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Selbstverteidigung Glossar Buchstabe O

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Objektschutz

Objektschutz ist der Schutz von Betrieben, Anlagen, Gebäuden und Wohnungen gegen störende Einwirkungen. Damit sollen Zerstörungen und Beschädigungen verhindert und der ordnungsgemäße Betrieb in diesen Bereichen aufrechtzuerhalten werden. Da der Schutz privater Rechte grundsätzlich keine polizeiliche Aufgabe ist, werden behördliche Zuständigkeiten nur im Falle einer Gefahr begründet. Die Schutzmaßnahmen im Objektschutz hängen von der Gefährdungsstufe bzw. einer systematischen Risiko-Analyse ab. Die bestehend aus vier aufeinander aufbauenden Bereichen: der Ist-Analyse, der Zieldefinition, der Strategie und der der operativen Umsetzung. Die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen können sein: Bestreifung,. Sicherung von Einfriedungen und Zugängen, Zufahrts- und Parkregelung und Zugangangskontrollen, ggf. mit Technik unterstützt.