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Selbstverteidigung Glossar Buchstabe U

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Unternehmer
Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Er trägt das Risiko der Verschlechterung des Geschäftes und das allgemeine Unternehmensrisiko. Als Unternehmer muss der berufliche Zweck im Vordergrund stehen, wobei jede nebenberufliche Tätigkeit ausreicht. Die Trennung ist für eine Vielzahl verbraucherschützender Vorschriften v.a. im BGB bedeutend. Dem Unternehmer wird eine überlegene Rechtsstellung zuerkannt, vor der Verbraucher Schutz bedürfen. Im Werkvertragsrecht kommt dem Begriff des Unternehmers eine vom oben beschriebenen allgemeinen Begriff abweichende und streng zu trennende Bedeutung zu. Unternehmer ist dabei nur der Hersteller eines vertraglich vereinbarten Werkes. Er ist zur Schaffung und Ablieferung des Werkes im Austausch gegen die geschuldete Vergütung verpflichtet.