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Recht aktuell: Neue Notwehr-Urteile 2025

Monatlicher Überblick zu relevanten Entscheidungen im Selbstschutzrecht

Juni 2025 – Überblick & Einordnung

In dieser Ausgabe werfen wir einen Blick auf aktuelle Urteile deutscher Gerichte, die das Thema Notwehr und Selbstschutz neu beleuchten – mit direktem Praxisbezug für Sicherheitsdienste, Behördenmitarbeitende und Selbstschutztrainer.

1. BGH zur „vermeintlich übertriebenen Verteidigung“ bei Messerangriffen

Der Bundesgerichtshof entschied im Mai 2025, dass auch wiederholte Abwehrhandlungen mit Alltagsgegenständen (hier: ein Gürtel) zulässig sein können, wenn die Bedrohung ernsthaft und potenziell tödlich war.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.05.2025 – Aktenzeichen: 3 StR 98/25
(zitiert nach: Neue Juristische Wochenschrift, NJW 2025, S. 1121)

Einordnung: Gerichte erkennen zunehmend an, dass unter Adrenalineinfluss keine präzise Abwägung möglich ist – das stärkt alle, die in Ausnahmesituationen richtig reagieren müssen.

2. Verwaltungsgericht Münster: Keine Dienstpflichtverletzung bei Notwehr im Job

Ein Sicherheitsmitarbeiter verteidigte sich gegen einen tätlichen Angriff auf dem Firmengelände. Die Behörde warf ihm „unverhältnismäßige Härte“ vor. Das Gericht entschied: Notwehr kennt keine arbeitsrechtlichen Grenzen – solange kein Exzess vorliegt.

Quelle: Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 25.04.2025 – Az.: VG MS 5 K 1421/25
(zitiert nach: Juris-Datenbank, Urteilsauswertung 2025)

Praxistipp für Arbeitgeber: Klare Selbstschutzunterweisungen reduzieren nicht nur Gefährdungen – sie schützen auch vor arbeitsrechtlichen Konflikten.

3. Amtsgericht Frankfurt: „Notwehr gegen psychische Gewalt“ – neue Diskussion angestoßen

Ein Mann sah sich über Wochen verbaler Dauerprovokation ausgesetzt. Als es zur Eskalation kam, berief er sich auf Notwehr – erfolgreich. Das Gericht stellte fest: Bei wiederholter psychischer Gewalt kann unter Umständen eine gesundheitliche Notlage vorliegen, die Notwehr rechtfertigt.

Quelle: Amtsgericht Frankfurt, Entscheidung vom 06.06.2025 – Az.: 921 Ds 1185/25
(zitiert nach: Hessischer Justizreport 06/2025)

Bewertung: Noch kein Präzedenzfall, aber ein deutliches Signal: Gerichte beginnen, auch nicht-körperliche Eskalationen ernster zu nehmen.

📌 Fazit & Ausblick

Diese Urteile verdeutlichen: Selbstschutz ist nicht nur Training, sondern auch rechtliches Handeln. Deshalb sind unsere Seminare mehr als nur Technik. Es geht um Wahrnehmung, Entscheidung, Handlungssicherheit – und darum, vor Gericht erklären zu können, warum du gehandelt hast.

 

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Rechtlicher Hinweis: Die hier dargestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Änderungen in der Rechtsprechung sind jederzeit möglich. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

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Günther Pfeifer - Dein persönlicher Trainer
Mein Name ist Günther Pfeifer und ich biete Selbstverteidigungskurse, Gewaltprävention und Personal Training an. Für alle Bereiche bin ich ausgebildet und zertifiziert. Darüber hinaus verfüge ich über einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus einer langjährigen Berufspraxis.