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Selbstverteidigung Glossar Buchstabe G

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Gebäudeschutz
Siehe auch Objektschutz.
Gebäudesicherung
Um ein Gebäude zu sichern sind Sicherheitstechnische Maßnahmen notwendig. Mechanisch/baulichen Maßnahmen, sollen eine Grenze kennzeichnen zwischen Umgebung und Sicherungsbereich, Widerstand gegen Angriffe bewirken und potentielle Täter abschrecken. Elektronischen/Detektionsmaßnahmen sollen Gefahren für Leben und Sachwerte frühzeitig wie möglich automatisch erkennen, auswerten und an eine Alarmzentrale melden. Eine Kombination von allem ist die Gebäudesicherung.
Gefährdungsanalyse
Die Gefährdungsanalyse gibt Aufschluss darüber, wie hoch die Mängel und Sicherheitslücken in einem Unternehmen sind. Diese Analyse wird vom Bereich eines Unternehmens, der für die interne Sicherheit zuständig ist, durchgeführt. Die Durchführung einer solchen Analyse wird zumeist mit Hilfe eines Fragenkatalogs oder eines Bereichserfassungsbogens durchgeführt. Nach Bearbeitung, Prüfung und Auswertung eines solchen Fragebogens werden mit Hilfe eines Maßnahmenkatalogs Maßnahmen zur Verbesserung und der Sicherheit und Beseitigung eventueller Gefährdungen und Sicherheitslücken eingeleitet. Regelmäßige Gefährdungsanalysen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und dienen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie Festlegung von Maßnahmen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten garantieren sollen. Des Weiteren soll durch diese Analysen die menschengerechte Gestaltung der Arbeit kontinuierlich verbessert und optimiert werden.
Gefahrenmeldeanlage
Fernmeldeanlagen zum Anzeigen von Gefahrensituationen für Personen und Sachen nennt man GMA. Die Meldung einer Gefährdung erfolgt entweder aufgrund selbsttätig erhobener Daten oder wird von Personen ausgelöst. Desweiteren können entsprechende Störungen der Anlage selbst erfasst und angezeigt werden. Die zur GMA gehörenden Übertragungswege für Meldungen und Informationen sind im Regelfall überwacht, so dass eine nicht entdeckte Störung oder gar ein Versagen weitestgehend ausgeschlossen ist. Die GMA basieren auf verschiedensten Funktionsprinzipien (z.B. elektronisch (Regel), mechanisch, chemisch…etc.). Zu einer kompletten GMA gehören Vorrichtungen zur Eingabe von Meldungen, für deren Übertragung, Verarbeitung und Ausgabe, einschließlich der benötigten Energieversorgung. Bei den GMA werden zwei Klassen unterschieden:

  • Eine GMA der Klasse 1 erfasst alle sich auf den zu überwachenden Bereich / Prozess auswirkenden Störungen und Eingriffe.
  • ine GMA der Klasse 2 erfüllt die Anforderungen der Klasse 1 und meldet darüber hinaus Eingriffe die zum Ziel haben, Meldungen im Sinne der Klasse 1 zu verhindern (z.B. Sabotage).
Geschäftsunfähig

Geschäftsunfähig ist, wer dauerhaft keinen freien Willen mehr bilden kann, weil er an einer Störung der Geistestätigkeit erkrankt ist. Geschäftsunfähig ist auch, wer das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (siehe BGB § 104)

Gewerbeaufsicht

Als staatliche Behörde ist die Gewerbeaufsicht für die Überwachung und Einhaltung von Bestimmungen, unter anderem im Arbeits- und Gesundheitsschutz, aber auch im Jugendschutz zuständig. Bei Verstößen ist die Behörde berechtigt gegen die kontrollierten Betriebe Auflagen auszusprechen, um den Schutz der Beschäftigten, sowie dritter Personen zu gewährleisten. Gesundheits- und Unfallschutzbestimmungen bilden neben Arbeitsschutzbestimmungen die Grundlage für die Beurteilung eines Sachverhalts. Die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtspersonen, etwa im Bereich von technischen Arbeitsprozessen, ist dabei von großer Bedeutung. In ihrer Gesamtheit unterliegt die Gewerbeaufsicht den gesetzlichen Vorgaben der Länder, welche die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Gewerbeaufsichtsämter festlegen.

GS Zeichen
Das GS-Zeichen (Siegel für Geprüfte Sicherheit) sagt aus, dass das Produkt den Auflagen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) entspricht. Die 1977 ins Leben gerufene Initiative klassifiziert Geräte und Produkte, die besonderen Sicherheitsauflagen entsprechen, wie etwa die der DIN-Norm oder den Unfallverhütungsvorschriften von Genossenschaften. Dabei verspricht das GS-Siegel, dass das vorliegende Produkt Sicherheitsauflagen erfüllt und ohne Bedenken benutzt werden kann. Bevor das GS-Siegel angebracht werden darf, muss das Produkt von einer zugelassenen Prüfstelle untersucht werden, die dieses einer Baumusterungsprüfung unterzieht. Jede Änderung an dem geprüften Gerät hat zur Folge, dass das GS-Zeichen verfällt und erst wieder neu erworben werden muss. Eine Ähnlichkeit besteht in dieser Hinsicht auch zu dem CE-Zeichen, welches aber im Gegensatz zum GS-Zeichen nicht freiwillig als Zusatz erworben werden kann.