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Über den Autor

Günther Pfeifer

IHK-zertifizierte Fachkraft für Gewaltprävention mit über 25 Jahren Erfahrung in Risiko-Bereichen. Entwickler der Gladiator Mind-Methodik, die stoische Philosophie mit moderner Neurowissenschaft verbindet. Spezialisiert auf Behörden, KRITIS, Jobcenter, Kliniken, Rettungsdienst, ÖPNV, Einzelhandel und Flughäfen.

Ich bin Praktiker, kein Forscher. Meine Aufgabe ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse in tragfähige Konzepte für reale Einsatzsituationen zu übersetzen – als Architekt, der die richtigen Fachleute zusammenbringt. Wo mein Wissen endet, beginnt mein Netzwerk.

Meine Arbeit basiert auf der Überzeugung, dass der Mensch im Mittelpunkt jeder wirksamen Gewaltprävention stehen muss. Nur wer seine eigene Stressphysiologie versteht und seinem Bauchgefühl vertraut, kann unter Druck souverän bleiben, deeskalierend auftreten und sich flexibel an die Dynamik der Situation anpassen, wenn Standardroutinen nicht mehr greifen.

§ 13 KRITIS-Dachgesetz: Wenn Deeskalation an ihre Grenzen stößt – Selbstschutz als personelle

§ 13 KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Sie zu „technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen“ zum Schutz kritischer Anlagen. Während Zäune und Kameras die Hardware absichern, bleibt die „menschliche Firewall“ oft ungeschützt: Mitarbeitende, die im Ernstfall Prozesse steuern, Störungen beheben oder Außeneinsätze durchführen. Wenn Schlüsselpersonen durch Gewalt ausfallen oder unter Stress Fehlentscheidungen treffen, gefährdet das die Versorgungssicherheit – und erfüllt die gesetzliche Sorgfaltspflicht nicht. Gewaltprävention und Selbstschutz-Training sind keine „Nice-to-have“-Maßnahmen, sondern Compliance-relevante Bausteine zur Erfüllung von § 13 KRITIS-DachG.

Das Wichtigste in Kürze: § 13 KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen erstmals bundesweit zu „technischen, baulichen, organisatorischen und personellen Maßnahmen“ für physische Resilienz. Während Deeskalation und Kommunikation die Basis jedes professionellen Schutzkonzepts bilden, zeigt die Praxis: In Momenten höchster Eskalation – wenn Flucht unmöglich wird und der Übergriff unmittelbar bevorsteht – brauchen Mitarbeitende abrufbare Handlungsroutinen. Genau hier setzt Selbstschutz als personelle Resilienzmaßnahme an: nicht als Kampfsport, sondern als Sekundenkompetenz zur Unterbrechung physischer Gewalt und zum Öffnen eines Fluchtfensters.

Inhaltsverzeichnis

  1. § 13 KRITIS-Dachgesetz erklärt: Was bedeutet „physischer Schutz“?
  2. Personelle Maßnahmen konkret: Was das Gesetz fordert
  3. Deeskalation ist Standard – aber nicht immer ausreichend
  4. Selbstschutz als letzte Option: Wann körperliche Intervention unvermeidlich wird
  5. Der Gladiator Mind-Ansatz: Mentale und körperliche Vorbereitung
  6. Rechtliche Einbettung: Arbeitsschutz trifft KRITIS-Compliance
  7. Praxisbeispiele: Wenn Mitarbeitende zum Ziel werden
  8. Was das für Ihre Organisation bedeutet

§ 13 KRITIS-Dachgesetz erklärt: Was bedeutet „physischer Schutz“?

Am 29. Januar 2026 hat der Deutsche Bundestag das KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Erstmals gibt es bundeseinheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen – nicht nur für IT-Sicherheit, sondern für die reale, physische Welt: Gebäude, Prozesse und vor allem Menschen.

