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Gewaltprävention und Konfliktmanagement: Täterklassen verstehen, Konflikte entschärfen

In einer Zeit zunehmender Komplexität – und leider auch rauerer Umgangsformen – gewinnt das Verständnis verschiedener Täterklassen (besser: Täterlogiken) deutlich an Bedeutung.

Wer aggressivem Verhalten nur mit „Schema F“ begegnet, scheitert oft: Ein emotionaler Angreifer lässt sich nicht mit Logik beruhigen – und ein instrumenteller Täter nutzt jedes Zögern als Vorteil.

Denn nur wer Motive und Handlungsmuster hinter der Gewalt erkennt, kann präventiv eingreifen und sich selbst sowie Mitarbeitende schützen. Als Trainer erlebe ich häufig, dass Menschen Konflikte „vernünftig erklären“ wollen – und damit ungewollt Öl ins Feuer gießen.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Täterlogiken erkennen, psychologische Fallen als Verhaltensmuster einordnen und das richtige Mindset aktivieren – damit Sie in kritischen Situationen klar bleiben, Grenzen setzen und Eskalationen verhindern.

Rechtlicher Kontext: Nach § 5 ArbSchG sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen durch Gewalt und Aggression zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen. Die DGUV Regel 100-001 konkretisiert dies für Gewaltprävention am Arbeitsplatz.


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Hinweis: Selbstschutz ist ein Werkzeug, aber nie das ganze Konzept.
Wie ich Sicherheitssysteme für Behörden und Organisationen aufbaue, lesen Sie hier:
Selbstschutz für Behörden & Rettung – Praxislogik & Schulungsansatz


Warum Täterklassen kein Schubladendenken sind

Es wäre fatal, alle Täter über einen Kamm zu scheren. Hinter aggressivem Verhalten verbergen sich unterschiedliche Motive: Impuls, Kränkung, Kontrollverlust, Machtstreben, Nutzenorientierung, Beziehungskonflikte oder Ideologie.

Für die Praxis heißt das: Die richtige Intervention hängt von der Täterlogik ab.

Vorteile einer differenzierten Täteranalyse:

  • Deeskalation wird präziser: Sie sprechen nicht „ins Leere“, sondern treffen das Motiv.
  • Grenzsetzung wird klarer: Sie erkennen früher, wann Worte nicht mehr reichen.
  • Teams werden sicherer: Standards, Rollen und Alarmwege werden trainierbar.
  • Rechtssicherheit steigt: Dokumentation und Maßnahmen sind nachvollziehbar (DGUV Information 205-027).

Diese Differenzierung ist der erste Schritt im Handlungskreislauf der Gewaltprävention: Wahrnehmung → Einordnung (= Täterlogik) → Entscheidung → Handlung. Mehr dazu in: Selbstschutz für Behörden & Rettung – Handlungslogik unter Stress


Basis-Analyse: Kalt oder heiß? (Die wichtigste Unterscheidung)

In der Praxis hilft eine schnelle Einordnung, bevor Sie Details diskutieren:

  • Heiß (emotional): impulsiv, überfordert, gekränkt, „im Tunnel“ – die Person reagiert, statt zu steuern.
  • Kalt (instrumentell): zielgerichtet, kontrollierend, prüfend – Gewalt/Bedrohung dient einem Zweck.

Merksatz: Heiß braucht Tempo raus und Stabilität. Kalt braucht klare Grenzen und Konsequenz.

Diese Unterscheidung basiert auf neurobiologischen Erkenntnissen zur Stressreaktion (Amygdala-Hijack vs. präfrontale Kontrolle) und ist zentral für die Ataraxia-Methodik im Gladiator Mind System – mentale Klarheit schützt effektiver als reine Technik.


Typische Täterlogiken – kurz, klar, praxistauglich

1) Der Gelegenheitstäter (impulsiv / situativ)

Handelt im Moment – getrieben von Wut, Frustration, Angst, Scham oder Stress. Das kippt oft schnell, manchmal ohne Vorwarnung.

