Autor & fachlicher Hintergrund
Günther Pfeifer · Über den Autor
Seit 1992 steht Günther Pfeifer an der operativen Front in Hochrisiko-Bereichen. Diese über drei Jahrzehnte gewachsene Praxiserfahrung bildet das Fundament für seine spezialisierte Beratung in KRITIS-Sektoren, Behörden und dem Gesundheitswesen. Er ist der Entwickler der Gladiator Mind-Methodik, die stoische Philosophie mit moderner Neurobiologie verbindet.
Als persönliches Mitglied im Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) verbindet er seine langjährige Praxiserfahrung in Selbstschutz, Gewaltprävention und Resilienztraining mit aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese fachliche Vernetzung bildet eine fundierte Grundlage für praxisorientierte Beratungen im Kontext von Sicherheit, Prävention und organisationaler Resilienz.
„Ich bin Praktiker, kein Forscher. Meine Aufgabe ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse in tragfähige Konzepte für reale Einsatzsituationen zu übersetzen – als Architekt, der die richtigen Fachleute zusammenbringt. Wo mein Wissen endet, beginnt mein Netzwerk.“
— Günther Pfeifer
Warum ist Personalsicherheit für KRITIS-Betreiber keine Option mehr, sondern Pflicht?
§ 13 KRITIS-DachG benennt Personalsicherheit als Betreiberpflicht – und die Bundesregierung beschreibt sie als integralen Bestandteil physischer Resilienz, nicht als optionale Ergänzung. Doch zwischen gesetzlicher Anforderung und dem Moment, in dem ein Mitarbeiter einer Wasserversorgung, einer Notaufnahme oder eines Energieversorgers körperlich bedroht wird, klafft eine entscheidende Lücke.
Eine Lücke, die kein Sicherheitskonzept automatisch schließt. In über 30 Jahren operativer Praxis – von Behörden über Kliniken bis zu KRITIS-Betreibern – zeigt sich immer wieder dasselbe Muster: Mitarbeitende, die nie trainiert haben, was nach der Deeskalation kommt, erstarren genau dann, wenn Handlung gefragt wäre.
Personalsicherheit ist kein Zusatzthema. Sie ist Bestandteil der gesetzlichen Resilienzanforderungen und damit Teil der betrieblichen Verantwortung.
Die Anforderungen an den Schutz kritischer Infrastrukturen werden durch das Bundesministerium des Innern beschrieben: BMI – Schutz kritischer Infrastrukturen. Technische und organisatorische Anforderungen konkretisiert das BSI: BSI – KRITIS.
Warum reicht Deeskalation in kritischen Situationen nicht aus?
Deeskalation ist notwendig – aber sie hat Grenzen. Es gibt Situationen, in denen verbale Mittel ausgeschöpft sind. In denen ein Angreifer nicht mehr verhandelt. Und in denen Sekunden entscheiden. Was dann folgt, ist keine Frage des Mutes, sondern der Neurobiologie: Unter akutem Stress aktiviert der Körper den Stress-Loop – ein Schutzmechanismus, der ohne Training nicht zur Handlung führt, sondern zur Schockstarre.[1]
Wie entsteht Handlungsfähigkeit unter extremem Stress wirklich?
Unser Ansatz für den KRITIS-Sektor verbindet gesetzliche Anforderungen mit realer Handlungskompetenz im Eigenschutz.
- Mentale Umschaltung: Das Gladiator Mindset durchbricht neurobiologische Stressreaktionen und sichert Handlungsfähigkeit – Ataraxia unter extremem Druck.
- Täterdiagnose: Mitarbeitende erkennen frühzeitig Verhaltensmuster und unterscheiden zwischen affektiver Gewalt (impulsiv, emotional) und instrumenteller Gewalt (zielgerichtet, kontrolliert).
- Funktionale Biomechanik: Keine Techniken, sondern instinktive, grobmotorische Schutzreaktionen, die unter Adrenalin zuverlässig funktionieren.
