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Selbstverteidigung Glossar Buchstabe A

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Abwehrmaßnahmen

Im Kontext der Gewaltprävention bezeichnen Abwehrmaßnahmen alle Schritte, um Menschen und Organisationen vor Schäden zu bewahren. Während bauliche Maßnahmen die „Hardware“ bilden, liegt mein Fokus auf der Handlungsfähigkeit der Mitarbeiter (Software).

Ziel ist es, durch Deeskalation und Situationsbewusstsein Gefahren frühzeitig zu neutralisieren. Im Rahmen von NIS-2 und dem KRITIS-Dachgesetz sind diese Maßnahmen zudem essenziell, um Haftungsrisiken für die Geschäftsführung zu minimieren.

Alarm
Der Alarm ist ein meist lautes Signal, das bei einer existierenden oder möglichen Gefahr produziert wird. Er wird sowohl bei einem vermuteten als auch bei einem konkreten Verdacht zur Abschreckung oder zur Vertreibung von unberechtigten Personen verwendet. Im alltäglichen Leben werden Alarmsignale für die Diebstahlsicherung von Autos oder die Zugangssicherung von Häusern benutzt. Sogar der Alarm eines Weckers zählt im weitesten Sinne zur Gefahrenabwehr. Weitere kompliziertere Alarmsignale werden bei größeren Objekten, zu denen Einkaufszentren und Industrieanlagen zählen, und auch bei Hochsicherheitszentren wie politischen Gebäuden oder Gefängnissen verwendet. Diese erweiterten Systeme sind meist mit öffentlichen Behörden verbunden, sodass bei einem Brand- oder Einbruchsfall umgehend automatisch die Feuerwehr und/oder Polizei alarmiert wird, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Alarm bei einem privaten Sicherheitsdienst aufschalten zu lassen.
Alarmmelder
Alarmplan
Ist ein Notfallplan (oder ein Teil davon), der die entsprechenden Meldeadressen und Meldereihenfolgen, sowie alarmspezifische Organisations- und Sofortmaßnahmen beinhaltet. Alarmpläne sollten geübt, regelmäßig kontrolliert und ggf. aktualisiert werden. Sinnvollerweise sind Meldungen und Maßnahmen im Sinne des Planes zu dokumentieren. Außerdem sollten alle betroffenen Mitarbeiter umfassend geschult sein.
Alarmverfolgung
Der Alarmverfolger beseitigt bei einem Fehlalarm die Ursache oder den Fehler selbstständig und schaltet die Anlage wieder scharf. Bei einem echten Alarm leitet dieser dann die besprochenen Maßnahmen ein. Diese können zum Beispiel die Benachrichtigung der Polizei, der Feuerwehr sowie Hilfsorganisationen oder einer Bezugsperson sein.
Alarmvorprüfung
Nach der Auslösung eines Einbruchmelders wird ein elektronisches Signal an eine Notruf- und Serviceleitstelle eines Wach- und Sicherheitsunternehmens gesendet. Nicht nur die Ursache des Alarms, sondern auch die Art des Alarms (Einbruch, Feuer, Notruf oder fehlender Verschluss) wird in der Leitstelle angezeigt. Dieser wird gemäß Alarmplan zunächst überprüft. Lässt sich ein Fehlalarm ausschließen, schickt das Sicherheitsunternehmen einen ausgebildeten Mitarbeiter zum Objekt. Sind bereits von außen erkennbare Falschmeldungen, z. B. durch Bedienungsfehler zu erkennen werden diese behoben. Jedoch bei einem technischen Fehler wird ein Serviceunternehmen gemäß Alarmplan informiert. Handelt es sich tatsächlich um einen Einbruchsalarm alarmiert der Sicherheitsmitarbeiter unverzüglich die Polizei und die Notrufleitstelle. Zwischenzeitlich sichert er das Gebäude bis zum Eintreffen der Polizei ab.
Alarmzentrale
Eine Alarmzentrale ist die zentrale Anlaufstelle in einer Notsituation. In der auch Leitstelle genannten Zentrale werden sämtliche Informationen bezüglich eines Vorfalls gebündelt und ausgewertet. Anschließend wird das weitere Vorgehen koordiniert, um den Notfall aufgrund dessen der Alarm initiiert wurde einzudämmen, beziehungsweise zu lösen. Dazu gehört, je nach Situation, das Erstellen von Einsatzplänen, das Anfordern weiterer Kräfte oder eine Warnung an Dritte herauszugeben, die durch den Vorfall in Gefahr geraten könnten. Speziell im Bereich des Sicherheits- und Wachdiensts kommen der Alarmzentrale weitere Aufgaben zu: Sie überwacht etwa Kameras, die zum Gebäudeschutz installiert wurden, hält Funkkontakt mit den Mitarbeiten oder überprüft den Standort ihrer Fahrzeuge, indem sie das Signal ihrer GPS-Sender ortet. Die dort arbeitenden Wachleute müssen reagieren, wenn in einem von ihrem System gesicherten Gebäude Alarm ausgelöst wird. Außerdem haben sie sowohl in der Zentrale als auch bei Kunden regelmäßige Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass ihre Technik einwandfrei arbeitet.
Arbeitgeber
Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitsstättenverordnung regelt grundsätzliche Anforderungen, die für eine Arbeitsstätte, zur Prävention von Gefahren und unzumutbaren Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz, notwendig sind. So werden in der Verordnung unter anderen die Belüftung,die Beleuchtung, die Arbeits- und Sanitätseinrichtungen, sowie die Raumtemperaturen geregelt. Die bis 2004 gültige Arbeitsstättenverordnung von 1974 wurde durch eine neu strukturierte Verordnung, die dem Konzept der europäischen Arbeitsstättenrichtlinie folgt, ausgetauscht. Die neue Arbeitsstättenverordnung gibt lediglich allgemeine Anforderungen zum Schutz und zur Sicherheit der Arbeitsstätten, jedoch keine detaillierten Angaben. Durch das Wegfallen von detaillierten Angaben, sollen Arbeitgeber in der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung und der Prävention von unzumutbaren Arbeitsbedingungen, nötigen Spielraum gegeben werden. Geprüft werden die Arbeitsstätten von dem “Ausschuss für Arbeitsstätten”. Wendet der Arbeitgeber die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung ordnungsgemäß an, hat er keine Beanstandungen seiner Maßnahmen zu befürchten. Verweis: http://www.bmas.de
Aufsicht
Außenhautschutz
Der Außenhautschutz bezeichnet die Summe alle Sicherheitsmaßnahmen an der Gebäudeaußenseite, die das Gebäudeinnere schützen. Hierzu zählen insbesondere mechanische (bauliche) Maßnahmen, sowie elektronische und personelle Maßnahmen (Außenhautschutz bzw. -überwachung). Hierdurch soll nicht autorisiertes Eindringen (Besitzstörung) entdeckt und verhindert, oder zumindest erschwert werden.
Awareness:

