⏱️ Lesezeit: ca. 6 Minuten · ✅ Quellen: DGUV · BAuA · DSHS Köln · gesetze-im-internet.de · WDR · Stern · ZEIT 👥 Für Führungskräfte, SiFas & KRITIS-Betreiber
🤝 Dieser Artikel entstand im Netzwerk
Ralf Königsmark, Fachkraft für Arbeitssicherheit (VBG) und Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (IHK), schreibt diesen Fachartikel in Zusammenarbeit mit seinem Netzwerkpartner Günther Pfeifer. Wo Arbeitsschutzrecht auf die Praxis der Gewaltprävention trifft, bündelt dieses Netzwerk Fachkunde aus beiden Disziplinen.
„Wo das Gesetz den Rahmen vorgibt, füllt die Gefährdungsbeurteilung ihn mit Leben. Wir schaffen die Strukturen, damit Menschen in kritischen Momenten sicher handeln können.“
— Ralf Königsmark
Fachkraft für Arbeitssicherheit & Meister für Schutz und Sicherheit (IHK)
Schwerpunkt: Arbeitssicherheit – Organisationale Resilienz & Handlungssicherheit im KRITIS-Sektor
Bodycams in der Notaufnahme: Ein wertvolles Puzzleteil – aber kein Nonplusultra
Ein Fachkommentar von Ralf Königsmark & Günther Pfeifer | März 2026
📰 Aktuell in den Medien – März 2026
Das Klinikum Dortmund sorgt diese Woche deutschlandweit für Schlagzeilen:
🔵 WDR Lokalzeit Dortmund (18. März 2026): „Test im Klinikum Dortmund: Mitarbeiter tragen Bodycams“
🔵 ZEIT Online (18. März 2026): „Bodycams in der Notaufnahme – Schutz oder Risiko?“
🔵 Stern (18. März 2026): „Wegen Übergriffen – Klinik testet Bodycams in der Notaufnahme“
🔵 RTL West (17. März 2026): „Das Klinikum Dortmund setzt als erstes Krankenhaus in Deutschland auf Bodycams“
📌 Was alle berichten: 24 Kameras, 4 Notaufnahmen, erste Erfahrungen positiv – die Ankündigung, die Kamera einzuschalten, hat bereits mehrfach deeskalierend gewirkt.
📌 Was kaum jemand fragt: Die Kamera ist standardmäßig ausgeschaltet. Jemand muss sie bewusst aktivieren – mitten in der Eskalation.
Genau da setzt dieser Kommentar an.
Inhaltsverzeichnis
- Der richtige Schritt – und die richtige Frage
- Was wirklich passiert, wenn die Kamera läuft
- „Einfach den Knopf drücken“ – Wirklich?
- KRITIS-Dachgesetz 2026: Die neue Messlatte
- Gefährdungsbeurteilung: Das rechtliche Fundament
- Der Faktor Mensch: Gladiator Mind
- Haftungsfragen und Organisationsverschulden
- Handlungsempfehlungen für Klinikleitungen
- Fazit
- Über die Autoren & Kontakt
1. Der richtige Schritt – und die richtige Frage
Christian Eggers arbeitet seit 33 Jahren als Pfleger in der Notaufnahme des Klinikums Dortmund. Seit vier Wochen befestigt er zu jeder Schicht eine kleine Kamera vor seiner Brust.
„Die Kamera gibt mir schon ein Stück weit das Gefühl von mehr Sicherheit. Die Gewaltbereitschaft und die Bereitschaft, uns zu beleidigen, ist schon schlimmer geworden in den letzten Jahren.“
Das Klinikum Dortmund setzt als erstes Krankenhaus in Deutschland auf Bodycams in der Notaufnahme. 24 Geräte sind in den vier Notaufnahmen im Einsatz, vor allem in den Anmeldebereichen. WDR, ZEIT, Stern und RTL West berichteten – das Thema hat die Mitte der Gesellschaft erreicht.
Laut einer Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft berichten 66 Prozent der Krankenhäuser von einer Zunahme der Gewalt – besonders betroffen: Notaufnahmen.
