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Gewalt in der Gefährdungsbeurteilung: Warum Organisationen Aggression am Arbeitsplatz systematisch bewerten müssen

Gesetzliche Pflichten, KRITIS-Anforderungen und praxiserprobte Schutzmaßnahmen nach § 5 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und dem KRITIS-Dachgesetz 2026

Ralf Königsmark
Fachkraft für Arbeitssicherheit (VBG) · Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) · März 2026 · Im Netzwerk mit Günther Pfeifer

⏱️ Lesezeit: ca. 15 Minuten – ✅ Quellen: DGUV · BAuA · gesetze-im-internet.de
👥 Für Führungskräfte, SiFas & KRITIS-Betreiber

🤝 Dieser Artikel entstand im Netzwerk

Ralf Königsmark, Fachkraft für Arbeitssicherheit (VBG) und Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (IHK), schreibt diesen Fachartikel in Zusammenarbeit mit seinem Netzwerkpartner Günther Pfeifer. Wo Arbeitsschutzrecht auf die Praxis der Gewaltprävention trifft, bündelt dieses Netzwerk Fachkunde aus beiden Disziplinen.

„Wo das Gesetz den Rahmen vorgibt, füllt die Gefährdungsbeurteilung ihn mit Leben. Wir schaffen die Strukturen, damit Menschen in kritischen Momenten sicher handeln können.“

— Ralf Königsmark

Fachkraft für Arbeitssicherheit & Meister für Schutz und Sicherheit (IHK)
Schwerpunkt: Arbeitssicherheit – Organisationale Resilienz & Handlungssicherheit im KRITIS-Sektor

Netzwerkpartner: Günther Pfeifer — IHK-zertifizierte Fachkraft für Gewaltprävention, Entwickler der Gladiator Mind Methode, spezialisiert auf KRITIS, Behörden und Gesundheitswesen. Praktiker mit über 25 Jahren Erfahrung in Risikobereichen.

Es ist Dienstagvormittag im Bürgeramt. Ein Mann steht seit 45 Minuten in der Warteschlange. Als er erfährt, dass sein Antrag abgelehnt wird, dreht er sich um — und schreit die Sachbearbeiterin an. Anhaltend, beleidigend, drohend. Zwei Tage später meldet sich die Kollegin krank. Drei Monate später ist sie wegen einer Anpassungsstörung in therapeutischer Behandlung.

Dieser Fall ist kein Extremfall. Er ist symptomatisch für eine strukturelle Lücke in zahlreichen deutschen Organisationen: Gewalt, Aggression und Bedrohung werden nicht als das behandelt, was sie rechtlich sind — eine ernst zu nehmende Arbeitsgefährdung nach § 5 ArbSchG.

1. Was Gewalt am Arbeitsplatz wirklich bedeutet

Gewalt am Arbeitsplatz reicht von körperlichen Angriffen über verbale Beschimpfungen und Bedrohungen bis hin zu digitaler Gewalt — Beleidigungen über Bewertungsportale, soziale Netzwerke oder Messenger-Nachrichten.

Die DGUV unterscheidet Gewalt durch betriebsfremde Personen (Kunden, Patienten, Klienten) und betriebsinterne Personen (Kollegen, Vorgesetzte). Beide Formen sind arbeitsschutzrechtlich relevant.

1/3aller Beschäftigten mit Kundenkontakt erleben jährlich verbale Übergriffe (DGUV)
38 %der Befragten im öffentlichen Dienst berichten von digitaler Gewalt (DGUV 2024)
>80 %der Pflegekräfte erleben verbale Übergriffe innerhalb eines Jahres (DGUV 207-025)

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2. Gesetzliche Grundlage: Was § 5 ArbSchG verlangt

Die Verpflichtung zur systematischen Bewertung von Gefahren ergibt sich unmissverständlich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) — verbindliches Bundesrecht.

