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Finanzwesen · Finanzmarktinfrastrukturen
Personelle Resilienz und Handlungssicherheit in Finanzmarktinfrastrukturen
Wie Beschäftigte bei kritischen Übergaben, Zutrittskonflikten und betrieblichen Störungslagen sicher entscheiden – mit nachvollziehbaren Prozessen statt Schulungen von der Stange.
Günther Pfeifer
Fachliche Konzeption
Günther Pfeifer ist Fachdozent für Gewaltprävention und Selbstschutz und entwickelt die Gladiator Mind Methode zur Selbstführung unter Druck. Sein Schwerpunkt liegt in der praxisnahen Vermittlung von Wahrnehmung, Deeskalation und Handlungssicherheit. Die rechtliche und technische Bewertung spezifischer Finanzmarktinfrastrukturen erfolgt durch die jeweils dafür zuständigen Fachstellen.
Früh erkennen. Klar entscheiden. Sicher handeln.
Inhaltsverzeichnis
- Was Finanzmarktinfrastrukturen von Bankfilialen unterscheidet
- Kritische Übergaben: Wenn Berechtigungen unklar werden
- Krisenkommunikation und Entscheidungen unter Druck
- Rechtlicher Rahmen: DORA, KRITISDachG und Arbeitsschutz
- Handlungssicherheit bei Zutritts- und Bedrohungslagen
- Gladiator Mind: Selbstführung vor Handlung
- Trainingsdesign: Warum es keine Schulung von der Stange gibt
- Konkreter Nutzen für unterschiedliche Funktionen
- Fragen zur betrieblichen Umsetzung
- Häufige Fragen zu Finanzmarktinfrastrukturen
- Weiterlesen und offizielle Quellen
Einordnung: Dieser Beitrag ergänzt die Perspektive der technischen und digitalen Sicherheit um das Verhalten von Beschäftigten. Er ersetzt weder Rechtsberatung noch technische DORA-Compliance.
1. Was Finanzmarktinfrastrukturen von Bankfilialen unterscheidet
Finanzmarktinfrastrukturen organisieren zentrale Abläufe des Finanzsystems. Dazu gehören unter anderem zentrale Gegenparteien (CCP), Zentralverwahrer (CSD) und Zahlungs- beziehungsweise Abwicklungssysteme. Ihr Zweck ist nicht die alltägliche Beratung von Privatkunden am Schalter. Vielmehr sorgen sie dafür, dass Zahlungen und Wertpapiergeschäfte technisch und organisatorisch geordnet verarbeitet werden. Ein kurzfristiger Ausfall kann deshalb Auswirkungen über das einzelne Unternehmen hinaus haben.
Für die Beschäftigten entstehen andere Anforderungen als in einer klassischen Bankfiliale: Wer arbeitet in besonders geschützten Betriebsbereichen? Wie werden Zutrittsversuche geprüft? Was geschieht, wenn eine fremde Person eine dringende technische Freigabe verlangt? Welche Informationen dürfen Mitarbeiter im Stress weitergeben? Die menschliche Komponente ist dabei keine Alternative zur IT-Sicherheit, sondern eine ergänzende Schutzebene.
Dieser Beitrag konzentriert sich bewusst auf physische Bedrohungen, menschliche Entscheidungen und organisatorische Schnittstellen. Er ist keine Anleitung zum Betrieb von Clearing-Systemen, keine technische DORA-Implementierungsberatung und keine rechtliche Einzelfallprüfung.
In hochgesicherten Abwicklungs- und Rechenzentren trainieren wir Betriebsteams darin, unautorisierte Zutrittsversuche abzuwehren und Handlungsfähigkeit unter Zeitdruck zu sichern durch maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte für Finanzmarktinfrastrukturen. Die personelle Eigensicherung im direkten Kunden- und Schalterkontakt erläutern wir unter Gewaltprävention und Eigensicherung im Bankwesen.
2. Kritische Übergaben: Wenn Berechtigungen unklar werden
Eine typische Schwachstelle entsteht an Schnittstellen zwischen Beschäftigten, Dienstleistern und Sicherheitsorganisation. Ein externer Techniker meldet sich außerhalb des geplanten Zeitfensters. Die Person verweist auf eine angeblich dringende Störung und fordert unmittelbaren Zugang zu einem abgeschotteten Bereich. Gerade in einer angespannten Lage kann Zeitdruck dazu verleiten, etablierte Identitäts- und Freigabeprüfungen abzukürzen.