Welche rechtlichen Anforderungen gelten für Personalsicherheit in KRITIS?
§ 32 StGB regelt die Notwehr. § 618 BGB verpflichtet Arbeitgeber, Mitarbeitende vor Gefahren zu schützen. Die DGUV Vorschrift 1 fordert die systematische Gefährdungsbeurteilung – ausdrücklich einschließlich Gewalt- und Konfliktsituationen. Weitere Informationen: DGUV – Gewaltprävention im Arbeitskontext.
„KRITIS-Resilienz entsteht nicht durch Konzepte –
sondern durch Menschen, die im entscheidenden Moment handeln können.“
Fachdozent & Fachkraft für Gewaltprävention (IHK)
Schwerpunkt: Selbstschutz & Handlungssicherheit im KRITIS-Sektor
1. Warum entsteht die gefährliche Lücke im Ernstfall?
Stellen Sie sich vor: Ein Mitarbeiter steht in einer Wohnung. Außendiensttermin. Routine. Die Tür fällt ins Schloss. Klick. In diesem Moment verändert sich alles. Gedanken schießen durch den Kopf: „Ist das normal?“ „Soll ich etwas sagen?“ „Übertreibe ich gerade?“
Während noch überlegt wird, ist die Situation längst gekippt. Affektive Eskalation kann von verbaler Anspannung in körperliche Gewalt übergehen – in weniger Zeit, als ein Gedanke zu Ende gedacht ist. Genau hier entsteht die entscheidende Lücke: zwischen Wahrnehmung und Handlung.
In über 30 Jahren operativer Praxis zeigt sich immer wieder dasselbe Muster:
- Gefahr wird gespürt, aber nicht klar eingeordnet
- Entscheidungen werden verzögert
- Handlung bleibt aus
Nicht, weil Mitarbeitende nicht wollen – sondern weil sie nicht vorbereitet sind auf das, was nach der Deeskalation kommt.
Die meisten Trainings enden bei der Deeskalation – aber die Realität beginnt genau danach. Nachhaltigkeit entsteht nicht durch einmalige Schulungen, sondern durch wiederholtes, realitätsnahes Training, das Verhalten unter Druck tatsächlich verändert.
Parallel greift das Arbeitsschutzrecht: § 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung – einschließlich psychischer Belastungen. § 12 ArbSchG schreibt Unterweisungen vor, die an konkrete Gefährdungen angepasst werden müssen. Gewaltprävention, Deeskalation und Selbstschutz sind damit keine freiwilligen Zusatzleistungen, sondern Teil der gesetzlichen Fürsorgepflicht nach § 618 BGB.
„Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.
Wie ein Streichholz – ein einziger Funke entscheidet, was bleibt.“
— Günther Pfeifer
Vertiefungen: Selbstschutz, Handlungssicherheit und rechtliche Einordnung in KRITIS
- KRITIS-Dachgesetz 2026: Physische Resilienz & Pflichten — Fokus: Gesetzliche Anforderungen und Verantwortung für Personalsicherheit.
- Gefährdungsbeurteilung für Gewalt & Resilienz — Fokus: Rechtssichere Bewertung von Gewaltgefahren und Präventionspflichten.
- Organisationsverschulden vermeiden — Fokus: Haftungsrisiken erkennen und Verantwortung der Führungsebene.
- Operative Handlungsfähigkeit in KRITIS-Organisationen — Fokus: Belastbarkeit und Entscheidungsfähigkeit unter Druck.
- Selbstschutz im Ernstfall: Recht & Verantwortung — Fokus: Grenzen der Notwehr und praktische Handlungssicherheit.
- Praxisbeispiel: Selbstschutz im Außendienst — Fokus: Reale Situationen und Umsetzung im Arbeitsalltag.