§ 5 Abs. 1 ArbSchG — Beurteilung der Arbeitsbedingungen
„Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“🔗 Volltext § 5 ArbSchG auf gesetze-im-internet.de
§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG — Psychische Belastungen als Gefährdungsfaktor
Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch „psychische Belastungen bei der Arbeit“ — das schließt Gewalt, Drohungen und verbale Übergriffe ausdrücklich ein.🔗 Volltext § 5 Abs. 3 ArbSchG auf gesetze-im-internet.de

„Eine Gefährdungsbeurteilung, die Aggression und Gewalt nicht erfasst, ist rechtlich unvollständig — und kann im Schadensfall haftungsrelevant sein.“

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3. Arbeitsstättenverordnung: Schutzziel auch für den Raum

§ 3 Abs. 1 ArbStättV — Gefährdungsbeurteilung
Beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten müssen psychische Belastungen ausdrücklich berücksichtigt werden. Daraus folgt die Pflicht zu räumlichen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse.🔗 Volltext § 3 ArbStättV auf gesetze-im-internet.de

Schalter ohne Fluchtweg, Empfangsbereiche ohne Sichtschutz, fehlende Trennscheiben — das sind keine Komfortfragen, sondern arbeitsschutzrelevante Mängel.

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4. DGUV Vorschrift 1: Die Stimme der Unfallversicherungsträger

DGUV Vorschrift 1 — Grundsätze der Prävention
Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilung und alle Maßnahmen systematisch dokumentieren und regelmäßig prüfen.🔗 DGUV Vorschrift 1 auf publikationen.dguv.de
DGUV Information 207-025 — Prävention von Gewalt und Aggression
Speziell für Gesundheits- und Sozialwesen: Systematische Risikoanalyse, Maßnahmenableitung und Nachsorge.🔗 DGUV Information 207-025 auf publikationen.dguv.de

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5. Psychische Belastung: Was Aggression wirklich auslöst

Verbale Gewalt löst dieselben Stressreaktionen aus wie körperliche Angriffe. Bei wiederholter Exposition entstehen ernsthafte Folgeerkrankungen:

  • Schlafstörungen und chronische Erschöpfung
  • Konzentrationsschwäche und Gedächtniseinbußen
  • Anpassungsstörungen und Depressionen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
342Fehltage je 100 Beschäftigte durch psychische Erkrankungen (DAK 2025)
573Fehltage in der Altenpflege — 67 % über Durchschnitt (DAK 2025)
392Fehltage je 100 Versicherte — neuer Höchststand (KKH 2025)

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6. Typische Risikosituationen: Wo Gewalt entsteht

Behörden und öffentliche Verwaltung

📝 Praxisbeispiel

Eine Mitarbeiterin in einer Ausländerbehörde wird wöchentlich verbal angegriffen, mehrfach im Jahr körperlich bedroht — kein Vorfall wurde je dokumentiert. Kein Meldesystem, keine Schulung.

Gesundheitswesen und Pflege

📝 Praxisbeispiel

In einer psychiatrischen Klinik eskalieren Übergriffe besonders häufig zwischen 20 und 23 Uhr bei dünner Personalbesetzung. Eine Gefährdungsbeurteilung hätte dieses Zeitfenster identifiziert.

Handel, Verkehr und ÖPNV

📝 Praxisbeispiel

Ein Busfahrer setzt nach einer Auseinandersetzung seinen Dienst fort — ohne Meldung, ohne Nachsorge, ohne Einfluss auf die Gefährdungsbeurteilung.

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„Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.
Wie ein Streichholz – ein einziger Funke entscheidet, was bleibt.“

— Günther Pfeifer

7. KRITIS: Gewaltschutz als Resilienzpflicht 2026

Nahezu alle Hochrisikobranchen dieses Artikels sind gleichzeitig gesetzlich definierte KRITIS-Sektoren. Ein Übergriff auf Personal ist damit eine Betriebsstörung kritischer Infrastruktur.

⚠️ KRITIS-Dachgesetz 2026

Das KRITIS-Dachgesetz 2026 führt physische Resilienz als eigenständige Schutzpflicht ein. KRITIS-Betreiber müssen Übergriffe auf Personal in ihr Sicherheitskonzept integrieren.