Als Experten für Sicherheit und Gewaltprävention begrüßen wir diesen Schritt ausdrücklich. Die ersten Erfahrungen nach vier Wochen sind positiv: Die bloße Ankündigung, die Kamera einzuschalten, hat in mehreren Fällen bereits geholfen, eine sich hochkochende Situation zu beruhigen.
Doch wer tiefer denkt, stellt sich eine Frage, die in der öffentlichen Debatte bisher kaum laut gestellt wird.
❓ Die Frage hinter der Schlagzeile
Die Kamera ist standardmäßig ausgeschaltet. Die Mitarbeitenden sollen sie nur auslösen, wenn sie sich unwohl oder bedroht fühlen. Die Aktivierung muss vorher klar angekündigt werden.
Das bedeutet: Jemand muss in einem Moment höchster emotionaler Anspannung bewusst eine Entscheidung treffen – und dann einen Knopf drücken. Was passiert in diesem Moment wirklich im menschlichen Körper?
2. Was wirklich passiert, wenn die Kamera läuft
Stellen Sie sich vor: Es ist 2:47 Uhr. Die Notaufnahme ist voll. Ein Mann, Mitte dreißig, wartet seit über zwei Stunden. Seine Mutter liegt im Behandlungsraum. Niemand hat ihm seit einer Stunde etwas gesagt – nicht weil das Personal schläft, sondern weil gleichzeitig drei Reanimationen laufen.
Sein Stresspegel steigt. Sein Verstand, der normalerweise vernünftig funktioniert, wird von einem einzigen Gedanken überwältigt: Niemand kümmert sich.
Eine Pflegekraft kommt an ihm vorbei. Zügig. Fokussiert.
Er springt auf. Greift nach ihrem Arm.
Die Kamera an ihrer Brust – sie ist aus.
Und sie soll jetzt: die Situation einschätzen, kommunizieren, körperlich reagieren, an ihre eigene Sicherheit denken – und einen Knopf drücken.
💡 Was die Bodycam kann – und was sie gut macht
✅ Gerichtsfeste Beweissicherung für die Strafverfolgung
✅ Psychologische Hemmschwelle bei Menschen, die rational abwägen
✅ Signal an das Personal: Du bist nicht allein
✅ Dokumentation für die Akte – lückenlos und unbestreitbar
Das alles ist real. Das alles ist wertvoll. Und das reicht nicht.
Ein Blick auf deutsche Bahnhöfe verdeutlicht das strukturelle Dilemma: Flächendeckende Überwachung, gut sichtbare Kameras und die Zahlen sprechen trotzdem ihre eigene Sprache. Die Kamera verändert das Verhalten von Menschen, die rational abwägen. Der Mann um 2:47 Uhr kalkuliert gerade nicht. Er denkt an seine Mutter.
Für ihn existiert das rote Licht in diesem Moment nicht.
3. „Einfach den Knopf drücken“ – Wirklich?
Wenn man diese Frage in einem Seminarraum stellt, passiert jedes Mal dasselbe. Jemand lächelt. Jemand anderes hustet ein unterdrücktes Lachen weg. Und dann kommt der Satz:
„Na ja, man drückt halt den Knopf.“
Klingt logisch. In einem ruhigen Raum, auf einem bequemen Stuhl – da stimmt das sogar. Aber wir reden nicht von einem ruhigen Raum.
Was Stress mit dem Körper macht
Unter akutem Stress übernimmt das Nervensystem. Adrenalin, Noradrenalin, Cortisol fluten den Körper. Das Herz beschleunigt. Die Atmung wird flacher. Die Muskeln spannen sich an.
Und die Wahrnehmung – verengt sich.
🔬 Wissenschaftlicher Hintergrund – Deutsche Sporthochschule Köln
Die DSHS Köln erforscht in ihrem Projekt „Cortisol, Emotions and Cognition in Sport Performance“ gezielt, wie erhöhte Cortisolspiegel kognitive Prozesse und die Handlungssteuerung unter Belastung beeinflussen. Cortisol verändert nicht nur die emotionale Verarbeitung – es greift direkt in Entscheidungsprozesse und Wahrnehmungskapazitäten ein.
