Gefährdungsbeurteilung: Risikoeinschätzung und Sicherheitsunterweisung am Arbeitsplatz
Unternehmen, Behörden und andere Organisationen sind gesetzlich verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dazu gehören unter anderem eine angemessene Gestaltung der Räumlichkeiten, ausreichend Beleuchtung und Beschilderungen, ergonomisches Mobiliar sowie sichere Arbeitsabläufe und die Verwendung passender Arbeitsmittel. Alles muss dokumentiert werden und die Mitarbeiter sind regelmäßig zu schulen. Dafür müssen die Arbeitsgeber eine Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz durchführen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Risiken zu entfernen.
Klingt nach einer Mammutaufgabe? Ist es zum Teil auch. Die Verantwortung ist enorm, denn es geht um die Sicherheit Ihrer Angestellten. Fehlzeiten von Mitarbeitern bedeuten hohe Kosten für Ihre Firma. Schlimmstenfalls drohen daraus Störungen im Betriebsablauf, die den Erfolg Ihres Unternehmens schaden können. Die gute Nachricht: Sie müssen die Aufgaben nicht allein bewältigen. Es gibt professionelle Hilfe, die Sie für die Risikobeurteilungen und Sicherheitsunterweisung am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen können. Die Einzelheiten dazu erfahren Sie in diesem Artikel.
Sichere Arbeitsbedingungen: gesetzliche Grundlagen
Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist gesetzlich verankert und umfassend geregelt. Es gibt zahlreiche Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Grundlegende Bestimmungen geben das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Betriebsverfassungsgesetzt (BetrVG) sowie die Vorschriften vom Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor. Demnach sind Sie als Unternehmer verpflichtet, Arbeitsschutz in die Führung und Organisation Ihres Betriebs einzubinden. Sie müssen Unfallverhütungsvorschriften beachten und die Erste Hilfe organisieren.
Wichtig ist, dass Sie regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dabei handelt es sich um die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie die Ableitung, Umsetzung und Kontrolle erforderlicher Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Angestellten. Der Prozess basiert auf §§ 5,6 ArbSchG, den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz), § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 6 Gefahrstoffverordnung sowie §§ 89, 90 BetrVG.
So schaffen Sie Sicherheit am Arbeitsplatz
Arbeitsschutz ist als Unternehmensziel zu definieren. Kommunizieren Sie Ihre Grundeinstellung und machen Sie Ihren Mitarbeitern deutlich, dass Sie sich für deren Sicherheit am Arbeitsplatz einsetzen. Organisieren Sie den Arbeitsschutz und binden Sie die einzelnen Schritte fest in die Organisation Ihres Betriebs ein. Grundlage dafür ist eine Beurteilung der aktuellen Arbeitsbedingungen. Im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung ermitteln Sie mögliche Gefahren für Ihre Mitarbeiter und erstellen einen Maßnahmenkatalog zur Vermeidung oder mindestens Reduzierung der Risiken.
Zusätzlich müssen Sie Ihre Mitarbeiter in den Prozess einbinden. Ihre Angestellten stehen im Mittelpunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Zum einen geht es um ihre Sicherheit, zum anderen müssen sie auch einen wichtigen Beitrag leisten. Überzeugen Sie Ihr Personal von der Notwendigkeit und dem Sinn der Arbeitssicherheit und informieren Sie Ihre Mitarbeiter über das richtige Verhalten am Arbeitsplatz. Schnell können Arbeitsmittel und Gegenstände im Büro zu Gefahrenquellen oder sogar zu gefährlichen Waffen werden und Ihre Angestellten gefährden. Außerdem drohen in manchen Berufen Gefahren durch aggressive Personen. In diesem Fall sollten Sie Ihre Mitarbeiter mit effektiven Strategien zur Gewaltprävention und Selbstverteidigung ausstatten. Deeskalationstrainings und Präventionskonzepte tragen erheblich zur Reduzierung von Gefahren bei.
Im Überblick: Arbeitsschutz in Führung und Organisation Ihres Betriebs einbinden
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als Unternehmensziel verankern
- Arbeitsschutz organisieren
- Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten bestellen
- Risikoeinschätzung und Ermittlung von Gefahren
- Mitarbeiter einbinden und unterweisen
- Schutzmaßnahmen ermitteln und implementieren
- Regelmäßige und vorbeugende Kontrollen durchführen
- Notfallpläne erstellen
Erfolgsfaktor Gefährdungsbeurteilung
Gemäß § 5 ArbSchG ist ein Arbeitsgeber verpflichtet, Maßnahmen des Arbeitsschutzes durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln. Ziel ist es, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und ihnen durch präventive Maßnahmen entgegenzuwirken, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen, Ihr Personal zu motivieren und den Betriebsablauf sowie Erfolg Ihres Unternehmens sicherzustellen. Dabei sollen Sie sich von Experten, wie zum Beispiel Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragen oder Betriebsärzten, unterstützen lassen. Die Profis haben Erfahrungen mit den Risiken am Arbeitsplatz und können deren Gefährdungspotential realistisch einschätzen.