Konflikte entstehen selten plötzlich. Oft zeigen sich vorher kleine Veränderungen: in der Körpersprache, in der Stimme oder im Verhalten. Wer diese Signale früh erkennt, hat einen entscheidenden Vorteil – für Deeskalation oder rechtzeitige Eigensicherung.
2. Warum Deeskalation nicht immer ausreicht
Deeskalation ist wichtig – und oft der richtige erste Schritt. Doch es gibt Situationen, in denen genau das nicht mehr funktioniert. Dann, wenn ein Mensch nicht mehr zuhören will. Wenn Emotionen kippen. Wenn Worte keine Wirkung mehr haben.
Viele Mitarbeitende sind darauf vorbereitet, Gespräche zu führen – aber nicht darauf, was passiert, wenn diese Gespräche scheitern. In diesen Momenten entscheidet nicht Wissen, sondern Reaktion: Wird die Situation erkannt? Wird eine Entscheidung getroffen? Oder entsteht ein kurzer Moment des Zögerns?
Deeskalation endet dort, wo der andere nicht mehr kooperiert. Was dann folgt, entscheidet über Sicherheit oder Kontrollverlust.
Prävention beginnt deshalb lange vor dem Ernstfall. Wiederholtes Training verändert nachweislich die neuronale Verbindung zwischen Amygdala und präfrontalem Cortex – und ermöglicht es, auch unter Druck klarer zu handeln.[2]
Es geht nicht darum, aus einer Verwaltungsmitarbeiterin oder einem Sachbearbeiter einen Kämpfer zu machen. Es geht darum, Menschen in die Lage zu versetzen, kritische Situationen zu erkennen, Entscheidungen zu treffen und handlungsfähig zu bleiben. Selbstschutz bedeutet nicht Angriff – sondern Kontrolle, Orientierung und die Fähigkeit, sich selbst zu schützen, wenn es darauf ankommt.
🛡️ Vom Wissen zum Handeln
Technik und Organisation bilden das Gerüst. Aber wie sichern wir die Entscheidungsfähigkeit des Menschen unter Maximalbelastung ab?
„Technik unterstützt. Der Mensch entscheidet – auch wenn er zittert.“
3. Was im Körper unter Stress wirklich passiert
In kritischen Situationen reagiert der Körper automatisch – das ist kein Fehler, sondern ein Schutzmechanismus. Der Puls steigt. Die Atmung wird schneller. Die Wahrnehmung verändert sich. Viele Menschen erleben dabei einen sogenannten Tunnelblick: Die Aufmerksamkeit verengt sich auf einen Punkt, Details werden ausgeblendet. Wie sich dieser Effekt auf Wahrnehmung und Entscheidungen auswirkt: Tunnelblick – wenn Stress dein Denken verengt.
Das Problem ist nicht die Reaktion selbst – sondern der Umgang damit. Ohne Vorbereitung führt Stress häufig zu drei typischen Reaktionen: Erstarren (Freeze), Überreaktion oder verzögerte Entscheidung. Neurobiologischer Hintergrund: Unter akutem Stress übernimmt die Amygdala die Kontrolle. Der präfrontale Cortex – zuständig für rationale Entscheidungen – wird dabei gehemmt.[1]
Weitere Zusammenhänge: Stress-Loop und Entscheidungsverhalten.
Stress kann man nicht vermeiden – aber man kann lernen, damit umzugehen. Genau das ist der Unterschied zwischen Wissen und Handlung.
4. Wie bleibt man handlungsfähig?
Handlungsfähigkeit entsteht nicht im Moment der Eskalation – sie entsteht vorher. Die zentrale Frage ist nicht: „Was würde ich tun?“ Sondern: „Was kann ich unter Stress überhaupt noch abrufen?“
Genau hier setzt der Ansatz des Gladiator Mindset an. Es verbindet Stoische Philosophie mit moderner Neurobiologie: Die Ataraxia – innere Unerschütterlichkeit auch unter extremem Druck – ist kein Charaktermerkmal, das man hat oder nicht hat. Sie ist trainierbar. Es geht nicht darum, stärker zu werden – sondern klarer zu bleiben:
- Klare Wahrnehmung trotz Stress
- Frühzeitige Einschätzung von Situationen
- Handlungen unter Druck abrufen können
- Schnelle Entscheidungen ohne Zögern
- Einfache, umsetzbare Reaktionen
Nicht Wissen schützt – sondern die Fähigkeit, Situationen früh zu erkennen, richtig einzuschätzen und unter Druck handlungsfähig zu bleiben.
