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Recht aktuell: Mehr Schutz für Rettungsdienst & Klinikpersonal – was der Referentenentwurf (Stand Januar 2026) wirklich bedeutet

Was sich strafrechtlich ändern soll – und warum Gewaltprävention trotzdem die Pflicht der Klinik bleibt

Kategorie: Recht aktuell |
Zielgruppe: Klinikleitungen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, QM/Risikomanagement
Letzte Aktualisierung: 09.01.2026 |
Lesedauer: ca. 8–10 Minuten

Warum wir das tun

Wenn Menschen in Not helfen, dürfen sie nicht zur Zielscheibe werden – weder im Rettungsdienst noch in Notaufnahmen, Praxen oder Kliniken.

Genau deshalb ordnen wir in unserer Reihe „Recht aktuell“ Entwicklungen so ein, dass sie für die Praxis nutzbar werden:
Was ändert sich? Was gilt schon? Und was bedeutet das für Arbeitgeberpflichten, Schulung und Organisationsverantwortung?


Aktuelle Lage: Übergriffe in Notaufnahmen sind kein Einzelfall mehr

Anfang Januar 2026 verdichtet sich die öffentliche Debatte erneut: Berichte und Umfragen zeigen, dass Gewalt und Übergriffe gegenüber Beschäftigten im Gesundheitswesen – insbesondere in Notaufnahmen – sichtbar zunehmen.
Viele Kliniken reagieren mit Deeskalationstrainings, Sicherheitskonzepten und technischen Maßnahmen wie Panikknöpfen.

Ausgewählte Berichte (Januar 2026):
– Tagesspiegel (07.01.2026): Gewalt in Notaufnahmen und Arztpraxen nimmt laut Umfrage zu –
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– ZEIT News (06.01.2026): Krankenhäuser beklagen Übergriffe auf Mitarbeiter –
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– Deutsches Ärzteblatt (29.12.2025): Übergriffe sollen strafrechtlich besser verankert werden –
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Einordnung

Strafrecht ist Rückendeckung. Sicherheit entsteht jedoch vor dem Ernstfall:
durch Organisation, Umfeldmaßnahmen, Training, Eigensicherung und Nachsorge. Genau hier liegt die Verantwortung der Klinik als Arbeitgeber – und genau hier entscheidet sich, ob Teams unter Stress handlungsfähig bleiben.


1) Der Auslöser: Ende 2025 kündigt das BMJV einen Referentenentwurf an

Nach wiederholten Übergriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte soll der strafrechtliche Schutz verschärft werden. Am 30.12.2025 kündigte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf an, der
härtere Strafen und eine klarere Erfassung besonders schwerer Fälle vorsieht.

Wichtig: Es handelt sich um einen Referentenentwurf – also um eine geplante Änderung, nicht um bereits geltendes Recht.
Das Gesetzgebungsverfahren kann sich noch ändern.

Quellen:
– BMJV (Pressemitteilung, 30.12.2025):
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– beck-aktuell (30.12.2025, Einordnung Mindeststrafen):
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Einordnung

Das Strafrecht wirkt immer nach dem Angriff. Für Kliniken und Rettungsdienste bleibt deshalb entscheidend:
Prävention, Deeskalation, Meldewege und Eigensicherung müssen vor dem Ernstfall funktionieren.

Fazit: Härtere Strafen können ein Signal setzen – Sicherheit entsteht aber durch Standards im Alltag.


2) Was soll sich konkret ändern? (Kurzüberblick)

a) Höhere Mindeststrafen bei tätlichen Angriffen – und „Hinterhalt“ als besonders schwerer Fall

  • Mindeststrafe bei tätlichen Angriffen soll steigen (u. a. im Kontext § 114 StGB).
  • In besonders schweren Fällen soll die Mindeststrafe laut BMJV künftig mindestens 1 Jahr betragen (statt bisher 6 Monate).
  • Angriffe, die hinterhaltig erfolgen, sollen klarer als besonders schwer erfasst werden.

b) Geplanter neuer Schutz für Gesundheitsberufe (Entwurf) – Strafrahmen

In der Fachberichterstattung wird die Einbeziehung von Ärztinnen/Ärzten, Pflegekräften und Mitarbeitenden im Gesundheitswesen als
geplanter neuer Schutzrahmen beschrieben. Im Referentenentwurf sind demnach vorgesehen:

  • Behinderung durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt: Freiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre
  • Tätlicher Angriff: Freiheitsstrafe 6 Monate bis 5 Jahre
Quellen:
– Deutsches Ärzteblatt (29.12.2025, Details zu Strafrahmen):
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– Deutsches Ärzteblatt (aktuelle Einordnung / Meldetool, 2026):
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– BMJV (Pressemitteilung, 30.12.2025):
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– beck-aktuell (30.12.2025):
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Einordnung

Für Kliniken ist der entscheidende Punkt nicht nur „Strafmaß“, sondern Rechtsklarheit:
Wer hilft, soll geschützt werden – und Gewalt soll konsequent verfolgt werden. Parallel bleibt die Pflicht, Prävention und Eigensicherung als Standard umzusetzen.