🔗 Schutz kritischer Infrastrukturen — BMI

KRITIS-Sektor Typische Gewaltrisiken Rechtliche Anforderung
Gesundheit Übergriffe durch Patienten, Notaufnahme-Eskalationen ArbSchG § 5, DGUV 207-025, KRITIS-Dachgesetz
Öffentliche Verwaltung Verbale und körperliche Angriffe, digitale Bedrohungen ArbSchG § 5, ArbStättV § 3, KRITIS-Dachgesetz
Transport & Verkehr Übergriffe auf Fahrpersonal, Konflikte bei Kontrollen ArbSchG § 5, DGUV Vorschrift 1, KRITIS-Dachgesetz
Energie & Wasser Bedrohungen bei Sperrungen, Vandalismus ArbSchG § 5, KRITIS-Dachgesetz, BSIG § 8a
💡 Kernaussage für KRITIS-Betreiber

Wenn Personal durch Übergriffe ausfällt, ist das keine Personalfrage mehr — es ist eine Frage der Betriebskontinuität. § 5 ArbSchG und das KRITIS-Dachgesetz 2026 greifen dabei ineinander.

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8. Die Gefährdungsbeurteilung konkret aufbauen

Die DGUV empfiehlt einen strukturierten 7-Schritte-Prozess: (→ Grundlagen auf dguv.de)

  1. Arbeitsbereiche festlegen — Wo besteht Kundenkontakt? Wo arbeiten Beschäftigte allein?
  2. Gefährdungen ermitteln — Interviews, Vorfallauswertung, Begehungen, auch ungemeldete Vorkommnisse abfragen.
  3. Gefährdungen beurteilen — Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bewerten.
  4. Maßnahmen festlegen — Nach dem TOP-Prinzip.
  5. Maßnahmen umsetzen — Mit klaren Verantwortlichkeiten und Fristen.
  6. Wirksamkeit prüfen — Regelmäßig und dokumentiert.
  7. Dokumentation aktualisieren — Gefährdungsbeurteilungen sind lebendige Instrumente.

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9. Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip

Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, diese Vorrang vor personenbezogenen. Wer nur Deeskalationstrainings anbietet, ohne strukturelle Risiken zu beseitigen, hat das Prinzip umgekehrt.

Ebene Fokus Praxisbeispiel
T — Technisch Räumlicher Schutz & Alarmierung Trennscheiben, Notrufknopf, einsehbare Wartebereiche, Fluchtwege
O — Organisatorisch Ablauf & Einsatzplanung Keine Alleinarbeit in Hochrisikozeiträumen, strukturiertes Meldesystem
P — Personenbezogen Qualifikation & mentale Stärke Deeskalationstrainings, Gladiator Mind Methode (→ Kapitel 10)

🔗 DGUV: Gewalt und Mobbing in der Arbeitswelt

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10. Gladiator Mind: Mentale Stärke als Schutzfaktor

Technische und organisatorische Maßnahmen schützen den Rahmen. Doch am Ende agiert immer ein Mensch — in Sekunden, unter maximalem Druck. Genau hier setzt die Gladiator Mind Methode an.

💡 Denkanstoss

Technische Maßnahmen schützen den Raum. Organisatorische Maßnahmen schützen die Abläufe. Aber wer schützt den Menschen im Moment der Eskalation — wenn alle Strukturen versagen?

Die Antwort liegt in trainierter mentaler Handlungsfähigkeit.

🧠 Gladiator Mind – Kernprinzipien für Personal mit Personenkontakt

Wahrnehmungsschärfe

Bedrohungsanzeichen früh erkennen, bevor die Situation eskaliert.

Stressregulation

Die eigene Stressreaktion kennen und unter Kontrolle behalten.

Handlungskompetenz

Klare, trainierte Reaktionen abrufen – auch unter maximalem Druck.

Mentale Resilienz

Nach Vorfällen stabil bleiben und die eigene Belastbarkeit langfristig erhalten.

