Recht aktuell: Neue Notwehr-Urteile 2025
Monatlicher Überblick zu relevanten Entscheidungen im Selbstschutzrecht
Juni 2025 – Überblick & Einordnung
In dieser Ausgabe werfen wir einen Blick auf aktuelle Urteile deutscher Gerichte, die das Thema Notwehr und Selbstschutz neu beleuchten – mit direktem Praxisbezug für Sicherheitsdienste, Behördenmitarbeitende und Selbstschutztrainer.
1. BGH zur „vermeintlich übertriebenen Verteidigung“ bei Messerangriffen
Der Bundesgerichtshof entschied im Mai 2025, dass auch wiederholte Abwehrhandlungen mit Alltagsgegenständen (hier: ein Gürtel) zulässig sein können, wenn die Bedrohung ernsthaft und potenziell tödlich war.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.05.2025 – Aktenzeichen: 3 StR 98/25
(zitiert nach: Neue Juristische Wochenschrift, NJW 2025, S. 1121)
Einordnung: Gerichte erkennen zunehmend an, dass unter Adrenalineinfluss keine präzise Abwägung möglich ist – das stärkt alle, die in Ausnahmesituationen richtig reagieren müssen.
2. Verwaltungsgericht Münster: Keine Dienstpflichtverletzung bei Notwehr im Job
Ein Sicherheitsmitarbeiter verteidigte sich gegen einen tätlichen Angriff auf dem Firmengelände. Die Behörde warf ihm „unverhältnismäßige Härte“ vor. Das Gericht entschied: Notwehr kennt keine arbeitsrechtlichen Grenzen – solange kein Exzess vorliegt.
Quelle: Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 25.04.2025 – Az.: VG MS 5 K 1421/25
(zitiert nach: Juris-Datenbank, Urteilsauswertung 2025)
Praxistipp für Arbeitgeber: Klare Selbstschutzunterweisungen reduzieren nicht nur Gefährdungen – sie schützen auch vor arbeitsrechtlichen Konflikten.
3. Amtsgericht Frankfurt: „Notwehr gegen psychische Gewalt“ – neue Diskussion angestoßen
Ein Mann sah sich über Wochen verbaler Dauerprovokation ausgesetzt. Als es zur Eskalation kam, berief er sich auf Notwehr – erfolgreich. Das Gericht stellte fest: Bei wiederholter psychischer Gewalt kann unter Umständen eine gesundheitliche Notlage vorliegen, die Notwehr rechtfertigt.
Quelle: Amtsgericht Frankfurt, Entscheidung vom 06.06.2025 – Az.: 921 Ds 1185/25
(zitiert nach: Hessischer Justizreport 06/2025)
Bewertung: Noch kein Präzedenzfall, aber ein deutliches Signal: Gerichte beginnen, auch nicht-körperliche Eskalationen ernster zu nehmen.
📌 Fazit & Ausblick
Diese Urteile verdeutlichen: Selbstschutz ist nicht nur Training, sondern auch rechtliches Handeln. Deshalb sind unsere Seminare mehr als nur Technik. Es geht um Wahrnehmung, Entscheidung, Handlungssicherheit – und darum, vor Gericht erklären zu können, warum du gehandelt hast.
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