Schulungsziel ist nicht, dass Mitarbeitende gefährliche Personen selbst festhalten. Sie müssen Widersprüche wahrnehmen, auf verbindliche Autorisierungswege bestehen, sichere Distanz wahren und bei Bedarf zuständige Sicherheitsstellen einschalten. Wer ungewöhnliche Zugangsversuche erkennt und sachlich dokumentiert, unterstützt die organisatorische Resilienz ohne sich zu gefährden.
Die Übung sollte die tatsächlichen Rollen im Unternehmen abbilden: Empfang, Leitstelle, Rechenzentrum, Sicherheitsdienst, Betriebsführung und technische Dienstleister. So wird aus einer abstrakten Regel ein handhabbarer Ablauf.
„Nur wenn ich mich selbst führen kann, kann ich auch eine Situation verändern.“
3. Krisenkommunikation und Entscheidungen unter Druck
Während eines Betriebszwischenfalls müssen Menschen Informationen mit unterschiedlicher Qualität bewerten. Ein Alarm, eine unvollständige Lagebeschreibung und mehrere gleichzeitige Rückfragen erzeugen leicht kognitive Überlastung. Unklare Zuständigkeiten, widersprüchliche Anweisungen oder unbestätigte Gerüchte können dann selbst zum Risiko werden.
Geeignete Übungen trainieren kurze, strukturierte Lageberichte, Rückfragen bei unklaren Aufträgen, die Verifikation kritischer Weisungen und festgelegte Eskalationswege. Das Ziel besteht nicht darin, immer sofort zu handeln. In sensiblen Prozessen ist die Fähigkeit, eine Entscheidung bewusst zu prüfen oder eine unzulässige Handlung abzulehnen, Teil professioneller Handlungssicherheit.
Führungskräfte sollten dabei ausdrücklich klären, wann Beschäftigte einen Vorgang unterbrechen dürfen, welche Priorität der Personenschutz hat und wer die Wiederaufnahme des normalen Betriebs freigibt. Dadurch wird auch psychische Belastung reduziert: Niemand muss in einer unübersichtlichen Situation alle Entscheidungen allein tragen.
4. Rechtlicher Rahmen: DORA, KRITISDachG und Arbeitsschutz
Das KRITIS-Dachgesetz ist seit dem 17. März 2026 in Kraft. Sein § 4 nennt den Sektor Finanzwesen. Für Finanzunternehmen im Anwendungsbereich der DORA-Verordnung sieht § 4 Absatz 2 jedoch weitreichende Ausnahmen von bestimmten Pflichten des KRITISDachG vor, unter anderem von §§ 12 bis 16 und § 20. Deshalb wäre es falsch, für sämtliche Finanzmarktinfrastrukturen pauschal eine Schulungspflicht nach § 13 KRITISDachG zu behaupten. Die Einordnung hängt vom konkreten Unternehmen und seiner rechtlichen Stellung ab.
DORA (EU 2022/2554) regelt die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor. Sie ist nicht mit einer allgemeinen Pflicht zu körperlichen Selbstschutzseminaren gleichzusetzen. Für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gelten daneben die allgemeinen Arbeitsschutzpflichten: Nach § 5 ArbSchG sind Gefährdungen zu beurteilen; § 12 ArbSchG betrifft angemessene Unterweisungen. Daraus können sich je nach Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zu Bedrohungen, Konflikten und kritischen Zugangsbereichen ergeben.
Das BBK weist darauf hin, dass konkretisierende Verordnungen zum KRITISDachG teilweise noch erarbeitet werden. Deshalb sind Aktualisierung und betriebsbezogene Rechtsprüfung notwendig.
5. Handlungssicherheit bei Zutritts- und Bedrohungslagen
Unbefugter Zutritt muss zunächst organisatorisch verhindert werden. Technische Zugangssysteme, Besucherregelungen und Sicherheitsdienste bilden dafür wichtige Schutzschichten. Wenn trotzdem ein Konflikt entsteht, brauchen Beschäftigte einen einfachen, eingeübten Handlungsrahmen: Abstand halten, keine persönlichen Risiken eingehen, Sicherheitskräfte verständigen, kritische Bereiche nicht unkontrolliert öffnen und Beobachtungen faktenbezogen melden.