Typische Auslöser in Behörden/Einrichtungen:

  • Wartezeiten (Bürgeramt, Jobcenter, Notaufnahme)
  • Ablehnungsbescheide (Sozialamt, Ausländerbehörde)
  • Scham/Gesichtsverlust (öffentliche Zurechtweisung)

Erkennungsmerkmale:

  • Lautstärke steigt, Unterbrechen, hektische Bewegungen
  • Drohgesten, „Alles oder nichts“-Rhetorik
  • Tunnelblick, eingeschränkte Impulskontrolle

Was hilft:

  • Ruhiger Ton, kurze klare Sätze
  • Abstand/Position (Reaktionszone wahren)
  • Wahlmöglichkeiten anbieten („Möchten Sie draußen kurz durchatmen oder hier weitersprechen?“)
  • Frühe Abbruchkriterien definieren (Teamabsprache)

2) Der instrumentelle Täter (Gewalt als Mittel zum Zweck)

Gewalt/Bedrohung dient einem Ziel: Kontrolle, Vorteil, Zugriff, Geld, Macht. Er testet Grenzen – und nutzt Zögern.

Typische Situationen:

  • Forderungen durchsetzen (Jobcenter, Sozialamt)
  • Hausrecht umgehen (Krankenhaus, Rathaus)
  • Zugang erzwingen (Sicherheitsdienst, Pforte)

Erkennungsmerkmale:

  • Forderungen, Ultimaten, Grenztests
  • „Wenn-dann“-Drohungen
  • Kalkulierte Nähe, prüfender Blick
  • Emotionale Kontrolle (wirkt „kühl“)

Was hilft:

  • Klare Regeln kommunizieren (keine Verhandlung)
  • Sichtbare Konsequenzen benennen („Wenn Sie die Grenze überschreiten, rufe ich Sicherheitsdienst/Polizei“)
  • Definierte Alarmwege (Unterstützungskette aktivieren)
  • Keine „Privatverhandlung“ (Vier-Augen-Prinzip vermeiden)

Statistik: Laut DGUV Report 2/2021 erleben 58% der Beschäftigten in Behörden mindestens einmal im Jahr verbale Aggression, 12% körperliche Übergriffe.


3) Der Beziehungstäter (Nahraum / Kontrolle / Abhängigkeit)

Gewalt entsteht im Nahraum (Partnerschaft, Familie, Umfeld). Häufig spielen Kontrolle, Besitzdenken, Manipulation und Eskalationsspiralen eine Rolle.

Typische Kontexte in Einrichtungen:

  • Jugendamt (Inobhutnahmen, Sorgerecht)
  • Frauenhaus, Beratungsstellen
  • Klinik (Angehörige bei Behandlungsentscheidungen)

Erkennungsmerkmale:

  • Drohen, Einschüchtern, Isolieren
  • Wechsel zwischen Charme und Druck
  • Stalking-Muster, wiederholtes Auftauchen
  • Triangulation (Dritte als Werkzeug)

Was hilft:

  • Schutzlogik (Datenschutz, getrennte Termine)
  • Dokumentation (Vorfallsberichte, Fotos)
  • Klare Zuständigkeiten (wer ruft Polizei?)
  • Anbindung an Hilfestrukturen (Opferschutz, Weißer Ring)

Vertiefung: Gewaltprävention im Krankenhaus – Umgang mit bedrohlichen Angehörigen


4) Der ideologisch motivierte Täter (Feindbild / Mission / Entmenschlichung)

Handelt aus einem Weltbild heraus. Gewalt wird innerlich „gerechtifertigt“. Prävention ist hier konsequent: klare Regeln, Lagebild, Meldestrukturen.

Typische Szenarien:

  • Behörden (Reichsbürger, Verschwörungsideologie)
  • Gesundheitswesen (Impfgegner, Esoterik-Extreme)
  • Justiz (Selbstjustiz-Fantasien)

Erkennungsmerkmale:

  • Feindbildsprache, Fixierung
  • Entmenschlichung („Ihr seid alle Marionetten“)
  • Symbolik, Drohungen gegen Gruppen/Institutionen
  • Missionarischer Eifer

Was hilft:

  • Sicherheitskonzept (Lagebild, Risikobewertung)
  • Hausordnung/Null-Toleranz durchsetzen
  • Meldewege aktivieren (Staatsschutz, Polizei)
  • Team-Schutz (nie allein, Notfallplan)
  • Zusammenarbeit mit Behörden (Gefährderansprache)

Rechtliche Grundlage: Bei konkreten Drohungen greift § 241 StGB (Bedrohung), bei Reichsbürger-Ideologie ggf. Hausverweis nach Hausrecht.


