Beratungen und Schulungen von betroffenen Personen oder deren Umfeld zum Aufgabengebiet. Der Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert drei Jahre, ist bundesweit geregelt und wird meist im Wach- und Sicherheitsgewerbe durchgeführt. Neben der herkömmlichen Ausbildung sind auch eine rein schulische Ausbildung sowie eine zwei Jahre dauernde Umschulung möglich. Die Möglichkeit der Umschulung ist ein Novum in dem Gewerbe, hier finden ausschließlich theoretische Unterrichtseinheiten statt. Eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit kann Zwei Jahre nach der Abschlussprüfung (d.h. 2 Jahre Berufspraxis) die Prüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit ablegen. Weitere Fortbildungsmöglichkeiten sind durch verschiedene Studienangebote der Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten gegeben.