Deeskalation heißt in diesem Kontext nicht, alle Forderungen zu erfüllen. Eine ruhige Stimme, klare Grenzen und das Verweisen auf festgelegte Freigabeprozesse können die Situation stabilisieren. Drohungen oder konkrete Angriffe verlangen dagegen den Rückzug und die vorgesehenen Alarmierungswege.
Zu trainieren sind auch das Verhalten nach dem Vorfall und die Unterstützung betroffener Personen. Dabei gelten Vertraulichkeit und Datenschutz. Für die Analyse von Schwachstellen reichen oft anonymisierte Szenarien, ohne sensible Lagepläne, Zugangscodes oder Sicherheitskonfigurationen offenzulegen.
„Selbstschutz beginnt im Kopf.“
6. Gladiator Mind: Selbstführung vor Handlung
Die Gladiator Mind Methode stellt die Fähigkeit zur Selbstführung unter Stress in den Mittelpunkt. Im Training wird reflektiert, wie Wahrnehmung, innere Bewertung, körperliche Stressreaktion und Entscheidung sich gegenseitig beeinflussen. Beschäftigte üben, eine Aktivierung wahrzunehmen, ihre Aufmerksamkeit auf überprüfbare Informationen zu lenken und den nächsten sicheren Schritt bewusst zu wählen.
Das Konzept ersetzt weder technische Sicherheitskontrollen noch Krisenstäbe. Es ergänzt bestehende Verfahren um die menschliche Perspektive. Gerade bei vermeintlichem Zeitdruck kann eine kurze bewusste Unterbrechung helfen, sich an festgelegte Freigabewege zu halten.
Für Finanzmarktinfrastrukturen werden Übungen ohne operative Geheimnisse gestaltet: beispielsweise ein fingierter Zutrittswunsch, widersprüchliche telefonische Anweisungen oder eine unklare Meldung im Schichtwechsel. Der Fokus liegt auf Gesprächsführung, Aufgabenklärung und der Entscheidung, wann Hilfe hinzugezogen werden muss.
7. Trainingsdesign: Warum es keine Schulung von der Stange gibt
Eine Zentralverwahrstelle, ein Zahlungsdienstleister und eine zentrale Gegenpartei haben unterschiedliche Organisationsstrukturen. Auch innerhalb eines Unternehmens unterscheiden sich Empfang, operative Überwachung, technische Teams und Führungskräfte deutlich. Eine allgemeine Deeskalationspräsentation für alle Rollen würde zentrale Belastungen nur oberflächlich behandeln.
Deshalb beginnt ein sinnvoller Trainingsprozess mit einem vertraulichen Vorgespräch. Gemeinsam werden Zielgruppen, erlaubte Übungsszenarien, bestehende Notfall- und Meldewege und gewünschte Lernziele definiert. Anschließend werden realitätsnahe, aber nicht sicherheitskritische Situationen geübt und ausgewertet. Die Ergebnisse können als Anregung zur Weiterentwicklung interner Verfahren genutzt werden.
Der Mehrwert liegt nicht in einem pauschalen Versprechen, Vorfälle vollständig zu verhindern. Er liegt in klareren Entscheidungen, geübter Kommunikation und dem Verständnis dafür, wie Mitarbeitende in ihre betriebliche Sicherheitsorganisation eingebunden sind.
„Ich bin Praktiker, kein Forscher. Meine Aufgabe ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse in tragfähige Konzepte für reale Einsatzsituationen zu übersetzen.“
8. Konkreter Nutzen für unterschiedliche Funktionen
Für Empfangs- und Besucherbereiche steht die Kontrolle von Zutrittswünschen bei gleichzeitig höflicher Kommunikation im Vordergrund. Technische Teams profitieren von eindeutigen Eskalationswegen, wenn eine Aufgabe außerhalb der Freigabeprozesse verlangt wird. Im Leitstellen- und Überwachungsumfeld zählen strukturierte Meldungen, Rollenklärung und gegenseitige Rückversicherung.