Die drei Schutzebenen nach § 13 KRITIS-Dachgesetz

§ 13 KRITIS-Dachgesetz definiert physische Resilienz auf drei Ebenen:

  1. Schutz von Anlagen und Gebäuden: Bauliche und technische Sicherung gegen unbefugtes Betreten, Sabotage, Gewalt oder sonstige physische Einwirkungen (Zäune, Zutrittskontrolle, Videoüberwachung, Alarmanlagen)
  2. Schutz der Betriebsabläufe: Sicherstellen, dass kritische Prozesse bei einem physischen Vorfall möglichst weiterlaufen oder schnell wieder anlaufen können – Resilienz statt nur „Verhinderung“ (Notstrom, Redundanzen, Notfallpläne)
  3. Schutz von Personen: Vermeidung, Abwehr und Begrenzung von Gefahren für Leib und Leben – Beschäftigte, Besucher, Dienstleister (Schulungen, Trainings, Deeskalation, Selbstschutz)

Der Gesetzestext bleibt bewusst technikneutral und risikobasiert. Das bedeutet: Nicht jede Organisation braucht dieselben Maßnahmen – aber alle müssen nachweisen, dass sie auf Basis einer Risikoanalyse angemessen handeln.

🔗 Gesetzliche Grundlagen

Personelle Maßnahmen konkret: Was das Gesetz fordert

§ 13 Abs. 2 KRITIS-Dachgesetz nennt beispielhaft „Schulungen und Übungen“ als Resilienzmaßnahmen. In der Gesetzesbegründung wird präzisiert: Beschäftigte sind durch Informationsmaterialien, Trainings und Übungen mit den Maßnahmen vertraut zu machen – und zwar so, dass sie im Ernstfall handlungsfähig bleiben.

Die „menschliche Firewall“ schließen: Warum Hardware allein nicht reicht

Die meisten KRITIS-Betreiber denken bei „physischer Resilienz“ zuerst an Zäune, Poller und Schließanlagen. Das ist die Hardware – und sie ist wichtig. Aber § 13 KRITIS-DachG (und die zugehörige CER-Richtlinie der EU) fordert explizit die Aufrechterhaltung der kritischen Dienstleistung.

Hier ist der entscheidende Punkt:

Eine hochgesicherte Leitstelle nützt nichts, wenn der Mitarbeiter auf dem Weg dorthin oder bei einer Störung vor Ort durch Aggressionen handlungsunfähig gemacht wird.

Selbstschutz ist hier keine „Privatsache“, sondern Dienstleistungssicherung. Wenn ein Techniker wegen eines Übergriffs ausfällt, fehlt nicht nur ein Mensch – es fehlt eine kritische Kompetenz zur Wiederherstellung der Versorgung.

Rechtssicherheit für Geschäftsführer: Haftung vermeiden

§ 13 verpflichtet Betreiber zu „angemessenen technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen“. Das bedeutet konkret:

Haftungsrisiko

Wenn ein Betreiber zwar Kameras hat, aber seine Techniker ungeschult in gefährliche Situationen schickt (z.B. Brennpunkte, aufgebrachte Menschenmengen bei Stromausfall), erfüllt er seine Sorgfaltspflicht nicht.

Genau hier liegt der Mehrwert professioneller Gewaltprävention: Sie liefert die Lösung für den Bereich „personelle Maßnahmen“, den die klassische IT-Sicherheitsbeurteilung oft übersieht.

Gesetzliche Anforderung (§ 13) Operative Gefahr Unsere Lösung
Schutz des Personals Ausfall von Schlüsselpersonen durch Gewalt/Trauma Gewaltprävention & Eigenschutz-Training
Aufrechterhaltung der Prozesse Blockade von Standorten durch aggressive Dritte Deeskalation & Handlungssicherheit unter Druck
Resilienz gegen Sabotage Social Engineering durch physisches Eindringen Aufmerksamkeitsschulung & souveränes Auftreten

Psychologische Resilienz als Teil der physischen Sicherheit

Physischer Selbstschutz und mentale Stärke sind zwei Seiten derselben Medaille. Ohne mentale Vorbereitung führt Stress zu Tunnelblick, und Tunnelblick führt zu Fehlentscheidungen an der kritischen Infrastruktur.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Szenario Wasserwerk: Ein aufgebrachter Bürger dringt in die Anlage ein und bedroht den Schichtleiter wegen angeblich verseuchtem Trinkwasser. Der Mitarbeiter ist mental nicht vorbereitet, gerät in Panik, drückt den Notausschalter für die Pumpenanlage – Versorgungsausfall für 50.000 Menschen.

Mit Training: Derselbe Mitarbeiter erkennt die Eskalationsdynamik, bleibt ruhig, hält Distanz, alarmiert Sicherheitsdienst, sichert weiter den Betrieb.