Dieser Mechanismus hat einen Namen: Tunnelblick. Er ist keine Metapher. Er ist ein neurobiologisches Phänomen, das wir in der Ausbildung von Personal in Hochrisikozonen täglich beobachten.
Das bedeutet konkret: Was am Rand des Blickfeldes passiert, existiert für das Gehirn in diesem Moment kaum noch. Geräusche können dumpfer wirken. Die Zeit verzerrt sich. Das Gehirn ist kein Beobachter mehr – es ist Operator. Es sucht nur noch nach einer Handlungsoption.
Prozesse, die das Nervensystem als „nicht überlebenswichtig“ einstuft, werden heruntergefahren: abstraktes Denken, feine Motorik – und die Fähigkeit, eine nicht tief automatisierte Handlung in einem Bruchteil einer Sekunde auszuführen.
Wie zum Beispiel: einen Knopf drücken.
Und wenn davor schon Stress war?
⚠️ Der kumulierte Stress – ein unterschätzter Faktor
Wer den ganzen Tag in einem chronisch fordernden Umfeld arbeitet – Unterbesetzung, Zeitdruck, schwierige Patientensituationen – der startet nicht mit einer leeren Stresskurve in den nächsten Konflikt. Der startet mit einem Nervensystem, das bereits vorbelastet ist. Im zweiten Übergriff des Tages reagiert der Körper schneller, unkontrollierter. Die Kapazität für feinmotorische Handlungen sinkt weiter.
Die dritte Reaktion, über die niemand spricht
Kampf oder Flucht das kennen die meisten. Aber es gibt eine dritte Reaktion, die in der öffentlichen Debatte über Gewaltprävention fast nie erwähnt wird:
Freeze – wenn der Körper einfach stoppt
Das Nervensystem bewertet die Situation als unkontrollierbar und fährt herunter. Der Körper erstarrt. Die Handlungsfähigkeit kann gegen null gehen.
Menschen, die das erlebt haben, beschreiben es hinterher mit Scham: „Ich weiß nicht, warum ich nichts getan habe. Ich stand einfach da.“
Es ist kein Versagen. Es ist Physiologie.
In diesem Zustand wird kein Knopf gedrückt. Es hilft nur das, was vorher tief ins Nervensystem eingeschrieben wurde – oder eben nicht.
Was die BAuA dazu sagt
📋 Behördliche Grundlage – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Die BAuA hat 2024 spezifische Handlungshilfen zum Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz veröffentlicht. Kernaussage: Technische Maßnahmen allein reichen nicht. Die BAuA empfiehlt ausdrücklich die Kombination aus organisatorischen, technischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen – insbesondere Deeskalationstrainings als festen Bestandteil eines wirksamen Schutzkonzepts.
Das BAuA-Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung benennt Schutz vor Gewalt und Übergriffen als Pflichtbestandteil – nicht als Kür.
❓ Die Frage, die bleibt
Wer hat das Personal auf den Moment vorbereitet, in dem der Tunnelblick einsetzt – und die Kamera noch aus ist?
Wer hat das Nervensystem trainiert – nicht nur den Kopf?
4. KRITIS-Dachgesetz 2026: Die neue Messlatte
Das KRITIS-Dachgesetz wurde am 30. Januar 2026 verabschiedet. Krankenhäuser gehören zum Sektor Gesundheit und fallen ausdrücklich darunter. Es schafft erstmals einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen – nicht nur IT-Sicherheit, sondern die kritische Dienstleistung als solche: medizinische Versorgung.
Die zentralen Pflichten für KRITIS-Betreiber im Gesundheitssektor:
- Risikoanalysen für technische, personelle und organisatorische Bedrohungen
- Resilienzpläne mit klaren Zuständigkeiten und Notfallmaßnahmen
- Melde- und Nachweispflichten gegenüber den zuständigen Behörden
- Regelmäßige Übungen und Tests der Wirksamkeit aller Maßnahmen
Ergänzend gilt weiterhin BSIG: Angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen – Nachweis alle zwei Jahre gegenüber dem BSI.
❓ Die KRITIS-Frage
Wenn Personal durch Gewalt ausfällt oder Notaufnahmen schließen müssen ist das nicht bereits ein Resilienzausfall im Sinne des KRITIS-Dachgesetzes?
