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BGH kippt Freispruch wegen Notwehrexzess: Eine Praxis-Analyse zum Urteil vom 13. Februar 2025

25 Jahre Sicherheitspraxis – Fachliche Einordnung für Behörden & Unternehmen | Von Günther Pfeifer

Der Weckruf vom Bundesgerichtshof

Am 13. Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof (Az. 4 StR 327/24) eine Entscheidung getroffen, die das Thema Selbstschutz und Eigensicherung in ein neues Licht rückt. Ein Freispruch wegen eines vermeintlichen Notwehrexzesses aus „panischer Angst“ wurde aufgehoben.

Der Fall: Ein Mann griff in einer bedrohlichen Situation zum Messer und verletzte sein Gegenüber tödlich. Während die Vorinstanz noch auf Straffreiheit durch Angst entschied, forderte der BGH eine weitaus tiefergehende Prüfung. Angst darf kein Pauschalargument für exzessive Gewalt sein. Für uns in der Sicherheitspraxis bedeutet das: Wer im Konflikt die Beherrschung verliert, verliert auch seinen rechtlichen Schutzschirm.

„In 25 Jahren Praxiserfahrung habe ich gelernt: Wer keine Kontrolle über seinen Stress hat, überlässt sein Schicksal dem Zufall – und später einem Richter.“

Praxis-Einblick: Wenn Sekunden über Karrieren entscheiden

Erinnern wir uns an ein typisches Szenario aus dem Behördenalltag (anonymisiert): Ein Mitarbeiter im Außendienst wird in einem engen Flur massiv bedrängt. Die Distanz unterschreitet die kritische Marke. Ohne Training schaltet das Gehirn auf ‚Reptilienmodus‘ – Flucht oder unkontrollierter Angriff.

Hätte dieser Mitarbeiter in panischer Reaktion einen Gegenstand als Waffe genutzt und den Angreifer schwer verletzt, stünde er heute vor derselben Frage wie im aktuellen BGH-Urteil: War die Abwehr erforderlich? Oder hat er aus einer ‚asthenischen Affektlage‘ (Furcht, Schrecken) heraus gehandelt, die jedoch objektiv nicht mehr durch die Notwehr gedeckt war? Meine Erfahrung zeigt: Nur wer Szenariotrainings absolviert hat, kann diese feine Linie in der Realität halten.

Ataraxia: Die antike Antwort auf moderne Gewalt

In meiner Serie über Ataraxia verbinde ich antike Philosophie mit moderner Eigensicherung. Ataraxia bedeutet unerschütterliche Seelenruhe. Im Sicherheitskontext ist das keine Esoterik, sondern höchst effizientes Stressmanagement. Wer physisch souverän ist, muss nicht überreagieren. Wer Techniken zur Deeskalation und Selbstverteidigung verinnerlicht hat, bleibt auch unter maximalem Druck handlungsfähig – und damit im Bereich des rechtlich Zulässigen.

Die rechtliche Pflicht: § 12 ArbSchG und Organisationsverschulden

Dieses Urteil von 2025 ist ein massives Signal an alle Führungskräfte. Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz ist die Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Pflicht.

Wenn Behördenleiter ihre Mitarbeiter in konfliktträchtige Bereiche schicken, ohne sie auf Notwehrsituationen und Deeskalation vorzubereiten, riskieren sie Vorwürfe wegen Organisationsverschulden. Eine PowerPoint-Präsentation reicht hier nicht aus. Der BGH verlangt quasi indirekt eine Befähigung zum besonnenen Handeln – und die erreicht man nur durch Praxis.

Checkliste für Behördenleiter: Ist Ihr Team geschützt?

  • Gefährdungsbeurteilung: Wurden psychische und physische Gewaltpotenziale am Arbeitsplatz aktuell bewertet?
  • Unterweisungsprotokoll: Erfolgte die letzte Schulung zu Notwehrrechten und Deeskalation innerhalb der letzten 12 Monate?
  • Handlungssicherheit: Verfügen die Mitarbeiter über konkrete, trainierte Abläufe für den Rückzug oder die Eigensicherung?
  • Nachsorge: Gibt es ein festes Protokoll zur Dokumentation und psychologischen Betreuung nach Vorfällen?

Fazit: 25 Jahre Erfahrung für Ihre Sicherheit

Das Urteil des BGH vom Februar 2025 ist kein Grund zur Sorge, sondern ein Grund zur Vorbereitung. Gewaltprävention ist eine Investition in die Rechtssicherheit Ihrer Organisation und die Gesundheit Ihrer Menschen.

Echte Souveränität wächst aus dem Wissen, im Ernstfall das Richtige zu tun – ohne in Panik zu verfallen. Das ist mein Versprechen aus über zwei Jahrzehnten Arbeit an vorderster Front.

Sichern Sie Ihre Organisation proaktiv ab

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Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse basiert auf 25 Jahren Erfahrung in der Gewaltprävention und stellt eine fachliche Einordnung der aktuellen Rechtsprechung dar. Sie ersetzt keine juristische Beratung im Einzelfall. Ziel ist die Sensibilisierung im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes.

 

 

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Günther Pfeifer - Dein persönlicher Trainer
Mein Name ist Günther Pfeifer und ich biete Selbstverteidigungskurse, Gewaltprävention und Personal Training an. Für alle Bereiche bin ich ausgebildet und zertifiziert. Darüber hinaus verfüge ich über einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus einer langjährigen Berufspraxis.