Genau diese mentale Steuerung trainieren wir mit der Gladiator Mind-Methodik: Wie bleibe ich unter Hochstress entscheidungsfähig? Wie unterscheide ich echte Bedrohung von emotionaler Überforderung? Wie schütze ich gleichzeitig Leib und Betriebsauftrag?

Was bedeutet „personelle Arbeitsfähigkeit“ unter Stress?

Der Begriff „personelle Arbeitsfähigkeit“ taucht mehrfach im Gesetzestext auf. Gemeint ist: Mitarbeitende müssen auch unter hoher Belastung ihre Aufgaben erfüllen können – sei es die Steuerung eines Klärwerks, die Versorgung von Patienten oder die Aufrechterhaltung des ÖPNV-Betriebs.

Doch was ist, wenn die Belastung nicht nur organisatorischer, sondern physischer Natur ist? Wenn ein Mitarbeitender bedroht, bedrängt oder angegriffen wird? Hier greifen klassische Arbeitsanweisungen nicht mehr – hier braucht es Sekundenkompetenz.

„Betreiber müssen verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen ergreifen […] um auf Vorfälle zu reagieren, sie abzuwehren und die negativen Auswirkungen solcher Vorfälle zu begrenzen.“
– § 13 Abs. 1 KRITIS-Dachgesetz

Genau hier liegt die Brücke zu Gewaltprävention und Selbstschutz: Wenn die Gefährdungsbeurteilung Übergriffe oder Gewalt als reales Risiko identifiziert, fallen Deeskalationstraining und – als ultima ratio – einfache Selbstschutztechniken unter „personelle Maßnahmen“.

Deeskalation ist Standard – aber nicht immer ausreichend

In KRITIS-nahen Bereichen wie Krankenhäusern, Behörden oder im ÖPNV ist Deeskalation unser professioneller Standard. Und das aus gutem Grund: Die meisten Konfliktsituationen lassen sich durch ruhige Präsenz, klare Kommunikation und Distanzmanagement entschärfen.

Die zwei Eskalationstypen im Berufsalltag

Im beruflichen Kontext begegnen Teams vor allem zwei Tätertypen, die unterschiedliche Strategien erfordern:

1. Der affektive (emotional überlastete) Täter

  • Merkmale: Laut, drohend, starkes Gestikulieren, emotional aufgeladen (Wut, Angst, Frust)
  • Strategie: Deeskalation greift hier am besten – Erregungsniveau senken, Situation stabilisieren
  • Ziel: Verbale Beruhigung und räumliche Distanz schaffen

2. Der prädatorische (zielgerichtete) Täter

  • Merkmale: Kalt, zweckorientiert, oft wenig Vorwarnung, sucht gezielt Schwachstellen
  • Strategie: „Zu viel Gespräch“ kann riskant sein – Empathie wird als Schwäche gelesen
  • Ziel: Schneller Wechsel zur Schutzhandlung, wenn Kommunikation nicht greift

Diese Unterscheidung ist kein „Labeln von Menschen“, sondern ein Entscheidungswerkzeug. In professionellen Threat-Assessment-Ansätzen (u.a. im US-Gesundheitswesen durch OSHA und FBI dokumentiert) wird die Differenzierung zwischen affektiver und prädatorischer Gewalt explizit beschrieben – weil daraus unterschiedliche Schutzstrategien folgen.

Mehr zu den psychologischen Mechanismen hinter Täterklassen und wie Sie diese im Vorfeld erkennen können.

Selbstschutz als letzte Option: Wann körperliche Intervention unvermeidlich wird

Es gibt Situationen, in denen alle präventiven Maßnahmen versagen:

  • Der Fluchtweg ist versperrt
  • Der Angreifer lässt sich nicht verbal beruhigen
  • Ein physischer Übergriff steht unmittelbar bevor
  • Sekunden entscheiden über Verletzungen oder Schlimmeres

Genau hier – wenn Deeskalation an ihre Grenzen stößt – brauchen Mitarbeitende eine letzte Handlungsoption. Nicht als „Kampfsystem“, sondern als Notfallprotokoll: Wie unterbreche ich einen Angriff? Wie schaffe ich ein Zeitfenster zur Flucht? Wie aktiviere ich Alarm?

Ziel dieser Trainings ist nicht, Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter „kampfstark“ zu machen, sondern sie in die Lage zu versetzen, eine akute Gefährdung mit einfachen, rechtlich sauberen Selbstschutzprinzipien zu überstehen und sich in Sicherheit zu bringen.

