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Über den Autor: Günther Pfeifer bringt über 20 Jahre operative Erfahrung in sicherheitsrelevanten Einsatzfeldern kritischer Infrastrukturen (KRITIS) mit. Als IHK-zertifizierte Fachkraft für Gewaltprävention und Entwickler der Gladiator Mind-Methodik liegt sein Fokus auf praxisnahen Schutzkonzepten für Branchen mit erhöhtem Eskalationsrisiko von der Müllabfuhr bis zur Notaufnahme. Seine Expertise basiert auf der Überzeugung: Wer seine Stressphysiologie versteht und seinem Bauchgefühl vertraut, bleibt auch unter Druck handlungsfähig.

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Gewaltprävention für Müllabfuhr & Wertstoffhof: KRITIS-Dachgesetz 2026 macht Schutzkonzepte zur Pflicht

Seit Januar 2026 gilt: Die Müllabfuhr und Wertstoffhöfe (fachlich: Siedlungsabfallentsorgung) sind kritische Infrastruktur (KRITIS). Damit sind Entsorgungsbetriebe, Stadtreinigungen und Recyclinghöfe verpflichtet, physische Resilienz zu gewährleisten – inklusive Gewaltprävention für Müllwerker und Wertstoffhof-Mitarbeitende, die täglich Beleidigungen, Bedrohungen und körperlichen Angriffen ausgesetzt sind. Ob auf der Entsorgungstour, bei der Sperrmüll-Abholung oder am Containerplatz: Übergriffe sind Alltag. Was das konkret bedeutet, welche Pflichten nach ArbSchG entstehen und wie Sie Ihre Teams rechtssicher schützen – das erfahren Sie in diesem Leitfaden.

1. KRITIS-Status Müllabfuhr & Wertstoffhof: Was sich 2026 ändert

Mit dem KRITIS-Dachgesetz 2026 wurde die Siedlungsabfallentsorgung  also Müllabfuhr, Wertstoffhöfe und Recyclinghöfe – erstmals als kritische Infrastruktur eingestuft. Der Grund: Fällt die Müllabfuhr oder der Wertstoffhof aus, drohen innerhalb weniger Tage Seuchengefahr, Umweltverschmutzung und öffentliche Unruhen. Die Konsequenz für Betreiber kommunaler und privater Entsorgungsbetriebe:

  • Betreiberpflichten für Abfallwirtschaft: Kommunale Stadtreinigungen und private Entsorgungsbetriebe müssen physische Resilienz nachweisen – das schließt den Schutz von Müllwerkern und Wertstoffhof-Personal vor Gewalt ein
  • Mitarbeiterschutz als Systemkritikalität: Wenn Mitarbeitende auf Entsorgungstouren aus Angst kündigen oder nach Übergriffen am Containerplatz krankgeschrieben sind, kollabiert das System. Gewaltprävention in KRITIS ist daher Betriebskontinuität
  • Dokumentationspflicht nach § 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilungen müssen Gewalt durch betriebsfremde Personen explizit berücksichtigen – sowohl für Müllabfuhr-Touren als auch für Wertstoffhöfe und Recyclinghöfe
  • Haftungsrisiko: Bei Verstößen droht Organisationsverschulden – Führungskräfte in Entsorgungsbetrieben können persönlich haften

⚠️ Neu seit 2026: Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber von Müllabfuhr und Wertstoffhöfen, nicht nur technische (z.B. Fahrzeuge, IT-Systeme für Tourenplanung), sondern auch personelle Schutzmaßnahmen zu implementieren. Dazu gehört die jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG in Deeskalation, Selbstschutz und Resilienz – dokumentiert, praxisnah und auf die spezifischen Risiken von Entsorgungstouren, Sperrmüll-Konflikten und Wertstoffhof-Eskalationen zugeschnitten.

2. Gewalt gegen Müllwerker & Wertstoffhof-Personal: Die unterschätzte Realität

Zahlen, die aufhorchen lassen

Eine Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigt: 95% der Beschäftigten in der Abfallwirtschaft – Müllwerker auf Entsorgungstouren und Mitarbeitende an Wertstoffhöfen – berichten von verbalen Beleidigungen, 40% von Bedrohungen und 15% von körperlichen Angriffen. Trotzdem bleibt das Thema oft unsichtbar – weil Vorfälle nicht gemeldet werden („gehört halt dazu“) oder in Gefährdungsbeurteilungen gar nicht erst auftauchen.
(Quelle: DGUV – Gewalt vermeiden)

Was in der Presse zu lesen war: Übergriffe auf Müllabfuhr & Wertstoffhof

Die Medien berichten immer häufiger über Übergriffe in der Abfallwirtschaft:

📰 Beispiel 1:Gefährlicher Vorfall bei Sperrmüllabfuhr:In Bad Essen setzte sich ein ungeduldiger Autofahrer eigenmächtig in einen abgestellten Sperrmülltransporter und fuhr ihn zur Seite, während zwei Entsorgungsmitarbeitende am Heck standen. Die Polizei ermittelt wegen unbefugter Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs – verletzt wurde nur durch Glück niemand. (siehe Bericht vom Stern )

📰 Beispiel 2: Gefährlicher Vorfall bei Sperrmüllabfuhr
Polizeimeldung: “Bad Essen: Ungeduldiger Autofahrer fuhr Sperrmülltransporter zur Seite – Polizei ermittelt wegen unbefugter Ingebrauchnahme” (Polizeiinspektion Osnabrück, 03.02.2026)

📰 Beispiel 3: Wertstoffhof / Altöl
Ein Autofahrer verfolgte ein Müllfahrzeug über mehrere Kilometer, weil er sich durch langsames Fahren behindert fühlte. Er versuchte, das Fahrzeug zu rammen – die Crew musste in eine Seitenstraße flüchten und die Polizei rufen.

📰 Beispiel 4: Beispiel: Angriff mit E‑Gitarre auf Recyclinghof-Mitarbeiter (Heidelberg)
Auf einem Recyclinghof in Heidelberg griff ein Kunde einen Mitarbeiter mit einer E‑Gitarre an, nachdem es Streit um die Entsorgung gegeben hatte. Der Beschäftigte wurde verletzt, die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung, Polizeibericht “Heidelberg: Recyclinghof-Mitarbeiter mit E‑Gitarre angegriffen

Diese Fälle sind keine Ausnahmen. Sie zeigen: Gewalt gegen Müllwerker und Wertstoffhof-Personal ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern ein strukturelles Problem, das durch das KRITIS-Dachgesetz 2026 endlich auf die politische und rechtliche Agenda gerückt ist.

Typische Eskalationssituationen im Berufsalltag der Abfallwirtschaft

Auf der Entsorgungstour (Müllabfuhr):

  • Falsch abgestellte Tonnen: „Ihr nehmt die Tonne nicht mit!“ → Wutausbruch, Beschimpfungen der Müllwerker
  • Lärm am frühen Morgen: Anwohner fühlen sich durch Müllabfuhr gestört → Aggression, Bedrohung mit Gegenständen
  • Sperrmüll-Konflikte: „Das müsst ihr mitnehmen!“ → Blockieren des Fahrzeugs, Festhalten von Mitarbeitenden
  • Verkehrssituationen: Blockierte Straßen während Müllabfuhr → Beleidigungen, gefährliche Überholmanöver, Drohgebärden
  • Illegale Ablagerungen: Konfrontation mit „Umweltsündern“ bei Entsorgungstour → Bedrohung mit Werkzeugen, körperliche Angriffe

Am Wertstoffhof / Recyclinghof:

  • Problemstoff-Ablehnung: „Ich gebe das jetzt hier ab!“ (Asbest, Altöl ohne Behälter) → Aggression, wenn Annahmestelle ablehnt
  • Mengen-Überschreitung: Privatpersonen bringen gewerbliche Mengen → Diskussion, Eskalation bei Gebührenforderung
  • Container-Konflikte: Lange Wartezeiten am Containerplatz → Ungeduld, Beschimpfungen des Wertstoffhof-Personals
  • Sicherheitsanweisungen missachtet: „Ich klettere da selbst rein!“ → Aggression bei Unterbindung (Arbeitsschutz!)
  • Gebühren-Streit: „Das kostet doch nichts!“ → Zahlungsverweigerung, Bedrohung an der Kasse

Hinzu kommt: Müllwerker arbeiten oft im öffentlichen Raum, ohne Rückzugsmöglichkeit. Wertstoffhof-Mitarbeitende stehen allein an der Annahmestelle oder am Containerplatz. Sie können nicht einfach „die Tür abschließen“ wie in einem Büro. Genau deshalb brauchen sie Selbstschutz-Strategien für den Berufsalltag, die auch unter Stress abrufbar sind.