Psychologische Fallen in der Praxis (als Muster, nicht als Diagnose)

Wichtiger Hinweis: Die folgenden Beschreibungen sind keine Diagnosen, sondern praxisorientierte Verhaltensmuster, die im Rahmen von Gewaltprävention und Deeskalation helfen, Situationen schneller einzuordnen. Bei konkreten medizinischen oder psychologischen Fragen ist eine fachliche Abklärung erforderlich.

In Organisationen erleben Mitarbeitende nicht nur „klassische“ Gewalt, sondern auch wiederkehrende Muster wie provokative Grenztests, Querulanz, Inszenierung von Ohnmacht oder den Versuch, Regeln über Druck zu brechen.

Entscheidend ist nicht das Label, sondern die Frage: Welche Logik steuert das Verhalten – und welche Reaktion ist sicher?

Typische Muster im Behörden-/Einrichtungskontext:

1. Provokation / Grenztests

  • Ziel: Sie aus der Rolle bringen, Fehler provozieren
  • Antwort: Ruhig bleiben, kurze Sätze, konsequente Linie, keine Rechtfertigung

2. Querulanz / Dauer-Konflikt

  • Ziel: Kontrolle über Prozess/Personal, Sonderbehandlung erzwingen
  • Antwort: Struktur halten, Dokumentation, klare Grenzen, Vorgesetzten einbinden

3. Inszenierte Ohnmacht / Hilfslosigkeit

  • Ziel: Sonderbehandlung, Regeln aushebeln
  • Antwort: Empathie ohne Regelbruch („Ich höre Sie – und die Regel gilt für alle“)

4. Triangulation / Spaltung

  • Ziel: Team gegeneinander ausspielen
  • Antwort: Teambesprechung, einheitliche Linie, Dokumentation

Täter scannen: Warum Ausstrahlung ein Sicherheitsfaktor ist

„Täter scannen“ bedeutet nicht bewerten, sondern frühzeitig einordnen: Blick, Gang, Distanzverhalten, Fokus, Reaktion auf Grenzen.

Täter suchen häufig nicht den „Stärksten“, sondern den leichtesten Zugriff – d.h. jemanden, der unsicher wirkt, zögert oder keine klaren Grenzen setzt.

Wer das versteht, schützt sich und sein Team besser – weil er früher entscheidet.

Diese Erkenntnis ist zentral für die Ataraxia-Methodik im Gladiator Mind System – mentale Klarheit und innere Ruhe (Ataraxia) schützen effektiver als reine Technik. Denn: Wer klar ist, wird weniger getestet.

Was Täter wahrnehmen (forensische Evidenz):

  • Körperhaltung: Aufrecht vs. gebeugt
  • Blickkontakt: Klar vs. vermeidend
  • Gang: Zielgerichtet vs. unsicher
  • Reaktion auf Ansprechen: Souverän vs. überrascht

Externe Quelle (Primär-/Behördenumfeld):
OJP/NCJRS: Attracting Assault – Victims‘ Nonverbal Cues

Die ausführliche Erklärung inkl. forensischer Perspektive finden Sie hier:
Warum Täter scannen? (Gladiator Mind – forensische Evidenz)


Vertiefung: Die 7 Blickwinkel der Gewaltprävention

Täterlogiken sind nur ein Puzzleteil. Für ein vollständiges Bild empfehle ich die 7-Blickwinkel-Methode:

  1. Der Blick des Betroffenen – Wahrnehmung, Intuition, Frühwarnsignale
  2. Der Blick des Aggressors – Täterlogiken (dieser Artikel)
  3. Der Blick der Organisation – Schutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung, Meldewege
  4. Der Blick des Teams – Rollen, Kommunikation, Unterstützung
  5. Der Blick des Rechts – ArbSchG, DGUV, Haftung, Dokumentation
  6. Der Blick der Wissenschaft – Neurobiologie, Stressforschung, Deeskalation
  7. Der Blick der Praxis – Training, Simulation, Nachbereitung

Selbstschutz für Behörden & Rettung – Übersicht & Trainingslogik


Was heißt das für Schulung und Training?