Selbstschutz ist keine Selbstverteidigung im klassischen Sinne

Wichtig: Wir reden nicht von „Selbstverteidigung“ im Sinne von Kampfsport oder Zweikampf. Wir reden von Sekundenkompetenz:

  1. Unterbrechung: Den Übergriff stoppen, bevor Verletzungen entstehen
  2. Distanz: Sich aus der unmittelbaren Gefahrenzone bewegen
  3. Flucht: Den Raum verlassen, Hilfe holen, Alarm auslösen

Das Ziel ist nie „Sieg“, sondern Überleben und Flucht. Genau das macht den Unterschied zwischen Selbstschutz und Selbstverteidigung aus. Mehr dazu: Selbstschutz im Berufsalltag – wenn Deeskalation nicht reicht.

Warum Bodycams allein nicht ausreichen

Viele KRITIS-Betreiber setzen auf technische Lösungen wie Bodycams – und das ist sinnvoll. Bodycams dokumentieren Vorfälle, können präventiv wirken und unterstützen die spätere Aufklärung. Aber: Technik dokumentiert, der Mensch muss handeln nur das Zusammenspiel von Mensch und Technik schafft echte Handlungssicherheit und erfüllt die Anforderungen an physische Resilienz.

Eine Bodycam hilft nicht, wenn:

  • Der Angriff so schnell kommt, dass keine Zeit zur Flucht bleibt
  • Mitarbeitende in einer Ecke stehen und nicht wissen, wie sie sich schützen
  • Die mentale Lähmung („Freezing“) einsetzt und Handlungsunfähigkeit entsteht

Deshalb ist die Kombination entscheidend: Technik + Prozesse + Handlungskompetenz.

Der Gladiator Mind-Ansatz: Mentale und körperliche Vorbereitung

Unser Ansatz verbindet drei Elemente, die auch unter Hochstress abrufbar bleiben müssen:

1. Mentale Steuerung: Der „Gangwechsel“

Menschen unter Stress denken nicht logisch – sie reagieren instinktiv. Die Gladiator Mind-Methodik nutzt stoische Prinzipien und moderne Neurowissenschaft, um genau das zu trainieren: Den bewussten Wechsel zwischen Eskalationsstufen.

  • Vorkonfliktphase: Ruhig, kommunikationsstark, empathisch
  • Eskalationsphase: Klar, distanziert, handlungsbereit
  • Akutphase: Entschlossen, fokussiert, überlebensorientiert

Das ist kein „aggressiv werden“, sondern ein situatives Anpassen der Handlungsstrategie. Wie Sie mentale Stress-Loops durchbrechen und auch unter Druck handlungsfähig bleiben, ist dabei zentral.

2. Körpermechanik statt Muskelkraft

Wir machen keine „Kämpfer“. Wir nutzen natürliche Bewegungsmuster, die auch unter Stress abrufbar sind:

  • Explosiver Start: Wie ein Sprinter aus den Blöcken – kraftvoller Impuls aus stabilem Stand
  • Kinetische Kette: Wie beim Kugelstoßen – Kraftfluss vom Boden über Hüfte, Schulter, Arm
  • Fluchtorientierung: Jede Technik öffnet ein Zeitfenster zur Flucht – kein „Standkampf“

Wichtig: Diese Techniken sind einfach, wiederholbar und stressresistent. Keine komplizierten Hebel, keine Abhängigkeit von Körpergröße oder Kraft.

3. Resilienz durch Handlungssicherheit

Wer weiß, was zu tun ist, erlebt weniger Ohnmacht. Genau hier setzt mentale Gewaltprävention gegen Arbeitsplatz-Angst an:

  • Nach vorn: Mehr Souveränität im Alltag, weniger diffuse Angst
  • Nach hinten: Bessere Verarbeitung nach kritischen Vorfällen

Wie Resilienz in der Gewaltprävention konkret aufgebaut wird, zeigt sich besonders in Behörden und Gesundheitseinrichtungen.