Führungskräfte benötigen einen Überblick darüber, wie Beschäftigte bei Bedrohungen unterstützt werden und wie Übungen ohne operative Risiken organisiert werden können. Führung sollte außerdem ansprechbar sein, wenn Mitarbeitende widersprüchliche Vorgaben erleben.
Erfolgreiche Schulungen lassen sich durch beobachtbare Kriterien bewerten: Wird bei unklarer Identität nachgefragt? Werden Meldewege eingehalten? Wird im Rollenspiel eine eigene Gefährdung vermieden? Werden Informationen präzise und ohne Mutmaßungen weitergegeben? Diese Kriterien sind für die praktische Evaluation hilfreicher als pauschale Versprechen einer garantierten Resilienzsteigerung.
9. Fragen zur betrieblichen Umsetzung
Bevor Verantwortliche ein Training beauftragen, sollten sie klären, in welchen Funktionen tatsächlich persönliche Bedrohungs- oder Eskalationssituationen auftreten können. Ebenso wichtig ist die Frage, ob bestehende Sicherheitsanweisungen ausreichend bekannt und praktisch anwendbar sind.
Ein gutes Konzept benennt außerdem Grenzen: Beschäftigte dürfen keine Aufgaben übernehmen, die Sicherheitsdienst, Polizei oder spezialisierten technischen Verantwortlichen vorbehalten sind. Für sensible Einrichtungen wird die Durchführung mit der Sicherheitsorganisation abgestimmt; Übungen dürfen keine geschützten Infrastrukturinformationen offenlegen.
Nach einem Training sollten Verantwortliche prüfen, welche Erkenntnisse in Unterweisungen, Meldewegen oder Schichtübergaben aufgegriffen werden können. So entsteht ein langfristiger Transfer in den Alltag statt eines isolierten Seminartages.
Häufige Fragen zu Finanzmarktinfrastrukturen
Sind Finanzmarktinfrastrukturen dasselbe wie Bankfilialen?
Nein. Finanzmarktinfrastrukturen ermöglichen insbesondere Verrechnung, Abwicklung, Verwahrung und Zahlungsverarbeitung. Der direkte Privatkundenkontakt einer Bankfiliale ist ein anderes Arbeitsumfeld.
Verlangt das KRITISDachG bei allen Betreibern Schulungen nach § 13?
Nein. § 4 Absatz 2 KRITISDachG enthält für DORA-erfasste Finanzunternehmen wesentliche Ausnahmen. Maßgeblich ist die konkrete rechtliche Einordnung.
Was bringt ein Training zur personellen Handlungssicherheit?
Mitarbeitende üben nachvollziehbare Reaktionen auf unklare Zutrittswünsche, Drucksituationen, Bedrohungen und widersprüchliche Anweisungen, abgestimmt auf ihre Aufgaben und bestehenden Meldewege.
Werden echte Zutrittscodes oder Sicherheitspläne benötigt?
Nein. Übungen können mit fiktiven Szenarien stattfinden. Schutzbedürftige Zugangsdaten, Sicherheitskonfigurationen und Betriebsgeheimnisse gehören nicht in offene Schulungsunterlagen.
Ersetzt Gladiator Mind DORA- oder IT-Sicherheitsmaßnahmen?
Nein. Gladiator Mind ergänzt vorhandene organisatorische und technische Schutzmaßnahmen durch Übungen zur Selbstführung, Wahrnehmung und Entscheidungsfähigkeit unter Stress.
Weiterlesen und offizielle Quellen
Vertiefende Fachbeiträge: Gladiator Mind, Fehlentscheidungen unter Stress, KRITIS und Faktor Mensch und Deeskalationstraining.
Offizielle Fachquellen: § 4 KRITISDachG, BBK-FAQ zum KRITISDachG, Bundesbank: zentrale Gegenparteien, § 5 ArbSchG und § 12 ArbSchG.
Individuelle Schulung statt Standardprogramm
Sie möchten Beschäftigte auf konkrete Zutritts-, Kommunikations- oder Bedrohungslagen vorbereiten? Im Fachgespräch klären wir passende Zielgruppen, Übungsrahmen und betriebliche Schnittstellen.