Awareness – Bedeutung im Kontext von Sicherheit und Situationsbewusstsein

Awareness beschreibt im Sicherheitskontext die bewusste Aufmerksamkeit und Wahrnehmung von Situationen, Risiken und Veränderungen in der Umgebung.

  • Aufmerksamkeit für die eigene Umgebung
  • Erkennen von Auffälligkeiten und Risiken
  • frühe Einschätzung von potenziellen Gefahren
  • bewusstes Verhalten in kritischen Situationen

Awareness ist die Grundlage für sicheres Handeln. Ohne bewusste Wahrnehmung können Risiken nicht erkannt und Entscheidungen nicht rechtzeitig getroffen werden.

→ Im deutschsprachigen Kontext entspricht Awareness dem

Situationsbewusstsein

→ Ein praxisnahes Beispiel, wie Awareness im Alltag funktioniert und gefährliche Situationen verhindert, findest du hier:

Awareness – achtsam sein bedeutet sicherer sein

→ Wie Wahrnehmung und Stressreaktionen zusammenwirken, zeigt der

Stress-Loop & Glaubenssätze in der Gewaltprävention

→ Die Fähigkeit, aufmerksam und klar zu bleiben, ist ein zentraler Bestandteil des

Gladiator Mind

Autofahren - Handlungssicherheit

→ Wie Handlungssicherheit durch Wiederholung und Erfahrung entsteht, wird anhand der Analogie des Autofahrens praxisnah erklärt:

Autofahren – Handlungssicherheit und Gewaltprävention

→ Warum sich Handlungen unter Stress oft automatisch wiederholen und wie solche Muster entstehen, wird im Zusammenhang mit dem

Stress-Loop & Glaubenssätze in der Gewaltprävention  
praxisnah erklärt.

All-Gefahren-Ansatz

All-Gefahren-Ansatz

All-Gefahren-Ansatz

bezeichnet eine Strategie des Risiko‑ und Krisenmanagements, bei der alle relevanten Gefahrenarten – unter anderem Naturereignisse, technische Ausfälle, von Menschen verursachte sowie cyberbezogene Bedrohungen – systematisch berücksichtigt werden. Dieser Ansatz ist sowohl im Bevölkerungsschutz (z. B. in der Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen) als auch im KRITIS‑Dachgesetz des Bundes  
verankert.

Weiterführende Einordnung mit Schwerpunkt auf Resilienz und dem
Faktor Mensch findet sich im Beitrag

„KRITIS‑Dachgesetz, Resilienz & der Faktor Mensch“
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