Rechtliche Einbettung: Arbeitsschutz trifft KRITIS-Compliance

Fürsorgepflicht nach § 5 ArbSchG

Selbstschutz-Training ist keine „nette Zusatzleistung“, sondern Teil der gesetzlichen Fürsorgepflicht. Nach § 5 ArbSchG müssen Arbeitgeber:

  1. Gefährdungen systematisch ermitteln (Gefährdungsbeurteilung)
  2. Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen
  3. Mitarbeitende unterweisen und trainieren
  4. Wirksamkeit prüfen und bei Bedarf anpassen

Wenn die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass Mitarbeitende realen Gewaltrisiken ausgesetzt sind – etwa im Jobcenter, in der Notaufnahme oder im ÖPNV – dann ist Gewaltprävention Pflicht.

Mehr dazu: Arbeitsschutz: Gewaltprävention & Selbstschutz im Kundenkontakt

Organisationsverschulden vermeiden

Wer hier nicht handelt, riskiert nicht nur die Gesundheit der Belegschaft, sondern auch haftungsrelevante Fragen. Organisationsverschulden in der Gewaltprävention kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – zivilrechtlich, strafrechtlich und arbeitsrechtlich.

Praxisbeispiele: Wenn Mitarbeitende zum Ziel werden

Krankenhaus / Notaufnahme

Eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft zeigt:

  • 66 Prozent der Krankenhäuser berichten von steigenden Übergriffen
  • 95 Prozent haben Gewaltvorfälle in der Notaufnahme registriert

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

Behörden / Publikumsverkehr

Eine BMI-Studie (2022) kommt laut DGUV zum Ergebnis: Jede:r vierte Beschäftigte im öffentlichen Dienst hat Gewalt erlebt – häufig im direkten Kontakt mit betriebsfremden Personen.

Quelle: DGUV – Zahlen, Daten, Fakten

ÖPNV / Bahn

Anfang Februar 2026 starb ein Zugbegleiter nach einem Angriff bei einer Ticketkontrolle in Rheinland-Pfalz. In der Folge lud die Deutsche Bahn zu einem Sicherheitsgipfel ein.

Quellen:

Diese Beispiele zeigen: Gewalt im Kundenkontakt ist kein Randphänomen, sondern eine wiederkehrende Belastung – und damit ein klares Thema für professionellen Arbeitsschutz.

Was das für Ihre Organisation bedeutet

Gewaltprävention als System denken

Wenn Sie Selbstschutz als Teil Ihrer modernen Arbeitssicherheit verankern möchten, sollten Sie Täterdiagnose, Deeskalation, Selbstschutz und Notfallorganisation als zusammenhängendes System denken – nicht als einzelne „Module“.

Jede Behörde, jede Klinik, jeder Außendienst hat andere Räume, andere Abläufe, andere Risiken. Darum starten wir mit einer kurzen Bedarfsanalyse und bauen darauf ein kompaktes, stressfestes Grundsystem auf: wenige Prinzipien, die wirklich abrufbar sind.

Konkrete nächste Schritte

  1. Realistische Gefährdungsbeurteilung durchführen: Wo treten Übergriffe auf? Welche Tätertypen? Welche Fluchtoptionen gibt es?
  2. Exponierte Arbeitsbereiche identifizieren: Empfang, Pforte, Außendienst, Fahrzeuge
  3. Bestehende Schutzkonzepte prüfen: Sind Deeskalationsroutinen vorhanden? Gibt es Alarmierungswege? Kennen Teams ihre Rollen?
  4. Modulares Schulungskonzept entwickeln: Basis-Modul für alle, Aufbau-Module für exponierte Bereiche

Unser Ansatz im Überblick

  • Diagnose: Affektiv vs. prädatorisch – passende Strategie statt Bauchgefühl
  • Gangwechsel: Deeskalation, wenn möglich – Schutzhandlung, wenn nötig
  • Rollenlogik: Wer spricht? Wer sichert? Wer alarmiert? Wer dokumentiert?
  • Standards: Wenige Prinzipien, wiederholbar trainiert, realistisch verankert

Dabei steht immer der Mensch im Mittelpunkt der Gewaltprävention – nicht abstrakte Konzepte, sondern die konkreten Menschen in Ihren Teams mit ihren individuellen Belastungen und Bedürfnissen.