Unter Stress funktioniert nur das Einfache – aber nur, wenn es vorher trainiert wurde. Deshalb arbeiten wir im Pfeifer-System in drei Ebenen:

1. Wahrnehmungsebene:

  • Frühwarnsignale erkennen (Körpersprache, Tonfall, Raum)
  • Rollen im Team (wer entscheidet, wer sichert, wer holt Hilfe)
  • Distanzverhalten (Reaktionszone, Fluchtweg, Position)
  • „Kippmomente“ antizipieren (Wann wird aus Ärger Aggression?)

2. Kommunikationsebene:

  • Klare Sätze unter Stress („Stopp. Bleiben Sie da stehen.“)
  • Ruhige Stimme (tiefe Atmung, Tempo reduzieren)
  • Grenzen ohne Gesichtsverlust („Ich verstehe Ihren Ärger – und die Regel gilt“)
  • Abbruchkriterien definieren (Wann Polizei? Wann Abbruch?)

3. Eigensicherungsebene:

  • Positionierung (nie zwischen Tür und Aggressor)
  • Team-Logik (Vier-Augen-Prinzip, Codewörter)
  • Alarmwege (Notfallknopf, Telefon, Fluchtwege)
  • Sichere Übergaben (Wachablösung, Schichtwechsel)

Ziel ist nicht „gewinnen“. Ziel ist Konflikte verhindern – und im Ernstfall handlungsfähig bleiben.


Für welche Berufsgruppen ist das relevant?

Die Täterlogiken sind überall ähnlich – die Auslöser unterscheiden sich. Deshalb gibt es keine Pauschallösung, sondern branchenspezifische Anpassungen.

Mehr zur rechtlichen Grundlage: Gewaltprävention in Behörden – Arbeitsschutzpflichten 2026

Klicken Sie hier für die vollständige Übersicht aller Berufsgruppen

1. ÖFFENTLICHER DIENST & BEHÖRDEN

1.1 Rathaus / Stadtverwaltung

  • Mitarbeiter Bürgeramt (Meldewesen, Ausweise, Zulassung)
  • Mitarbeiter Sozialamt (Leistungsbewilligungen, Antragsbearbeitung)
  • Mitarbeiter Standesamt (Eheschließungen, Beurkundungen)
  • Kassenbereich (Gebührenerhebung, Zahlungsverkehr)
  • Empfang / Pforte (Erste Anlaufstelle, Besucherlenkung)
  • Führungskräfte (Amtsleiter, Dezernenten)

1.2 Ordnungsamt

  • Außendienst (Parkraumüberwachung, Ruhestörungen, Gewerbekontrollen)
  • Vollzugsdienst (Zwangsräumungen, Beschlagnahmen)
  • Gemeindlicher Vollzugsdienst (GVD) (Streifendienst, Platzverweise)
  • Sachbearbeiter Innendienst (Bußgeldbescheide, Telefonkontakt)

Spezifische Schulung für Ordnungsamt & GVD anfragen

1.3 Jobcenter / Arbeitsagentur

  • Leistungssachbearbeiter (Antragsbearbeitung, Bewilligungen)
  • Arbeitsvermittler (Beratungsgespräche, Maßnahmenzuweisungen)
  • Fallmanager (Langzeitbetreuung, Integrationshilfe)
  • Empfang / Sicherheitsdienst (Einlasskontrolle, Erstdeeskalation)
  • Führungskräfte (Teamleiter, Geschäftsführung)

1.4 Finanzamt

  • Veranlagungsstelle (Steuerbescheide, Rückforderungen)
  • Vollstreckungsstelle (Pfändungen, Zwangsvollstreckung)
  • Publikumsservice (Beratung, Infostelle)

1.5 Ausländerbehörde

  • Sachbearbeiter Aufenthaltsrecht (Visa, Aufenthaltstitel, Abschiebungen)
  • Duldungsstelle (Beratung in Krisensituationen)

1.6 Jugendamt

  • Allgemeiner Sozialdienst (ASD) (Hausbesuche, Inobhutnahmen)
  • Pflegekinderdienst (Krisenintervention bei Pflegefamilien)
  • Beistandschaften (Unterhaltsangelegenheiten, Konflikteltern)

