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Selbstverteidigung Glossar Buchstabe C

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Computerkriminalität

Die Computerkriminalität bezeichnet Straftaten und Delikte, bei denen der Computer als Tatmittel oder als Gegenstand einer kriminellen Handlung eine entscheidende Rolle spielt. Im weiteren Sinne zählen zur Computerkriminalität alle Delikte und Straftaten, bei denen Computer zur Planung, Vorbereitung oder Durchführung einer Straftat eingesetzt wurden. Ein häufig verwendeter Begriff im Zusammenhang mit Computerkriminalität ist beispielsweise die Softwarepiraterie, bei der es meist um Urheberrechtsverletzungen durch rechtswidrig hergestellte Kopien von urheberrechtlich geschützten Medien geht. Oder auch der Einsatz sogenannter Hacker-Tools, die dazu dienen sollen, Daten auszuspähen. Ebenfalls unter den Begriff der Computerkriminalität fallen Delikte wie Computersabotage durch Schadprogramme wie Viren, Trojaner oder Würmer, der Computerbetrug nach §263a StGB und die Computerspionage laut §202a StGB.