Sprechen Sie uns an – wir entwickeln passgenaue Lösungen

Alle Zielgruppen im Detail

📋 Klicken Sie hier für die vollständige Übersicht aller Berufsgruppen

1. ÖFFENTLICHER DIENST & BEHÖRDEN

1.1 Rathaus / Stadtverwaltung

  • Mitarbeiter Bürgeramt (Meldewesen, Ausweise, Zulassung)
  • Mitarbeiter Sozialamt (Leistungsbewilligungen, Antragsbearbeitung)
  • Mitarbeiter Standesamt (Eheschließungen, Beurkundungen)
  • Kassenbereich (Gebührenerhebung, Zahlungsverkehr)
  • Empfang / Pforte (Erste Anlaufstelle, Besucherlenkung)
  • Führungskräfte (Amtsleiter, Dezernenten)

1.2 Ordnungsamt

  • Außendienst (Parkraumüberwachung, Ruhestörungen, Gewerbekontrollen)
  • Vollzugsdienst (Zwangsräumungen, Beschlagnahmen)
  • Gemeindlicher Vollzugsdienst (GVD) (Streifendienst, Platzverweise)
  • Sachbearbeiter Innendienst (Bußgeldbescheide, Telefonkontakt)

1.3 Jobcenter / Arbeitsagentur

  • Leistungssachbearbeiter (Antragsbearbeitung, Bewilligungen)
  • Arbeitsvermittler (Beratungsgespräche, Maßnahmenzuweisungen)
  • Fallmanager (Langzeitbetreuung, Integrationshilfe)
  • Empfang / Sicherheitsdienst (Einlasskontrolle, Erstdeeskalation)
  • Führungskräfte (Teamleiter, Geschäftsführung)

1.4 Finanzamt

  • Veranlagungsstelle (Steuerbescheide, Rückforderungen)
  • Vollstreckungsstelle (Pfändungen, Zwangsvollstreckung)
  • Publikumsservice (Beratung, Infostelle)

1.5 Ausländerbehörde

  • Sachbearbeiter Aufenthaltsrecht (Visa, Aufenthaltstitel, Abschiebungen)
  • Duldungsstelle (Beratung in Krisensituationen)

1.6 Jugendamt

  • Allgemeiner Sozialdienst (ASD) (Hausbesuche, Inobhutnahmen)
  • Pflegekinderdienst (Krisenintervention bei Pflegefamilien)
  • Beistandschaften (Unterhaltsangelegenheiten, Konflikteltern)

1.7 Wohnungsamt

  • Wohnungslosenbetreuung (Notunterkünfte, Zwangseinweisungen)
  • Zwangsräumungen (Begleitung Vollzugsdienst)

2. GESUNDHEITSWESEN

2.1 Krankenhaus – Stationärer Bereich

  • Pflegekräfte Normalstation (Grund- und Behandlungspflege)
  • Intensivpflege (Beatmung, Reanimation, Angehörigengespräche unter Stress)
  • Stationsärzte (Visiten, Aufklärungsgespräche, Angehörigenbetreuung)
  • Stations-/Pflegedienstleitung (Führungsverantwortung, Teamsicherheit)

2.2 Notaufnahme / Rettungsstelle

  • Pflegekräfte ZNA (Erstversorgung, Triage, Hochstress-Situationen)
  • Ärzte Notaufnahme (Schockraum, Polytrauma, aggressive Patienten)
  • Anmeldung / Empfang (Erste Anlaufstelle, Wartezeitkonflikte)
  • Sicherheitsdienst (Deeskalation bei Drogen, Alkohol, psychischen Ausnahmezuständen)

2.3 Psychiatrie & Psychosomatik

  • Pflegekräfte Akutpsychiatrie (Geschlossene Station, Fixierungen, Suizidgefahr)
  • Pflegekräfte Gerontopsychiatrie (Demenz, Verwirrtheitszustände, Aggression)
  • Suchtstation (Entzugsdelirien, Beschaffungsdruck)
  • Ärzte / Psychologen (Krisenintervention, Zwangseinweisungen)
  • Sozialdienst (Entlassungsplanung in Konfliktsituationen)

2.4 Rettungsdienst / Notfallsanitäter

  • Rettungssanitäter / Notfallsanitäter (Einsatz bei häuslicher Gewalt, Drogen, Alkohol)
  • Rettungsassistenten (Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum)
  • Leitstellendisponenten (Telefondeeskalation bei Notrufen)

2.5 Arztpraxen

  • Hausarztpraxen (Empfang, MFA bei aggressiven Patienten)
  • Psychiatrische Praxen (Akute Krisen in der Praxis)
  • Schmerztherapie / Suchtmedizin (Beschaffungsdruck, Rezeptforderungen)

