+49 175-6000328 info@guenther-pfeifer.de

Selbstverteidigung Glossar Buchstabe V

Closed
VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft VBG ist einer der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften werden von ihren Mitglieder durch Jahresbeiträge, sogenannte nachträgliche Umlagen, finanziert. Die Mitglieder des VBG sind u. a. Versicherungen, Banken, Freiberufler, Sportvereine, Personentransportunternehmen. Nach der Fusion mit BG BAHNEN im Januar 2010 umfasst die Berufsgenossenschaft mehr als 750.000 Mitgliedsunternehmen, denen acht Millionen versicherte Arbeitnehmer angehören. Die VBG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie wird gleich besetzt von Arbeitgebern und Versicherten verwaltet. Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt. Rechtsgrundlage ist das SGB VII (das Siebte Sozialgesetzbuch). Es legt die Aufgaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fest. Wichtigste Aufgaben sind die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Handlungsanweisungen und Regelungen im Schadenfall. Die Berufsgenossenschaft VBG ist einer der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften werden von ihren Mitgliedern durch Jahresbeiträge, sogenannte nachträgliche Umlagen, finanziert. Die Mitglieder des VBG sind u. a. Versicherungen, Banken, Freiberufler, Sportvereine, Personentransportunternehmen. Nach der Fusion mit BG BAHNEN im Januar 2010 umfasst die Berufsgenossenschaft mehr als 750.000 Mitgliedsunternehmen, denen acht Millionen versicherte Arbeitnehmer angehören. Die VBG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie wird gleich besetzt von Arbeitgebern und Versicherten verwaltet. Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt. Rechtsgrundlage ist das SGB VII (das Siebte Sozialgesetzbuch). Es legt die Aufgaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fest. Wichtigste Aufgaben sind die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Handlungsanweisungen und Regelungen im Schadenfall.

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Gesetzliche Unfallversicherung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
https://www.vbg.de

Verbotszeichen
„Das Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt“ – II.§ 2.3. BGV A8 Die Piktogramme nach DIN 4844-2 sind schwarz und befinden sich auf einem runden Schild mit weißem Hintergrund (Weiß/RAL 9003 Signalweiß), rotem dicken Rand (Rot/RAL 3001 Signalrot) und einem dicken roten Querbalken (von links oben nach rechts unten), der das Zusatzzeichen durchstreicht. Für das Zusatzzeichen der konkreten Gefährdung werden Piktogramme verwendet, die auf den verbotenen Gegenstand, bzw. Handlung eindeutig hinweisen. So bedeutet zum Beispiel eine durchgestrichene Zigarette, dass Rauchverbot herrscht. Es gibt bestimmte Normen für die Zeichen, jedes Schild wird von Experten begutachtet und auf Erkennbarkeit des Verbots getestet.