1.7 Wohnungsamt

  • Wohnungslosenbetreuung (Notunterkünfte, Zwangseinweisungen)
  • Zwangsräumungen (Begleitung Vollzugsdienst)

2. GESUNDHEITSWESEN

2.1 Krankenhaus – Stationärer Bereich

  • Pflegekräfte Normalstation (Grund- und Behandlungspflege)
  • Intensivpflege (Beatmung, Reanimation, Angehörigengespräche unter Stress)
  • Stationsärzte (Visiten, Aufklärungsgespräche, Angehörigenbetreuung)
  • Stations-/Pflegedienstleitung (Führungsverantwortung, Teamsicherheit)

Gewaltprävention im Krankenhaus – Konzept & Schulung

2.2 Notaufnahme / Rettungsstelle

  • Pflegekräfte ZNA (Erstversorgung, Triage, Hochstress-Situationen)
  • Ärzte Notaufnahme (Schockraum, Polytrauma, aggressive Patienten)
  • Anmeldung / Empfang (Erste Anlaufstelle, Wartezeitkonflikte)
  • Sicherheitsdienst (Deeskalation bei Drogen/Alkohol/psychischen Ausnahmen)

2.3 Psychiatrie & Psychosomatik

  • Pflegekräfte Akutpsychiatrie (Geschlossene Station, Fixierungen, Suizidgefahr)
  • Pflegekräfte Gerontopsychiatrie (Demenz, Verwirrtheit, Aggression)
  • Suchtstation (Entzugsdelirien, Beschaffungsdruck)
  • Ärzte / Psychologen (Krisenintervention, Zwangseinweisungen)
  • Sozialdienst (Entlassungsplanung in Konfliktsituationen)

2.4 Rettungsdienst / Notfallsanitäter

  • Rettungssanitäter / Notfallsanitäter (häusliche Gewalt, Drogen, Alkohol)
  • Rettungsassistenten (Bedrohung im öffentlichen Raum)
  • Leitstellendisponenten (Telefondeeskalation bei Notrufen)

Recht aktuell: Mehr Schutz für Rettungsdienst & Klinikpersonal

2.5 Arztpraxen

  • Hausarztpraxen (Empfang, MFA bei aggressiven Patienten)
  • Psychiatrische Praxen (Akute Krisen in der Praxis)
  • Schmerztherapie / Suchtmedizin (Beschaffungsdruck, Rezeptforderungen)

2.6 Pflegeheime / Altenpflege

  • Pflegekräfte (Demenz, Aggression, Überforderung Angehöriger)
  • Heimleitung (Gewaltschutzkonzepte)

2.7 Ambulante Pflege

  • Pflegedienst (Hausbesuche in schwierigem sozialem Umfeld)

3. SOZIALE EINRICHTUNGEN

3.1 Kinder- und Jugendhilfe

  • Mitarbeiter Jugendzentren (Konfliktschlichtung, Prävention)
  • Streetworker (Arbeit mit gewaltbereiten Jugendlichen)
  • Wohngruppen / Heime (verhaltensauffällige Jugendliche)

3.2 Obdachlosenhilfe

  • Mitarbeiter Notunterkünfte (Sucht, psychische Erkrankung, Gewalt)
  • Streetworker Wohnungslosenhilfe (aufsuchende Arbeit)

3.3 Beratungsstellen

  • Schuldnerberatung (Existenzängste, Überforderung)
  • Suchtberatung (Beschaffungsdruck, Rückfälle)
  • Schwangerschaftskonfliktberatung (hochemotionale Situationen)
  • Migrationssozialberatung (Sprachbarrieren, Traumatisierung)

3.4 Flüchtlingshilfe

  • Sozialarbeiter Erstaufnahmeeinrichtungen (Überfüllung, Konflikte, Trauma)
  • Ehrenamtliche (Überforderung, fehlende Schulung)

4. RETTUNGSKRÄFTE & KATASTROPHENSCHUTZ

4.1 Feuerwehr

  • Berufsfeuerwehr (Einsätze bei häuslicher Gewalt, Amok, Terror)
  • Rettungsdienst-Feuerwehr (Retten + Deeskalieren)
  • Einsatzleitung (Entscheidungen unter Druck)