Im Rahmen der Beurteilungen von Risiken sind nach § 5 ArbSchG folgende Gefährdungen zu beurteilen:
- Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes
- Physikalische, chemische und biologische Einflüsse
- Gestaltung, Auswahl, Einsatz und Nutzung von Arbeitsmitteln, wie zum Beispiel Arbeitsstoffe, Maschinen, Geräte und Anlagen
- Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit
- Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
- Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Unfallverhütung: Prävention nach DGUV Vorschrift 1
Die DGUV Vorschrift 1 konkretisiert wesentliche Anforderungen, die Arbeitgeber zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz berücksichtigen müssen. Es geht in erster Linie um Vorkehrungen, die das Ziel verfolgen, Arbeit gesund und sicher zu gestalten. Dazu widmet sich die Vorschrift den Pflichten eines Unternehmers hinsichtlich Beurteilung von Gefährdungen, Pflichtenübertragung, Mitarbeiterunterweisung sowie Qualifikation des Personals für Aufgaben im Betrieb. Unfälle sollen vermieden bzw. das Risiko dafür auf ein Minimum reduziert werden. Außerdem enthält die Vorschrift Abschnitte zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung sowie zu Maßnahmen bei besonderen Gefahren und Erster Hilfe.
Auf einem Blick: Mein Angebot für den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen
Als ausgebildeter Sicherheits-Coach mit einem umfangreichen Erfahrungsschatz aus langjähriger Berufspraxis unterstütze ich Sie auf dem Weg, Ihre Ziele im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit zu erreichen. Ich biete Seminare für Jedermann und spezielle Berufsgruppen in den Bereichen Risikobeurteilung, Prävention und Sicherheit an. Mein Angebot umfasst:
- Risikobeurteilung und Einschätzung der Gefährdungen
- Unterweisungen
- Deeskalationstraining – Deeskalationschulung
- Kommunikations- und Verhaltenstraining
- Bedeutung der Distanzen in Konfliktsituationen
- Konflikttraining
- Eigensicherung
- Notwehrtraining – Selbstschutztraining
- Rechtskunde über Notwehr/Notwehrhilfe
- Selbstverteidigungskurse
- Sowie Themen auf Kundenwunsch und Anforderung
So profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von meinen Leistungen
Meine Kurse richten sich an Jedermann. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Behörden und deren Mitarbeiter profitieren von meinem Service. Die Teilnehmer lernen durch mein Coaching, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und aus dem Weg zu räumen. Außerdem eignen sie sich wichtige Methoden zur Gewaltprävention, Deeskalation und Selbstverteidigung im Notfall an. Dabei gilt: Überall lauern Gefahren. Deshalb biete ich allgemeine Kurse sowie spezifische Seminare für bestimmte Berufe an.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber: Sie kommen den gesetzlichen Verpflichtungen zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit nach und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erfolg Ihres Unternehmens. Ich helfe Ihnen bei der Ermittlung von Gefährdungen und der Ableitung effektiver Maßnahmen zur Reduzierung Risiken. Außerdem stärke ich Ihre Mitarbeiter und bereite sie auf das plötzliche Eintreten von Gefahrensituationen vor.
Zielgruppen meiner Kurse: An welche Berufe und Unternehmen richtet sich mein Angebot?
Für folgende Berufsgruppen sind spezifische Mitarbeiterschulungen zur Risikobeurteilung, Prävention und Eigensicherung am Arbeitsplatz besonders empfehlenswert:
- Service-Center
- Banken
- Hotel
- Arbeitsamt und Jobcenter
- Gerichtsvollzieher
- Mitarbeiter -ÖPNV (Zugbegleiter)
- Sicherheitspersonal
- Ordnungsämter
- Jugend- und Sozialämter
- Soziale Einrichtungen
- Kulturelle Einrichtungen
- Lehrer / Lehrerinnen
- Kliniken
- Notfallambulanzen
- Personal von psychiatrischen Einrichtungen
- Rettungskräfte
- Mitarbeiter/innen Feuerwehr
- Pflegepersonal
Fazit: Ich zeige Ihnen den Weg zu Sicherheit am Arbeitsplatz
Arbeitsschutz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein Erfolgsfaktor Ihres Unternehmens. Gesunde Mitarbeiter sind die Basis für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und deshalb sollten Sie auf sichere Arbeitsbedingungen setzen. Wie? Das zeige ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern in meinen Kursen. Ich unterstütze Arbeitgeber bei der Beurteilung von Gefährdungen und Mitarbeiterunterweisung. Sie entscheiden sich für das Ziel – ich zeigen Ihnen den Weg. Kontaktieren Sie mich für weitere Informationen. Meine Kurse werden als Schulung am Arbeitsplatz, Seminar sowie zur Auffrischung angeboten. Gemeinsam legen wir den möglichen Schulungsrahmen fest und halten Ihr Personal im Bereich Gefährdungseinschätzung und Sicherheit stets auf aktuellem Stand.
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme und stehe gerne zu Ihrer Verfügung um Fragen zu beantworten.