Wir beantworten das bewusst nicht in diesem Artikel. Aber wir empfehlen, diese Frage nicht erst dann zu stellen, wenn sie von außen gestellt wird.
5. Gefährdungsbeurteilung: Das rechtliche Fundament
§ 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber zur Beurteilung aller Gefährdungen – ausdrücklich einschließlich psychischer Belastungen und Gewalt am Arbeitsplatz. Für KRITIS-Betreiber verbindet eine fundierte Gefährdungsbeurteilung zu Gewalt und KRITIS-Resilienz die Anforderungen aus ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und KRITIS-Dachgesetz zu einem kohärenten Handlungsrahmen.
Drei Dimensionen, die sie zwingend abdecken muss:
- Technisch – Welche Sicherheitstechnik ist vorhanden und in welches Gesamtkonzept eingebettet?
- Organisatorisch – Sind Alarmpläne, Zuständigkeiten und Eskalationsstufen definiert und geübt?
- Personell – Welche kommunikativen und verhaltensbezogenen Kompetenzen hat das Personal tatsächlich trainiert?
⚠️ Klare Ansage
Eine 15-minütige Online-Unterweisung oder ein Nachmittag „Pratzenhauen“ – eine reine Bespaßung ohne fachlichen Tiefgang – wird diesen gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht und kann im Schadensfall als unzureichende Schutzmaßnahme gewertet werden.
Das Klinikum Dortmund macht es übrigens richtig: Die Bodycam ist ausdrücklich Teil eines Pakets ergänzt durch Sicherheitsdienst, bauliche Maßnahmen, Notrufknöpfe und Deeskalationstrainings. Das ist der richtige Ansatz. Die Frage ist: Wie tief geht die Ausbildung wirklich?
6. Der Faktor Mensch: Gladiator Mind
🧠 Gladiator Mind – Kernprinzipien für Personal mit Personenkontakt
Wahrnehmungsschärfe – Bedrohungsanzeichen früh erkennen, bevor die Situation eskaliert
Stressregulation – Die eigene Stressreaktion kennen und unter Kontrolle behalten
Handlungskompetenz – Klare, trainierte Reaktionen abrufen – auch unter maximalem Druck
Mentale Resilienz – Nach Vorfällen stabil bleiben und die eigene Belastbarkeit erhalten
Aus meiner über 25-jährigen Erfahrung (Günther Pfeifer) in der Ausbildung von Personal in Hochrisikozonen weiß ich: Die entscheidende Arbeit findet statt, bevor die Kamera aktiviert wird. Die Vor-Konfliktphase ist das eigentliche Interventionsfenster.
Der Mann um 2:47 Uhr – er hat Signale gesendet, bevor er aufgesprungen ist. Die Art, wie er saß. Die Atemfrequenz. Das wiederholte Aufstehen und Hinsetzen. Geschultes Personal erkennt das. Und steuert kommunikativ dagegen – mit einem halben Satz: „Ich sehe, dass Sie warten. Ich komme in zwei Minuten.“ Kein Aufwand. Aber das Signal: Du bist nicht unsichtbar.
Aus einem Arzt oder einer Pflegekraft wollen wir keine Kämpfer machen. Es geht um das Mindset – für Menschen, deren Kerngeschäft die Patientenversorgung ist. Nicht Kampf. Handlungsfähigkeit.
7. Haftungsfragen und Organisationsverschulden
Wer technische Systeme einführt, aber die qualifizierte Ausbildung vernachlässigt, schafft eine gefährliche Haftungslücke. Das Schlagwort: Organisationsverschulden.
❓ Fünf Fragen – heute zu beantworten
Die Qualifikationsfrage: Könnte die Beauftragung unzureichend qualifizierter Trainer im Haftungsfall als grob fahrlässige Auswahlentscheidung gewertet werden?
Die KRITIS-Prüfung: Wer fragt nach der tatsächlichen Resilienz Ihres Personals, sobald das KRITIS-Dachgesetz vollumfänglich geprüft wird?
Die Realitätsprüfung: Reicht eine Online-Unterweisung aus, um als angemessene Schutzmaßnahme nach BSIG standzuhalten?