Fazit: Der Staat schärft nach – Kliniken müssen parallel ihre Präventionsarchitektur schärfen.


3) Was bedeutet das für Kliniken, Notaufnahmen und Rettungsdienste?

Kommentar aus Sicht der Gewaltprävention

Übergriffe passieren häufig dort, wo Stress, Wartezeiten, Überforderung und Ausnahmesituationen zusammenkommen.
Strafrecht allein verhindert keine Eskalation im Wartebereich oder bei der Übergabe in der Notaufnahme.

Was wirkt, ist ein Standard aus vier Bausteinen:

  1. Organisation: klare Zuständigkeiten, SOPs, Alarmierung, Nachsorge
  2. Umfeld: Raum-/Sicherheitskonzept, Hotspot-Management (Empfang/Wartebereich)
  3. Training: Deeskalation + Entscheidungsroutinen unter Stress
  4. Eigensicherung: Abbruch-, Distanz- und Teamroutinen, wenn Deeskalation nicht mehr reicht

Praxistipp für Arbeitgeber

Wenn du diese News intern verlinkst, setze direkt eine interne „Umsetzungsschleife“:

Gefährdungsbeurteilung (Gewalt)
→ Maßnahmenpaket (TOP-Prinzip)
→ Pflichttraining
→ Melde- & Nachsorgeprozess
→ Review (PDCA-Zyklus)

So wird aus einer Schlagzeile ein auditfähiger Standard.

Fazit: Recht ist Rückendeckung – Prävention ist die Pflicht, bevor es kracht.


4) Rechtsprechung aus der Praxis: Selbstschutz/Eigensicherung in dynamischen Lagen

Landgericht Stuttgart: Alltagsgegenstand als Abwehrmittel in einer dynamischen Lage

Ein Mann wurde in einer Stuttgarter S-Bahn von einem stark alkoholisierten Mitfahrer bedrängt und körperlich angegriffen.
Zur Abwehr nutzte er einen Alltagsgegenstand (Schlüsselbund). Der Angreifer erlitt eine Verletzung; zunächst wurde wegen Körperverletzung ermittelt.

Der Praxis-Kern, den man aus solchen Bewertungen mitnehmen muss: Entscheidend ist die Lage im Moment der Verteidigung.
In plötzlichen, dynamischen Situationen wird keine „Reißbrett-Perfektion“ erwartet, sondern eine nachvollziehbare Reaktion auf eine akute Bedrohung.

Warum das für Training relevant ist

Genau hier scheitern viele Ansätze: Sie trainieren „Technik“, aber nicht Entscheidung unter Stress.
Für Klinik und Rettungsdienst ist das entscheidend: Der Körper macht im Ernstfall das, was vorher als Routine aufgebaut wurde.

Quelle: LG Stuttgart, Urteil vom 09.09.2025 – Az.: 14 Ns 415 Js 2845/25.

Weitere juristische Anker, die in der Praxis wichtig sind (ohne Paragraphenreiterei)

  • Ex-ante-Logik: Entscheidend ist, wie sich die Lage in der Situation darstellt – nicht, wie sie später in Ruhe „perfekt“ hätte gelöst werden können.
  • Grenzen & Eskalationsrisiko: Wer Situationen unnötig zuspitzt oder provoziert, riskiert rechtliche Probleme. Professionelle Prävention zielt auf frühe Unterbrechung, klare Grenzen und Abbruchroutinen.
  • Stressreaktion: Unter Adrenalin passieren Fehleinschätzungen. Deshalb gehört psychologische Vorbereitung und Nachsorge zwingend in ein seriöses Konzept.

5) Was macht unser Training anders?

1. Fokus auf Alltagstauglichkeit

Wir trainieren keine komplexen Techniken, die jahrelanges Üben erfordern.
Wir trainieren einfache, robuste Prinzipien, die auch funktionieren, wenn das Gehirn auf Autopilot schaltet.

2. Rechtssicherheit eingebaut

Jede Übung ist in eine klare Logik eingebettet: Was ist sinnvoll? Was ist riskant? Wo liegen Grenzen?
Das ist keine Rechtsberatung – aber es ist die notwendige Orientierung, damit Teams nicht „blind“ reagieren.