5. Wie erkennt man Gefahr rechtzeitig (Täterdiagnose)?
Gefahr entsteht selten plötzlich. In den meisten Fällen kündigt sie sich an – durch Verhalten, Körpersprache und Veränderungen in der Dynamik einer Situation. Typische Anzeichen:
- Veränderung der Stimme (lauter, aggressiver, hektischer)
- Starrer Blick oder Fixieren – hier gehen wir tiefer auf das Thema ein : Blick des Täters
- Unterschreiten von Distanzzonen
- Unruhige oder explosive Bewegungen
- Widersprüche zwischen Worten und Körpersprache
Ein wichtiger Unterschied: Nicht jede Eskalation ist gleich.
- Affektive Gewalt: impulsiv, emotional, oft unkontrolliert
- Instrumentelle Gewalt: zielgerichtet, ruhig, bewusst gesteuert
Diese Unterscheidung bestimmt, wie man reagiert. Das Problem im Alltag: Viele dieser Signale werden wahrgenommen – aber nicht ernst genommen. Oder zu spät erkannt. Und genau dadurch geht der entscheidende Zeitvorsprung verloren.
Wer Gefahr früh erkennt, gewinnt Zeit – und Zeit ist im Ernstfall der wichtigste Faktor. siehe den Fachartiekel : Täterklassen verstehen
6. Was funktioniert im Ernstfall wirklich?
Im Ernstfall funktioniert nichts, was kompliziert ist. Unter Stress greift der Körper nicht auf das zurück, was gelernt wurde – sondern auf das, was wirklich abrufbar ist.
- Einfache Handlungen statt komplexer Abläufe
- Klare Entscheidungen statt Zögern
- Schutz vor Angriff statt „Gewinnen“
- Frühe Reaktion statt spätes Eingreifen
Unternehmen tragen die Verantwortung, Mitarbeitende nicht nur zu unterweisen – sondern auf reale Situationen vorzubereiten: Gefährdungen realistisch einschätzen (DGUV / Gefährdungsbeurteilung), Verhalten unter Stress trainierbar machen und Handlungsfähigkeit als Bestandteil der Resilienz verstehen.
Im Ernstfall entscheidet nicht das Konzept – sondern das Verhalten des Menschen.
7. Welche rechtlichen Grenzen gelten für Selbstschutz in KRITIS?
Selbstschutz im beruflichen Kontext bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar definiert:
- § 32 StGB (Notwehr): erlaubt die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff
- § 618 BGB: verpflichtet Arbeitgeber, Mitarbeitende vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen
- DGUV Vorschrift 1: fordert die systematische Gefährdungsbeurteilung – auch bei Gewaltgefahren
Weitere Informationen: DGUV – Gewaltprävention im Arbeitskontext
Mitarbeitende dürfen sich im Ernstfall schützen – aber jede Handlung muss verhältnismäßig sein: Nur handeln, wenn eine reale Gefahr besteht. Nur so viel einsetzen, wie zur Abwehr notwendig ist. Gerade unter Stress wird genau das zur Herausforderung – denn in der Realität bleibt oft keine Zeit für eine bewusste juristische Abwägung.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient der fachlichen Einordnung von Selbstschutz, Gewaltprävention und Personalsicherheit im Arbeitskontext kritischer Infrastrukturen.