3. Rechtliche Pflichten: Arbeitsschutz in der Abfallwirtschaft

Spätestens mit dem KRITIS-Dachgesetz 2026 gibt es keine Ausreden mehr: Gewaltprävention ist Arbeitsschutz – und Arbeitsschutz ist Pflicht. Für Entsorgungsbetriebe, Stadtreinigungen und Wertstoffhof-Betreiber bedeutet das konkret:

Gesetzliche Grundlage Konkrete Umsetzung Müllabfuhr & Wertstoffhof
§ 5 ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung Analyse von Gewaltrisiken: Welche Entsorgungstouren sind besonders belastet? Welche Wertstoffhöfe haben Hotspots (z.B. Problemstoff-Annahme, Container-Bereich)? (Details)
§ 12 ArbSchG – Unterweisung Jährliche Schulung in Deeskalation, Selbstschutz, Resilienz – dokumentiert, praxisnah, auf Müllwerker und Wertstoffhof-Personal zugeschnitten
KRITIS-Dachgesetz 2026 Nachweis physischer Resilienz: Schutzmaßnahmen für Personal auf Entsorgungstouren und am Recyclinghof, Notfallpläne, technische Absicherung (Dashcams, Panikbutton)
§ 618 BGB – Fürsorgepflicht Arbeitgeber in der Abfallwirtschaft muss Müllwerker und Wertstoffhof-Mitarbeitende vor „Gefahren für Leben und Gesundheit“ schützen – Gewalt eingeschlossen
Organisationsverschulden Bei Verstößen: Persönliche Haftung für Führungskräfte im Entsorgungsbetrieb, Bußgelder, Schadensersatzforderungen (Haftungsrisiken)

💡 Praxis-Tipp für Führungskräfte in der Abfallwirtschaft:

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG muss spezifisch sein. „Gewalt durch Dritte ist möglich“ reicht nicht. Besser: „Entsorgungstour Stadtgebiet Nord: 12 dokumentierte Vorfälle in 2025, Hotspot Straße XY (Sperrmüll-Konflikte); Wertstoffhof Ost: 8 Vorfälle an Problemstoff-Annahme (Ablehnung Altöl), 5 am Containerplatz (Mengen-Diskussionen). Maßnahme: Doppelbesetzung Entsorgungstour + Deeskalationstraining, Sicherheitsdienst Wertstoffhof zu Stoßzeiten.“ Nur so erfüllen Sie die Dokumentationspflicht  und schützen sich vor Organisationsverschulden.

4. Warum Deeskalation allein nicht reicht

Deeskalation ist die erste Wahl in Konfliktsituationen – keine Frage. Aber: Auf Entsorgungstouren und am Wertstoffhof gibt es Situationen, in denen verbale Strategien an ihre Grenzen stoßen. Entscheidend ist, den Tätertyp zu erkennen und die Strategie anzupassen. (Mehr dazu: Gewalt verstehen – Grundlagen der Prävention)

Szenario 1: Der affektive Angreifer (emotional überlastet)

Typisches Beispiel Müllabfuhr: Anwohner schreit Müllwerker an, gestikuliert wild, ist rot im Gesicht – „Ihr macht so einen Lärm, ich arbeite im Homeoffice!“

Typisches Beispiel Wertstoffhof: Kunde am Containerplatz brüllt Personal an – „Ich warte hier schon 20 Minuten, das ist eine Frechheit!“

Was passiert: Die Person ist emotional überlastet (Wut, Frust, Angst). Sie will „gehört werden“.

Was wirkt: Deeskalation – ruhige Präsenz, klare Sprache, Distanz halten (2-3 Meter), nicht diskutieren. „Ich verstehe, dass Sie das stört. Wir sind gleich fertig.“ / „Ich sehe, Sie warten schon. Ich bin gleich bei Ihnen.“

Training: Handlungskreislauf bei Gewalt gegen Mitarbeitende – Interventionspunkte erkennen, bevor es kippt.

Szenario 2: Der prädatorische Angreifer (zielgerichtet, kalt)

Typisches Beispiel Müllabfuhr: Person steht ruhig da, verschränkte Arme, blickt starr – „Ihr nehmt jetzt meine Couch mit, sonst wird’s unangenehm.“

Typisches Beispiel Wertstoffhof: Person am Recyclinghof droht ruhig – „Ich gebe das jetzt hier ab, ob ihr wollt oder nicht“ (Problemstoff ohne Behälter).

Was passiert: Die Person ist nicht emotional, sondern kalkuliert. Sie testet Grenzen, sucht Schwachstellen.

Problem: „Zu viel Gespräch“ wird als Schwäche gelesen. Empathie („Ich verstehe Sie“) kann die Situation verschlimmern.

Was wirkt: Klare Ansage („Das ist nicht unser Auftrag“ / „Das dürfen wir nicht annehmen – Betriebsanweisung“), Distanz wahren, Kollegen/Sicherheitsdienst hinzurufen, Exit-Strategie parat haben. Wenn Bedrohung eskaliert: Selbstschutz statt Diskussion.

