Gewaltprävention im Jobcenter – So erfüllen Sie Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber
Rechtliche Absicherung & Arbeitsschutz:
Die Fürsorgepflicht der Kommune umfasst auch den Schutz vor Gewalt. Vorgaben der DGUV und des Arbeitsschutzgesetzes machen klar: Hier besteht Handlungsbedarf – besonders in Jobcentern, wo Mitarbeitende täglich im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern stehen, die sich oft in schwierigen Lebenssituationen befinden.
Warum Gewaltprävention im Jobcenter Chefsache ist
Beschimpfungen, Drohungen oder körperliche Übergriffe – Beschäftigte in Jobcentern gehören zu den am stärksten gefährdeten Berufsgruppen im öffentlichen Dienst.
Viele dieser Situationen entstehen nicht aus Bosheit, sondern aus Hilflosigkeit, Frust oder Angst der Klientinnen und Klienten.
Für Mitarbeitende bedeutet das: ständiger Druck, psychische Belastung und unterschwellige Angst.
Gewalt fängt nicht erst an, wenn jemand zuschlägt – sie beginnt bei der Wortwahl, dem Ton und der Haltung, mit der Menschen einander begegnen.
Nach § 618 BGB und § 5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen – einschließlich psychischer Gewalt und Bedrohung.
Die rechtliche Grundlage ist eindeutig.
Die Verantwortung liegt bei der Leitung.
Gesetzliche Vorgaben: DGUV & Arbeitsschutzgesetz
Die DGUV fordert klar, dass „Gewalt und Aggression am Arbeitsplatz“ in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden müssen.
Damit wird Gewaltprävention zur Pflichtaufgabe des Arbeitsschutzes, nicht zur Kür.
Das bedeutet konkret:
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Gefährdungen durch Kundenkontakt müssen systematisch erfasst werden.
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Schulungen, Schutzmaßnahmen und Nachsorgeprozesse sind verbindlich umzusetzen.
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Maßnahmen und Ergebnisse müssen dokumentiert und nachgewiesen werden – etwa bei Audits oder Prüfungen.
Wenn Stress krank macht – Ein Beispiel aus der Praxis
Eine Sachbearbeiterin im Leistungsbereich erlebt innerhalb weniger Wochen mehrere aggressive Gespräche.
Ein Mann droht, „wiederzukommen“. Eine Frau schreit minutenlang, weil eine Zahlung verzögert wurde.
Kein körperlicher Angriff – aber jedes Gespräch hinterlässt Spuren.
Nach Feierabend kann sie kaum abschalten. Sie schläft schlecht, ist gereizt, zieht sich zurück.
Ein paar Wochen später meldet sie sich krank – zunächst für ein paar Tage, dann für länger.
Dieses Beispiel steht für viele.
Psychische Belastungen durch Gewalt oder Bedrohung gehören inzwischen zu den häufigsten Ursachen für Krankenstände im öffentlichen Dienst.
Dort, wo Mitarbeitende regelmäßig mit schwierigen Situationen umgehen müssen, ohne ausreichende Unterstützung, steigt das Risiko für Burnout, Angstzustände oder innere Kündigung.
Das kostet nicht nur Kraft – sondern auch Motivation, Vertrauen und Bindung ans Team.
Typische Schwachstellen in Jobcentern
Viele Jobcenter sind organisatorisch gut aufgestellt, aber emotional ungeschützt.
Typische Lücken:
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Gewaltprävention ist nicht systematisch im AMS oder QM verankert.
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Es fehlt ein klarer Ablaufplan bei Bedrohungen oder Übergriffen.
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Deeskalationstrainings finden nur reaktiv statt.
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Nachsorge und psychologische Unterstützung sind nicht fest integriert.
Wenn etwas passiert und keine nachweisbaren Präventionsmaßnahmen existieren,
kann das als Verstoß gegen die Fürsorgepflicht gewertet werden.
Professionelle Lösungen: Gewaltprävention mit System – Ihr Sorglos-Paket für Sicherheit
Als Fachkraft für Gewaltprävention (IHK) und AMS-Beauftragter, gemeinsam mit meinem Team aus erfahrenen Fachkräften für Arbeitsschutz und Meistern für Schutz und Sicherheit,
unterstütze ich Kommunen und Jobcenter dabei, rechtssichere, nachhaltige und praxisnahe Präventionskonzepte zu entwickeln und umzusetzen.
Dabei geht es nicht darum, einfach einen Selbstverteidigungskurs zu buchen.
Unser Ansatz ist ganzheitlich – er verbindet Arbeitsschutz, Organisationsentwicklung und menschliche Verantwortung.
Wir verstehen Gewaltprävention als Teil eines vollständigen Sicherheits- und Fürsorgesystems, das folgende Bausteine umfasst:
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Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung „Gewalt & Aggression“ nach DGUV & ArbSchG
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Deeskalations- & Handlungssicherheitstrainings für Mitarbeitende im Bürgerkontakt
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Technische & organisatorische Schutzmaßnahmen (Alarmierung, Raumgestaltung, Meldeketten)
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Strukturierte Nachsorgeprozesse & psychosoziale Unterstützung nach Vorfällen
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Dokumentation & Nachweisführung für AMS, Audits und interne Prüfungen
Das Ergebnis:
Ein Sorglos-Paket, das Ihre Einrichtung rechtssicher, resilient und menschlich aufstellt –
von der Risikoanalyse bis zur praktischen Umsetzung im Alltag.
hr ROI: Warum sich systematische Prävention auszahlt
Ein professionelles Gewaltpräventionskonzept schafft nachhaltigen Mehrwert:
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Rechtssicherheit durch Erfüllung der Fürsorgepflicht
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Reduzierte Krankenstände & psychische Belastung
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Gestärkte Motivation & Teamzusammenhalt
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Besseres Arbeitgeberimage durch sichtbare Verantwortung
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Klare Abläufe & Sicherheit im Ernstfall
Wer seine Mitarbeitenden schützt, stärkt das gesamte System –
weil Sicherheit nicht nur aus Technik entsteht, sondern aus Haltung.
Zitat von Günther Pfeifer
„Es geht nicht darum, Angst zu bekämpfen –
sondern Vertrauen zu schaffen.
Gewaltprävention beginnt dort,
wo Verantwortung sichtbar wird.“
— Günther Pfeifer, Fachkraft für Gewaltprävention (IHK), AMS-Beauftragter
Fazit: Jetzt handeln – Fordern Sie Ihre Risikoanalyse an!
Viele Jobcenter reagieren erst, wenn etwas passiert ist.
Doch der Gesetzgeber fordert präventives Handeln – und Mitarbeitende erwarten, dass ihre Sicherheit ernst genommen wird.
Ein strukturiertes Gewaltpräventionskonzept schützt Menschen, reduziert Ausfälle und erfüllt die Anforderungen von DGUV und Arbeitsschutzgesetz.
Ihr nächster Schritt zu mehr Sicherheit:
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Wir analysieren Ihre spezifischen Schwachstellen und zeigen Ihnen,
wie Sie die Fürsorgepflicht im Jobcenter sofort und nachhaltig erfüllen.
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Über den Autor
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