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Selbstverteidigung Glossar Buchstabe T

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Totmannschaltung
Totmannschaltungen dienen der Arbeitssicherheit an Einzelarbeitsplätzen oder an gefährlichen Maschinen und sind zumeist gesetzlich, zumindest aber versicherungstechnisch vorgeschrieben. Sie reagieren auf Bewegungslosigkeit, waagerechte Körperlage (Totmanneinrichtung) oder Schlaf oder sie lösen beim Loslassen aus und verriegeln sich bzw. erfordern eine zusätzliche Schalthandlung zum Wiedereinschalten (Totmannschalter, zum Beispiel an handgeführten, gefährlichen Maschinen). An gefährlichen handgeführten Geräten sind oft Totmannschalter oder Totmanngriffe angebracht. Sie stoppen das Gerät, sobald man Griff oder Schalter loslässt. Das Einschalten erfordert eine zusätzliche Schalthandlung, um den Totmannschalter zu entriegeln. So wird verhindert, dass das Gerät versehentlich durch bloßes Aufnehmen oder durch Herunterfallen eingeschaltet wird.
Transponder
Unter dem Begriff Transponder – zusammengesetzt aus den Begriffen Responder und Transmitter – versteht man ein Gerät zur Funk-Kommunikation, das Eingangssignale aufnimmt, beantwortet und/oder weiterleitet. All dies funktioniert auf automatischer Basis. Es wird zwischen zwei Arten von Transpondern unterschieden: den passiven und den aktiven Transpondern. Passive Transponder benötigen keine eigene Stromversorgung. Sie beziehen die benötigte Energie ausschließlich aus dem Feld der jeweiligen Schreib- und Leseeinheit. Aktive Transponder hingegen besitzen eine eigene Energieversorgung in Form von Batterien oder Stromanschlüssen an externe Netze. Dadurch sind sie in der Lage, größere Datenspeicher zu verwalten. Transponder werden unter anderem im Flugzeugbetrieb, im Weltraum, zur Diebstalsicherung, in der Radartechnik, für digitale Schließsysteme und zur Tierkennzeichnung eingesetzt.