4.2 Technisches Hilfswerk (THW)

  • Helfer bei Großschadenslagen (Panik, Chaos, Gewalt)

4.3 Katastrophenschutz

  • Einsatzkräfte bei Evakuierungen (Widerstand, Panik, Aggression)

5. JUSTIZ & VOLLZUG

5.1 Justizvollzugsanstalten (JVA)

  • Bedienstete Vollzugsdienst (Gewalt von Inhaftierten)
  • Sozialarbeiter JVA (Betreuung gewaltbereiter Gefangener)
  • Psychologischer Dienst (Krisenintervention)

5.2 Gerichte

  • Justizwachtmeister (Sicherheit bei Verhandlungen)
  • Richter / Staatsanwälte (Bedrohungen im Saal)

5.3 Bewährungshilfe

  • Bewährungshelfer (Hausbesuche, Konfliktpotenzial)

6. BILDUNG

6.1 Schulen

  • Lehrer (alle Schulformen) (Konflikte mit Schülern/Eltern)
  • Schulsozialarbeiter (Krisenintervention, Prävention)
  • Schulleitung (Verantwortung für Schutzkonzept)

6.2 Kitas

  • Erzieher (übergriffige Eltern, Überforderung)
  • Kita-Leitung (Konfliktmanagement mit Eltern)

7. VERKEHR & ÖPNV

7.1 Öffentlicher Nahverkehr

  • Busfahrer (Alleinarbeit, Fahrscheinkonflikte, Alkohol/Drogen)
  • Straßenbahnfahrer (Bedrohungen, Vandalismus)
  • U-Bahn-Fahrer (Isolation, psychische Belastung)
  • Kontrolleure (Aggressionen bei Schwarzfahrern)
  • Kundenservice / Infoschalter (Beschwerden, Überforderung)

7.2 Bahnverkehr

  • Zugbegleiter (Fahrscheinkonflikte, Eskalationen)
  • Bahnhofsmission (Obdachlose, Sucht, psychische Auffälligkeiten)

8. SICHERHEITSDIENSTE

8.1 Private Sicherheitsdienste

  • Objektschutz (Werksschutz, Kliniken, Behörden)
  • Veranstaltungsschutz (Einlasskontrollen, Alkohol, Konflikte)
  • Citystreife / Bahnhofsschutz (Obdachlose, Drogen, Gewalt)

8.2 Werkschutz

  • Pförtnerdienste (Zugangskontrollen, Besuchermanagement)
  • Werksicherheit Industrie (Sabotage, interne Konflikte)

9. EINZELHANDEL & GASTRONOMIE

9.1 Einzelhandel

  • Kassierer (Ladendiebstahl, Kundenaggressionen)
  • Filialleiter (Konflikte mit Kunden + Personal)
  • Ladendetektive (Konfrontation mit Dieben)

9.2 Gastronomie

  • Servicekräfte (Alkohol, Beschwerden, Belästigung)
  • Türsteher / Rausschmeißer (Clubs, Bars)
  • Hotelempfang (Übernachtungskonflikte, Zahlungsverweigerung)

10. ENERGIEVERSORGER & KOMMUNALE DIENSTE

10.1 Stadtwerke / Energieversorger

  • Außendienst (Zählerablesung, Sperrungen) (Zahlungsverweigerung, Hausfriedensbruch)
  • Kundenservice (Beschwerden, existenzielle Ängste)

10.2 Abfallwirtschaft

  • Müllwerker (Konflikte bei Sperrmüll, illegalen Ablagerungen)

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Termin vereinbaren: Gewaltprävention als System trainieren

Wenn Sie Gewaltprävention nicht nur „besprechen“, sondern als System trainieren wollen (Wahrnehmung → Entscheidung → Handlung unter Stress), dann lassen Sie uns kurz sprechen.

Wir definieren:

  • Zielgruppe (Welche Mitarbeitenden sind betroffen?)
  • Typische Lagen (Welche Täterlogiken sind realistisch?)
  • Passender Rahmen (Schulung, Workshop, Auffrischung – bundesweit)

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FAQ: Täterklassen, Täter-Scan und Deeskalation

Was bedeutet „Täterklassen“ in diesem Beitrag?

Gemeint sind keine Diagnosen, sondern typische Täterlogiken (z. B. impulsiv, instrumentell, Beziehung/Nahraum, ideologisch). Das Raster hilft, schneller die passende Strategie zu wählen.