2.6 Pflegeheime / Altenpflege

  • Pflegekräfte (Demenz, Aggression, Überforderung Angehöriger)
  • Heimleitung (Gewaltschutzkonzepte nach Heim-TÜV)

2.7 Ambulante Pflege

  • Pflegedienst (Hausbesuche in schwierigem sozialem Umfeld)

3. SOZIALE EINRICHTUNGEN

3.1 Kinder- und Jugendhilfe

  • Mitarbeiter Jugendzentren (Konfliktschlichtung, Gewaltprävention)
  • Streetworker (Arbeit mit gewaltbereiten Jugendlichen)
  • Wohngruppen / Heime (Betreuung verhaltensauffälliger Jugendlicher)

3.2 Obdachlosenhilfe

  • Mitarbeiter Notunterkünfte (Sucht, psychische Erkrankungen, Gewalt)
  • Streetworker Wohnungslosenhilfe (Aufsuchende Arbeit)

3.3 Beratungsstellen

  • Schuldnerberatung (Existenzängste, Überforderung)
  • Suchtberatung (Beschaffungsdruck, Rückfälle)
  • Schwangerschaftskonfliktberatung (Hochemotionale Situationen)
  • Migrationssozialberatung (Sprachbarrieren, Traumatisierung)

3.4 Flüchtlingshilfe

  • Sozialarbeiter Erstaufnahmeeinrichtungen (Überfüllung, Konflikte, Trauma)
  • Ehrenamtliche (Überforderung, fehlende Schulung)

4. RETTUNGSKRÄFTE & KATASTROPHENSCHUTZ

4.1 Feuerwehr

  • Berufsfeuerwehr (Einsätze bei häuslicher Gewalt, Amok, Terror)
  • Rettungsdienst-Feuerwehr (Doppelfunktion: Retten + Deeskalieren)
  • Einsatzleitung (Entscheidungen unter Druck)

4.2 Technisches Hilfswerk (THW)

  • Helfer bei Großschadenslagen (Panik, Chaos, Gewalt)

4.3 Katastrophenschutz

  • Einsatzkräfte bei Evakuierungen (Widerstand, Panik, Aggression)

5. JUSTIZ & VOLLZUG

5.1 Justizvollzugsanstalten (JVA)

  • Bedienstete Vollzugsdienst (Gewalt von Inhaftierten)
  • Sozialarbeiter JVA (Betreuung gewaltbereiter Gefangener)
  • Psychologischer Dienst (Krisenintervention)

5.2 Gerichte

  • Justizwachtmeister (Sicherheit bei Verhandlungen, aggressive Parteien)
  • Richter / Staatsanwälte (Bedrohungen im Saal)

5.3 Bewährungshilfe

  • Bewährungshelfer (Hausbesuche, Konfliktpotenzial)

6. BILDUNG

6.1 Schulen

  • Lehrer (alle Schulformen) (Konflikte mit Schülern, Eltern)
  • Schulsozialarbeiter (Gewaltprävention, Krisenintervention)
  • Schulleitung (Verantwortung für Gewaltschutzkonzept)

6.2 Kitas

  • Erzieher (Übergriffige Eltern, Überforderung)
  • Kita-Leitung (Konfliktmanagement mit Eltern)

7. VERKEHR & ÖPNV

7.1 Öffentlicher Nahverkehr

  • Busfahrer (Alleinarbeit, Fahrscheinkonflikte, Alkohol, Drogen)
  • Straßenbahnfahrer (Bedrohungen, Vandalismus)
  • U-Bahn-Fahrer (Isolation, psychische Belastung)
  • Kontrolleure / Fahrkartenkontrolle ÖPNV (Aggressionen bei Schwarzfahrern)
  • Kundenservice / Infoschalter (Beschwerden, Überforderung)

7.2 Bahnverkehr

8. SICHERHEITSDIENSTE

8.1 Private Sicherheitsdienste

  • Objektschutz (Werksschutz, Kliniken, Behörden)
  • Veranstaltungsschutz (Einlasskontrollen, Alkohol, Konflikte)
  • Citystreife / Bahnhofsschutz (Obdachlose, Drogen, Gewalt)

8.2 Werkschutz

  • Pförtnerdienste (Zugangskontrollen, Besuchermanagement)
  • Werksicherheit Industrie (Sabotage, interne Konflikte)