3. Psychologische Vorbereitung

Der Körper macht, was der Kopf vorher trainiert hat. Wir simulieren Stress (z. B. Lärm, Zeitdruck, unerwartete Situationen),
damit Handlungsfähigkeit nicht Theorie bleibt.

4. Nachsorge inklusive

Was passiert nach einem Übergriff? Wie geht der Mitarbeiter damit um? Wir klären den Rahmen für rechtliche, psychologische und organisatorische Nachsorge
damit Betroffene nicht allein gelassen werden und Abläufe sauber dokumentiert sind.

5. Arbeitgeber-Nachweis & Auditfähigkeit

Auf Wunsch liefern wir eine dokumentierbare Struktur: Teilnahme-Nachweise, Inhaltsübersicht, Maßnahmenlogik nach TOP/PDCA sowie Empfehlungen zur Einbindung in
die Gefährdungsbeurteilung „Gewalt“. So wird Training Teil eines belastbaren Arbeitsschutz-Systems – nicht nur ein Einzeltermin.


FAQ: Die wichtigsten Fragen aus Klinik- und Rettungsdienst-Praxis

Was ist der rechtliche Status des Referentenentwurfs?

Ein Referentenentwurf ist eine geplante Gesetzesänderung. Er ist noch nicht in Kraft und kann sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.

Warum reicht Strafrecht allein nicht aus?

Strafrecht wirkt nach dem Ereignis. Wirksame Sicherheit entsteht vorher durch Standards: Organisation, Umfeldmaßnahmen, Training, Eigensicherung und Nachsorge.

Was bedeutet „Eigensicherung“ im Klinikalltag?

Eigensicherung ist die letzte Schutzschicht, wenn Deeskalation nicht mehr greift: Distanz, Abbruchroutinen, Teamrollen, Alarmierung und Nachsorge – ohne Kampfsport-Logik.

Was ist der häufigste Fehler nach einem Übergriff?

Unstrukturierte Kommunikation, fehlende Dokumentation und keine Nachsorgekette. Ein Standard definiert: Meldung, Entlastung, Nachsorge, Review.

Wie schnell ist so ein Standard in einer Organisation umsetzbar?

Modular: Start-Assessment → Maßnahmenpaket → Pflichttraining → SOP/Alarmwege → Review (PDCA). Entscheidend ist, dass Rollen und Meldewege klar sind.


Fazit & Einordnung

Der Referentenentwurf (Stand Januar 2026) zeigt: Der Gesetzgeber will Einsatz- und Gesundheitsberufe spürbar besser schützen.
Für Kliniken und Rettungsdienste ist das ein wichtiges Signal – aber keine „Lösung durch Strafe“.

Die wirksamste Antwort bleibt ein belastbares Präventionssystem, das im Alltag trainierbar ist und im Ernstfall trägt:
Organisation, Umfeld, Training, Eigensicherung – und Nachsorge, die Mitarbeitende wirklich stabilisiert.

Über den Autor

Günther Pfeifer ist IHK-zertifizierte Fachkraft für Gewaltprävention mit über 25 Jahren Erfahrung in operativen Sicherheitsdiensten.
Als Ausbilder für Fachkräfte für Schutz und Sicherheit (IHK) und AMS-Beauftragter berät er Behörden, Gesundheitseinrichtungen und Organisationen mit Publikumsverkehr.

Sein Gladiator-Mind-Ansatz verbindet stoische Philosophie (Ataraxie, Sophrosyne) mit moderner Stress- und Handlungsforschung – mit dem Ziel,
Teams im Ernstfall handlungsfähig zu halten.

Schwerpunkt: Gewaltprävention nach Arbeitsschutz-Logik, praxisnahe Standards für öffentlichen Dienst, Gesundheitswesen und Dienstleistungsbereiche.

Autor: Günther Pfeifer | Serie: Recht aktuell

Kontakt: kontakt@guenther-pfeifer.de

Quellen (extern):
– BMJV (30.12.2025): bmjv.de
– beck-aktuell (30.12.2025): rsw.beck.de
– Deutsches Ärzteblatt (29.12.2025): aerzteblatt.de
– Tagesspiegel (07.01.2026): tagesspiegel.de
– ZEIT News (06.01.2026): zeit.de

 

Foto von Piron Guillaume auf Unsplash

Günther Pfeifer - Dein persönlicher Trainer
Mein Name ist Günther Pfeifer und ich biete Selbstverteidigungskurse, Gewaltprävention und Personal Training an. Für alle Bereiche bin ich ausgebildet und zertifiziert. Darüber hinaus verfüge ich über einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus einer langjährigen Berufspraxis.