Was heißt „Täter scannen“?

„Täter scannen“ bedeutet: Frühwarnsignale erkennen und die Situation in Sekunden einordnen – damit Sie entscheiden können, ob Deeskalation reicht oder ob Sie Grenzen, Abstand, Abbruch und Hilfe einleiten müssen.

Mehr dazu: Warum Täter scannen? (Gladiator Mind – forensische Evidenz)

Ist das Schubladendenken?

Nein. Es ist ein praxisorientiertes Modell für Prävention und Deeskalation. Es ersetzt keine psychologische Diagnostik und keine Rechtsberatung.

Warum ist das für jede Berufsgruppe relevant?

Weil Täterlogiken überall vorkommen. Was sich ändert, sind Auslöser (Wartezeit, Geld, Scham, Sucht), Umgebung (Alleinarbeit, Publikum) und Maßnahmen (Hausrecht, Alarmwege, Sicherheitsdienst, Polizei).

Was lernt man in Ihren Schulungen konkret?

  • Warnsignale erkennen (Körpersprache, Tonfall, Distanzverhalten)
  • Entscheidungen unter Stress (Abbruchkriterien, Alarmwege)
  • Klare Grenzen/Abbruchkriterien (ohne Eskalation)
  • Deeskalationskommunikation (ruhige Stimme, klare Sätze)
  • Teamrollen (wer sichert, wer holt Hilfe)
  • Positionierung/Abstand (Reaktionszone, Fluchtweg)
  • Einfache Routinen – trainiert mit realistischen Szenarien

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Wie hängen Täterklassen mit dem Handlungskreislauf zusammen?

Täterklassen sind der Analyse-Teil im Handlungskreislauf:

Wahrnehmung → Einordnung (= Täterlogik) → Entscheidung → Handlung

Ohne Einordnung bleibt die Reaktion Glückssache. Mehr dazu: Selbstschutz für Behörden & Rettung – Handlungskreislauf unter Stress

Welche rechtlichen Pflichten haben Arbeitgeber?

Nach § 5 ArbSchG müssen Arbeitgeber Gefährdungen durch Gewalt ermitteln und Schutzmaßnahmen festlegen. Die DGUV Regel 100-001 konkretisiert dies.

Vertiefung: Gewaltprävention in Behörden – Arbeitsschutzpflichten 2026

Gibt es Statistiken zu Gewalt gegen Beschäftigte?

Ja. Laut DGUV Report 2/2021 erleben:

  • 58% der Beschäftigten in Behörden mindestens einmal im Jahr verbale Aggression
  • 12% erleben körperliche Übergriffe

Im Gesundheitswesen liegt die Rate noch höher (bis zu 70% verbale, 25% körperliche Aggression).


Über den Autor

Günther Pfeifer ist IHK-zertifizierter Trainer für Gewaltprävention, Deeskalation und Selbstschutz mit über 25 Jahren Erfahrung im operativen Sicherheitsbereich.

Er unterstützt Behörden, Gesundheitseinrichtungen und Organisationen mit Publikumsverkehr dabei, Gewaltprävention als praktisches System aufzubauen – mit klarer Schutzlogik, realistischen Szenarien und Fokus auf Handlungsfähigkeit unter Stress.

Seine Methodik (Gladiator Mind System, Ataraxia-Methodik, Pfeifer-System) kombiniert neurobiologische Erkenntnisse, Stoische Philosophie und forensische Praxiserfahrung zu einem ganzheitlichen Schutzkonzept.

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Letzte Aktualisierung: Januar 2026
Keywords: Täterklassen, Täterlogiken, Gewaltprävention, Deeskalation, Behörden, Gesundheitswesen, Sozialwesen, Arbeitsschutz, DGUV, ArbSchG, Handlungskreislauf, Pfeifer-System, Gladiator Mind

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Günther Pfeifer - Dein persönlicher Trainer
Mein Name ist Günther Pfeifer und ich biete Selbstverteidigungskurse, Gewaltprävention und Personal Training an. Für alle Bereiche bin ich ausgebildet und zertifiziert. Darüber hinaus verfüge ich über einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus einer langjährigen Berufspraxis.