8. Selbstschutztraining für KRITIS-Betreiber: Was ich anbiete
Wissen allein schützt nicht. Deshalb endet meine Arbeit nicht bei der Beratung – sondern dort, wo es darauf ankommt: im Training. Direkt bei Ihnen im Unternehmen, praxisnah, auf Ihre Berufsgruppe und Gefährdungslage zugeschnitten.
Inhouse-Training
Direkt in Ihrer Organisation – für Ihre Mitarbeitenden, in Ihren Räumen, mit Ihren realen Szenarien. Kein Standardprogramm, sondern Training, das auf Ihre Gefährdungslage und Branche passt.
- Behörden & öffentliche Verwaltung
- Kliniken, Notaufnahmen, Pflege
- KRITIS-Betreiber & Außendienst
- ÖPNV & kommunale Dienste
Einzelcoaching für Führungskräfte
Führungskräfte in sicherheitsrelevanten Organisationen tragen eine doppelte Verantwortung: für sich selbst und für ihr Team. Im Einzelcoaching entwickeln wir Ihre persönliche Handlungssicherheit – diskret, individuell, wirkungsorientiert.
- Persönliche Gefährdungsanalyse
- Gladiator Mindset – Führung unter Druck
- Entscheidungssicherheit im Ernstfall
- Vertraulich & ortsunabhängig
Verstärkt durch erfahrene Fachkräfte aus meinem Netzwerk
Für größere Trainingsmaßnahmen oder spezialisierte Anforderungen arbeite ich mit ausgewählten Fachkräften aus meinem professionellen Netzwerk zusammen. Alle Partner sind erfahren in operativer Praxis, werden von mir persönlich eingesetzt – und stehen für denselben Qualitätsanspruch.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Erstgespräch
Kostenlos & unverbindlich. Wir klären Ihre Situation, Ihre Zielgruppe und Ihre Gefährdungslage.
Konzept & Angebot
Ich entwickle ein auf Ihre Organisation zugeschnittenes Trainingskonzept – mit klaren Lernzielen und Zeitrahmen.
Training & Umsetzung
Realitätsnahes Training bei Ihnen vor Ort – mit Ihrer konkreten Berufsgruppe und Ihren realen Szenarien.
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9. Fazit: Was im Ernstfall entscheidet
Im Ernstfall zählt nicht, was geplant war – sondern das, was tatsächlich passiert. Deeskalation ist ein wichtiger Bestandteil – aber sie ist nicht das Ende der Handlungskette. Wenn sie nicht mehr funktioniert, beginnt der entscheidende Moment. Dann geht es nicht mehr um Konzepte oder Abläufe, sondern um: Wahrnehmung. Einschätzung. Handlung.
Wer Gefahr früh erkennt, gewinnt Zeit. Wer vorbereitet ist, kann reagieren. Wer handlungsfähig bleibt, behält die Kontrolle.
Nicht die Situation entscheidet – sondern die Fähigkeit des Menschen, sie zu erkennen, richtig einzuschätzen und handlungsfähig zu bleiben.
Für Unternehmen in KRITIS bedeutet das:
- Selbstschutz ist kein Zusatz – sondern Teil der Verantwortung
- Unterweisung allein reicht nicht aus
- Handlungsfähigkeit muss gezielt entwickelt werden
Wissenschaftliche Quellen
[1] LeDoux JE. (2003). The emotional brain, fear, and the amygdala. Cellular and Molecular Neurobiology, 23(4–5), 727–738. PubMed
[2] Hölzel BK et al. (2011). Mindfulness practice leads to increases in regional brain gray matter density. Psychiatry Research: Neuroimaging, 191(1), 36–43. PubMed
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information über den Stand der öffentlichen Diskussion und Quellenlage (Stand: März 2026). Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu BSI-KritisV, KRITIS-Dachgesetz, Arbeitsschutz und Haftungsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für IT-Recht, Verwaltungsrecht oder Arbeitsrecht bzw. an die zuständige Aufsichtsbehörde (z. B. BSI, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften). Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und unter Verwendung öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen.
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