Diese Unterscheidung ist kein „Labeln von Menschen“, sondern ein Entscheidungswerkzeug für stressige Situationen auf Entsorgungstouren und am Wertstoffhof. Professionelle Threat-Assessment-Ansätze (u. a. im Gesundheitswesen, in KRITIS-Bereichen) arbeiten genau mit dieser Differenzierung – weil daraus unterschiedliche Schutzstrategien folgen. (Quelle: HHS/ASPR – Threat Assessment in Healthcare)

⚠️ Wichtig für Müllwerker und Wertstoffhof-Personal: Nie allein konfrontieren! Bei aggressiven Personen auf Entsorgungstour: Kollegen hinzurufen, Abstand halten (min. 2-3 Meter), Leitstelle informieren. Am Wertstoffhof: Sicherheitsdienst alarmieren, andere Mitarbeitende holen, Notfallplan aktivieren. Ziel ist nicht „Recht behalten“, sondern unbeschadet nach Hause kommen. Das ist keine Feigheit – das ist professionelle Handlungssicherheit.

5. Praxistaugliches Schutzkonzept für Müllabfuhr & Wertstoffhof

Ein wirksames Gewaltpräventionskonzept für Abfallwirtschaft verbindet vier Säulen…

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Klicken Sie hier für alle betroffenen KRITIS-Sektoren nach Dachgesetz 2026

Das KRITIS-Dachgesetz 2026 definiert folgende Sektoren als kritische Infrastrukturen:

  • Energie: Strom, Gas, Mineralöl
  • Wasser: Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung
  • Ernährung: Lebensmittelproduktion, -logistik
  • Gesundheit: Krankenhäuser, Rettungsdienste, Apotheken
  • Finanz- und Versicherungswesen: Banken, Börsen, Versicherungen
  • Transport und Verkehr: Schiene, Straße, Luft, Schifffahrt, ÖPNV
  • Informationstechnik und Telekommunikation: Internet, Mobilfunk, Rechenzentren
  • Staat und Verwaltung: Regierung, Justiz, Notfall- und Rettungswesen
  • Medien und Kultur: Rundfunk, Presse
  • Siedlungsabfallentsorgung: Kommunale und private Entsorgungsbetriebe (NEU seit 2026)

Mehr Informationen: KRITIS-Dachgesetz 2026 – Was Betreiber wissen müssen

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Grundlagen & Konzepte:

Rechtliche Grundlagen:

Mentale Strategien:

Branchenspezifische Leitfäden:

8. Häufige Fragen zu Gewaltprävention in Müllabfuhr & Wertstoffhof

Warum gelten Müllabfuhr und Wertstoffhof jetzt als KRITIS?

Das KRITIS-Dachgesetz 2026 stuft die Abfallwirtschaft (Müllabfuhr, Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe) als kritische Infrastruktur ein, weil deren Ausfall die öffentliche Gesundheit gefährdet: Innerhalb weniger Tage drohen Seuchengefahr (Ratten, Krankheitserreger), Umweltverschmutzung und öffentliche Unruhen. Betreiber müssen nun physische Resilienz nachweisen – dazu gehört auch der Schutz von Müllwerkern auf Entsorgungstouren und Wertstoffhof-Mitarbeitenden vor Gewalt, denn: Ohne Personal kein funktionierendes System.



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Über den Autor

Günther Pfeifer

IHK-zertifizierter Fachkraft für Gewaltpräventions mit über 25 Jahren Erfahrung in Risiko-Bereichen. Entwickler der Gladiator Mind-Methodik, die stoische Philosophie mit moderner Neurowissenschaft verbindet. Spezialisiert auf Behörden, KRITIS, Jobcenter, Kliniken, Rettungsdienst, ÖPNV, Einzelhandel, und Flughäfen.

Ich bin Praktiker, kein Forscher. Meine Aufgabe ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse in tragfähige Konzepte für reale Einsatzsituationen zu übersetzen als Architekt, der die richtigen Fachleute zusammenbringt. Wo mein Wissen endet, beginnt mein Netzwerk.

Meine Arbeit basiert auf der Überzeugung, dass der Mensch im Mittelpunkt jeder wirksamen Gewaltprävention stehen muss. Nur wer seine eigene Stressphysiologie versteht und seinem Bauchgefühl vertraut, kann unter Druck souverän bleiben, deeskalierend auftreten  und sich flexibel an die Dynamik der Situation anpassen, wenn Standardroutinen nicht mehr greifen.

 
 

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der Information über den Stand der öffentlichen Diskussion und Quellenlage (Stand: 07.02.2026). Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder an die zuständige Aufsichtsbehörde.

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