9. EINZELHANDEL & GASTRONOMIE

9.1 Einzelhandel

  • Kassierer (Ladendiebstahl, Kundenaggressionen)
  • Filialleiter (Konfliktmanagement mit Kunden + Personal)
  • Ladendetektive (Konfrontation mit Dieben)

9.2 Gastronomie

  • Servicekräfte (Alkohol, Beschwerden, sexuelle Belästigung)
  • Türsteher / Rausschmeißer (Clubs, Bars)
  • Hotelempfang (Übernachtungskonflikte, Zahlungsverweigerung)

10. ENERGIEVERSORGER & KOMMUNALE DIENSTE

10.1 Stadtwerke / Energieversorger

  • Außendienst (Zählerablesung, Sperrungen) (Zahlungsverweigerung, Hausfriedensbruch)
  • Kundenservice (Beschwerden, existenzielle Ängste)

10.2 Abfallwirtschaft

  • Müllwerker (Konflikte bei Sperrmüll, illegalen Abladungen)

 


Compliance trifft Konfrontation: § 13 KRITIS-Dachgesetz sicher umsetzen

Sichere Technik braucht sichere Menschen: IT-Sicherheit ist das digitale Bollwerk, aber die physische Resilienz Ihres Personals entscheidet über die Standhaftigkeit im realen Krisenfall.

BSI-KritisV § 13 + ArbSchG – sicher umsetzen

Technik schützt Anlagen, wir schützen die Handlungsfähigkeit. Wir analysieren Ihre personelle Sicherheitsstruktur und verzahnen Arbeitsschutz mit den spezifischen Anforderungen von § 13 KRITIS-DachG. Das Ergebnis: Ein integriertes Sicherheitskonzept, in dem Ihre Mitarbeitenden lernen, auch in Krisenmomenten und bei physischen Bedrohungen die Kontrolle über die kritische Infrastruktur zu behalten.

✓ Compliance-Check

Analyse Ihrer Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG), Einschätzung BSI-KritisV-Konformität, Identifikation von Haftungsrisiken durch Organisationsverschulden.

✓ Handlungskreislauf Personal

Entwicklung eines Handlungskreislaufs analog zum BSI IT-Sicherheitsvorfall-Management – für Gewalt gegen Mitarbeitende.

✓ Faktor Mensch als Security-Layer

Personelle Resilienz wird zum entscheidenden Sicherheits-Layer unterhalb der Technik: Wenn der Mensch ausfällt, bricht die gesamte Kette  egal wie gut Ihre IT gesichert ist.

Zugeschnitten auf Ihre KRITIS-Einrichtung: Energie, Wasser, Gesundheit, Transport, IT, Finanzwesen, Ernährung, Siedlungsabfallentsorgung, Staat & Verwaltung, Medien & Kultur.

Dieser Beitrag dient der Information über den Stand der öffentlichen Diskussion und Quellenlage (Stand: 07.02.2026). Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder an die zuständige Aufsichtsbehörde.

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Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der Information über den Stand der öffentlichen Diskussion und Quellenlage (Stand: Februar 2026). Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder an die zuständige Aufsichtsbehörde.

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Quellen und weiterführende Links

Gesetzliche Grundlagen:

  1. Deutscher Bundestag: BT-Drucksache 21/3906 – KRITIS-Dachgesetz (PDF)
  2. Bundesregierung: Schutz kritischer Infrastruktur gestärkt
  3. Rödl & Partner: KRITIS-Dachgesetz – Rechtliche Einordnung

Arbeitsschutz & Gewaltprävention (Deutschland):

  1. DGUV: Zahlen, Daten, Fakten zu Gewalt am Arbeitsplatz
  2. Deutsche Krankenhausgesellschaft: Gewalt gegen Klinik-Beschäftigte

Internationale Fachstandards (OSHA, FBI):

  1. OSHA: Guidelines for Preventing Workplace Violence for Healthcare Workers (PDF)
  2. OSHA: Workplace Violence Prevention Programs
  3. HHS/ASPR: Threat Assessment & Management in Healthcare (PDF)

Aktuelle Pressebeispiele:

  1. ZDFheute: Zugbegleiter stirbt nach Angriff
  2. Deutschlandfunk: Deutsche Bahn lädt zu Sicherheitsgipfel ein

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