Recht aktuell: Mehr Schutz für Rettungsdienst & Klinikpersonal – was der Referentenentwurf (Stand Januar 2026) wirklich bedeutet
Was sich strafrechtlich ändern soll – und warum Gewaltprävention trotzdem die Pflicht der Klinik bleibt
⚠️ Hinweis: Dieser Artikel gibt meine persönliche Einschätzung wieder und stellt keine Rechtsberatung dar.
Warum dieser Artikel für Sie relevant ist
Wenn Menschen in Not helfen, dürfen sie nicht zur Zielscheibe werden. Genau deshalb ordnen wir in unserer Reihe „Recht aktuell“ Entwicklungen so ein, dass sie für die Praxis nutzbar werden: Was ändert sich? Was gilt schon? Und was bedeutet das für Arbeitgeberpflichten?
💭 Meine Einschätzung
Als IHK-zertifizierte Fachkraft für Gewaltprävention ordne ich rechtliche Entwicklungen aus der Perspektive der Arbeitgeberpflicht und praktischen Umsetzbarkeit ein.
Aktuelle Lage: Übergriffe nehmen zu
Anfang Januar 2026 zeigen Berichte erneut: Gewalt in Notaufnahmen ist kein Einzelfall mehr.
💡 Einordnung aus Sicht der Gewaltprävention
Strafrecht ist Rückendeckung. Sicherheit entsteht jedoch vor dem Ernstfall: durch Organisation, Training und Eigensicherung.
1) Der Auslöser: BMJV Referentenentwurf
Am 30.12.2025 kündigte das BMJV härtere Strafen an.
Einordnung
Härtere Strafen sind ein Signal – aber sie verhindern den Schlag im Wartebereich nicht. Kliniken müssen parallel ihre Präventionsarchitektur schärfen.
2) Was soll sich konkret ändern?
a) Höhere Mindeststrafen
- Mindeststrafe bei tätlichen Angriffen soll steigen.
- Besonders schwere Fälle (z.B. Hinterhalt) sollen mit mindestens 1 Jahr bestraft werden.
b) Schutz für Gesundheitsberufe
Auch Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte sollen explizit besser geschützt werden (Strafrahmen bis zu 5 Jahre bei tätlichem Angriff).
3) Was bedeutet das für die Praxis?
Was wirkt, ist ein Standard aus vier Bausteinen:
- Organisation: Klare Meldewege.
- Umfeld: Sicherheitskonzepte (Räume).
- Training: Deeskalation & Stress-Entscheidungen.
- Eigensicherung: Teamroutinen.
⚙️ Praxistipp für Arbeitgeber
Setzen Sie eine interne „Umsetzungsschleife“:
→ Maßnahmenpaket (TOP-Prinzip)
→ Pflichttraining
→ Melde- & Nachsorgeprozess
→ Review (PDCA)
4) Rechtsprechung: Selbstschutz in dynamischen Lagen
Das LG Stuttgart (09.09.2025) bestätigte kürzlich: In dynamischen Lagen (z.B. Angriff in S-Bahn) ist der Einsatz von Alltagsgegenständen zur Abwehr legitim, wenn keine andere Option besteht.
💡 Relevanz für Training
Wir trainieren keine „Schönwetter-Techniken“, sondern Entscheidungen unter Stress. Der Körper muss intuitiv reagieren können.
5) Was macht unser Training anders?
- Alltagstauglichkeit: Einfache Prinzipien statt Kampfkunst.
- Rechtssicherheit: Was darf ich? Wo sind die Grenzen?
- Psychologie: Stress-Simulation.
- Nachsorge: Was passiert nach dem Vorfall?
Interesse an einem unverbindlichen Erstgespräch?
Prüfen Sie, ob unser Ansatz zu Ihrer Klinik passt.
FAQ: Häufige Fragen
Gilt das Gesetz schon?
Nein, es ist ein Referentenentwurf (geplante Änderung).
Warum reicht Polizei rufen nicht?
Bis die Polizei da ist, vergehen Minuten. In dieser Zeit muss das Team handlungsfähig sein.
Was ist Eigensicherung?
Die letzte Schutzschicht, wenn Deeskalation scheitert: Distanz, Abbruch, Team-Routinen.
⚖️ Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Stand: Januar 2026.