Die Haftungsfrage: Wer trägt die Verantwortung, wenn durch eine „Alibi-Schulung“ falsche Sicherheit suggeriert wurde und ein Mitarbeiter schwer verletzt wird?
Die Dokumentationsfalle: Schützt die Bodycam den Mitarbeiter oder dokumentiert sie im schlimmsten Fall nur das Organisationsverschulden der Klinikleitung?
8. Handlungsempfehlungen für Klinikleitungen
- Gefährdungsbeurteilung aktualisieren – Gewalt explizit aufnehmen (§ 5 ArbSchG), KRITIS-Perspektive verknüpfen
- Bodycam konzeptionell einbetten – Technik als Baustein, nicht als Fundament; DSGVO-Folgenabschätzung zwingend erstellen
- Qualifizierte Ausbildung beauftragen – Trainer mit nachweisbarer Fachqualifikation; Inhalte und Teilnahme dokumentieren
- Resilienzplan erstellen – Gemäß KRITIS-Dachgesetz: Zuständigkeiten, Notfallmaßnahmen, Kommunikationswege schriftlich fixieren
- Regelmäßige Übungen etablieren – Nicht Einmalunterweisung, sondern systematische Wiederholung und Evaluation
- BSIG-Prüfzyklus im Blick behalten – Nachweis alle zwei Jahre
- Rechtliche Beratung sicherstellen – Organisationsverschulden-Risiken mit Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht bewerten
9. Fazit
Die Einführung von Bodycams ist ein richtiger und zu begrüßender Schritt. Die ersten vier Wochen in Dortmund zeigen: Allein die Ankündigung, die Kamera einzuschalten, hat bereits mehrfach deeskalierend gewirkt. Das ist echter Mehrwert – für das Personal und für die Institution.
Aber Christian Eggers trägt die Kamera freiwillig. Er muss bewusst einen Knopf drücken. Er tut das nach 33 Jahren Erfahrung in der Notaufnahme – mit einem Nervensystem, das trainiert ist, Situationen zu lesen.
Was ist mit dem Kollegen im ersten Jahr?
🎯 Das bleibt
Die Kamera ist das Backup für das Gericht.
Das richtige Mindset, eine qualifizierte Ausbildung und eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung – das ist der eigentliche Schutzschild.
Sicherheit ist ein Puzzle. Wer ein Teil weglässt, hat im Ernstfall eine Lücke.
10. Über die Autoren & Kontakt
👤 Ralf Königsmark
Fachkraft für Arbeitssicherheit (VBG) | Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (IHK)
Schwerpunkt: Arbeitssicherheit – Organisationale Resilienz & Handlungssicherheit im KRITIS-Sektor
Netzwerkpartner & Co-Autor
IHK-zertifizierte Fachkraft für Gewaltprävention mit über 25 Jahren Erfahrung in Risikobereichen. Entwickler der Gladiator Mind-Methodik, die stoische Philosophie mit moderner Neurowissenschaft verbindet. Spezialisiert auf Behörden, KRITIS, Kliniken, Rettungsdienst, ÖPNV und Flughäfen.
„Ich bin Praktiker, kein Forscher. Meine Aufgabe ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse in tragfähige Konzepte für reale Einsatzsituationen zu übersetzen. Wo mein Wissen endet, beginnt mein Netzwerk.“
Erfahren Sie mehr über mein modulares System der Gewaltprävention für Kritische Infrastrukturen (KRITIS), Behörden und Unternehmen.
Letzte Aktualisierung: März 2026
📩 Erstgespräch anfragen
Sicherheit ist ein Puzzle aus Technik, Recht und Mensch. Ralf Königsmark und Günther Pfeifer unterstützen Institutionen dabei, diese Teile rechtssicher zusammenzufügen.
⚠️ Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der Information über den Stand der öffentlichen Diskussion und Quellenlage (Stand: März 2026). Er stellt keine Rechtsberatung dar.
Für verbindliche Auskünfte zu BSI-KritisV, KRITIS-Dachgesetz, Arbeitsschutz und Haftungsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für IT-Recht, Verwaltungsrecht oder Arbeitsrecht bzw. an die zuständige Aufsichtsbehörde (z. B. BSI, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft).
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