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11. Nachsorge: Der vergessene Teil der Prävention

Nach DGUV Information 207-025 gehören zur Nachsorge:

  • Sofortige Freistellung nach schweren Übergriffen
  • Zugang zu psychologischer Erstbetreuung und Traumatherapie
  • Klares Verfahren zur Dokumentation und Anzeige
  • Unterstützung bei rechtlichen Schritten gegen Täter
  • Systematische Vorfallauswertung zur Verbesserung der Gefährdungsbeurteilung
📝 Praxisbeispiel

In einer Notaufnahme wurden nach zwei schweren Übergriffen Vorfallanalysen eingeführt. Ergebnis: Beide Eskalationen zwischen 21–23 Uhr, schlecht einsehbarer Gang, Einzelbesetzung. Konsequenz: Umbau, Kamera, Doppelbesetzung. Seitdem keine schweren Übergriffe mehr.

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12. Gewalt im digitalen Raum: Die neue Dimension

Digitale Gewalt über Bewertungsportale, soziale Netzwerke oder Messenger hat sich als eigenständige Gefährdungsform etabliert. Im öffentlichen Dienst berichten 38 Prozent der Befragten davon. Organisationen müssen digitale Gewalt in die Risikoanalyse einbeziehen und rechtliche Unterstützung anbieten.

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13. Führung als entscheidender Schutzfaktor

Organisationen, in denen Übergriffe bagatellisiert werden oder Beschäftigte nach einer Beschwerde als „schwierig“ gelten, verschärfen die Gefährdung strukturell.

„Kultur schlägt Konzept. Das beste Schutzprogramm scheitert, wenn Führungskräfte Übergriffe als Berufsrisiko abtun.“

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14. Fazit: Gefährdungsbeurteilung schützt Menschen

§ 5 ArbSchG, § 3 ArbStättV, DGUV Vorschrift 1 und das KRITIS-Dachgesetz 2026 lassen keinen Spielraum. Ein vollständiges Schutzkonzept verbindet rechtssichere Gefährdungsbeurteilung, strukturelle Maßnahmen nach TOP-Prinzip und mentale Handlungsfähigkeit der Beschäftigten.

✅ Ihre nächsten Schritte

1. Ist Gewalt in Ihrer aktuellen Gefährdungsbeurteilung erfasst?

2. Befragen Sie Beschäftigte — auch nach ungemeldeten Vorfällen.

3. Leiten Sie Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip ab und dokumentieren Sie diese.

4. KRITIS-Betreiber: Integrieren Sie Gewaltschutz in Ihr BCM.

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Ralf Königsmark

Fachkraft für Arbeitssicherheit (VBG, gemäß § 7 ASiG) · Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (IHK Köln)

Ralf Königsmark ist spezialisiert auf Gefährdungsbeurteilung, Bewachung (BGV A2), Brand- und Biologischen Schutz sowie Gefährdungsanalyse bestimmter Personengruppen. Als Netzwerkpartner begleitet er Organisationen bei der Entwicklung rechtssicherer Arbeitsschutzkonzepte.

Netzwerkpartner & Co-Autor

Günther Pfeifer

IHK-zertifizierte Fachkraft für Gewaltprävention mit über 25 Jahren Erfahrung in Risiko-Bereichen. Entwickler der Gladiator Mind-Methodik, die stoische Philosophie mit moderner Neurowissenschaft verbindet. Spezialisiert auf Behörden, KRITIS, Jobcenter, Kliniken, Rettungsdienst, ÖPNV, Einzelhandel und Flughäfen.

Ich bin Praktiker, kein Forscher. Meine Aufgabe ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse in tragfähige Konzepte für reale Einsatzsituationen zu übersetzen – als Architekt, der die richtigen Fachleute zusammenbringt. Wo mein Wissen endet, beginnt mein Netzwerk.

Meine Arbeit basiert auf der Überzeugung, dass der Mensch im Mittelpunkt jeder wirksamen Gewaltprävention stehen muss. Nur wer seine eigene Stressphysiologie versteht und seinem Bauchgefühl vertraut, kann unter Druck souverän bleiben.

Erfahren Sie mehr über mein modulares System der Gewaltprävention für Kritische Infrastrukturen (KRITIS), Behörden und Unternehmen.

Letzte Aktualisierung: März 2026