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Selbstverteidigung Glossar Buchstabe A

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Abwehrmaßnahmen

Die ordentliche Ausführung und Einleitung von Abwehrmaßnahmen wird innerhalb größerer Unternehmen vom Werkschutz durchgeführt. Abwehrmaßnahmen dienen dazu ein Unternehmen oder einen bestimmten Bereich eines Unternehmens vor Gefahren und Schaden zu schützen. Abwehrmaßnahmen können dabei vom Werkschutz regelmäßig durchgeführte Kontrollen der Sicherheitsperipherie sein, aber auch die Kontrolle einzelner Personen betreffen, die das Unternehmen besuchen. Andere Abwehrmaßnahmen sind elektronische Sicherungssysteme wie Alarmanlagen, spezielle Schließsysteme und die Personenkontrolle. Desweiteren zählen auch bauliche Absperrungen wie Zäune, Mauern oder Schutztüren in den Bereich der Abwehrmaßnahmen. Der Werkschutz eines Unternehmens ist dabei hauptverantwortlich für die Durchführung und die Richtigkeit der Abwehrmaßnahmen, die zum Schutze eines Unternehmens durchgeführt werden müssen.

Alarm

Der Alarm ist ein meist lautes Signal, das bei einer existierenden oder möglichen Gefahr produziert wird. Er wird sowohl bei einem vermuteten als auch bei einem konkreten Verdacht zur Abschreckung oder zur Vertreibung von unberechtigten Personen verwendet. Im alltäglichen Leben werden Alarmsignale für die Diebstahlsicherung von Autos oder die Zugangssicherung von Häusern benutzt. Sogar der Alarm eines Weckers zählt im weitesten Sinne zur Gefahrenabwehr. Weitere kompliziertere Alarmsignale werden bei größeren Objekten, zu denen Einkaufszentren und Industrieanlagen zählen, und auch bei Hochsicherheitszentren wie politischen Gebäuden oder Gefängnissen verwendet. Diese erweiterten Systeme sind meist mit öffentlichen Behörden verbunden, sodass bei einem Brand- oder Einbruchsfall umgehend automatisch die Feuerwehr und/oder Polizei alarmiert wird, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Alarm bei einem privaten Sicherheitsdienst aufschalten zu lassen.

Alarmmelder
Alarmplan

Ist ein Notfallplan (oder ein Teil davon), der die entsprechenden Meldeadressen und Meldereihenfolgen, sowie alarmspezifische Organisations- und Sofortmaßnahmen beinhaltet. Alarmpläne sollten geübt, regelmäßig kontrolliert und ggf. aktualisiert werden. Sinnvollerweise sind Meldungen und Maßnahmen im Sinne des Planes zu dokumentieren. Außerdem sollten alle betroffenen Mitarbeiter umfassend geschult sein.

Alarmverfolgung

Der Alarmverfolger beseitigt bei einem Fehlalarm die Ursache oder den Fehler selbstständig und schaltet die Anlage wieder scharf. Bei einem echten Alarm leitet dieser dann die besprochenen Maßnahmen ein. Diese können zum Beispiel die Benachrichtigung der Polizei, der Feuerwehr sowie Hilfsorganisationen oder einer Bezugsperson sein.

Alarmvorprüfung

Nach der Auslösung eines Einbruchmelders wird ein elektronisches Signal an eine Notruf- und Serviceleitstelle eines Wach- und Sicherheitsunternehmens gesendet. Nicht nur die Ursache des Alarms, sondern auch die Art des Alarms (Einbruch, Feuer, Notruf oder fehlender Verschluss) wird in der Leitstelle angezeigt. Dieser wird gemäß Alarmplan zunächst überprüft. Lässt sich ein Fehlalarm ausschließen, schickt das Sicherheitsunternehmen einen ausgebildeten Mitarbeiter zum Objekt. Sind bereits von außen erkennbare Falschmeldungen, z. B. durch Bedienungsfehler zu erkennen werden diese behoben. Jedoch bei einem technischen Fehler wird ein Serviceunternehmen gemäß Alarmplan informiert. Handelt es sich tatsächlich um einen Einbruchsalarm alarmiert der Sicherheitsmitarbeiter unverzüglich die Polizei und die Notrufleitstelle. Zwischenzeitlich sichert er das Gebäude bis zum Eintreffen der Polizei ab.

Alarmzentrale

Eine Alarmzentrale ist die zentrale Anlaufstelle in einer Notsituation. In der auch Leitstelle genannten Zentrale werden sämtliche Informationen bezüglich eines Vorfalls gebündelt und ausgewertet. Anschließend wird das weitere Vorgehen koordiniert, um den Notfall aufgrund dessen der Alarm initiiert wurde einzudämmen, beziehungsweise zu lösen. Dazu gehört, je nach Situation, das Erstellen von Einsatzplänen, das Anfordern weiterer Kräfte oder eine Warnung an Dritte herauszugeben, die durch den Vorfall in Gefahr geraten könnten. Speziell im Bereich des Sicherheits- und Wachdiensts kommen der Alarmzentrale weitere Aufgaben zu: Sie überwacht etwa Kameras, die zum Gebäudeschutz installiert wurden, hält Funkkontakt mit den Mitarbeiten oder überprüft den Standort ihrer Fahrzeuge, indem sie das Signal ihrer GPS-Sender ortet. Die dort arbeitenden Wachleute müssen reagieren, wenn in einem von ihrem System gesicherten Gebäude Alarm ausgelöst wird. Außerdem haben sie sowohl in der Zentrale als auch bei Kunden regelmäßige Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass ihre Technik einwandfrei arbeitet.

Arbeitgeber
Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung regelt grundsätzliche Anforderungen, die für eine Arbeitsstätte, zur Prävention von Gefahren und unzumutbaren Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz, notwendig sind. So werden in der Verordnung unter anderen die Belüftung,die Beleuchtung, die Arbeits- und Sanitätseinrichtungen, sowie die Raumtemperaturen geregelt. Die bis 2004 gültige Arbeitsstättenverordnung von 1974 wurde durch eine neu strukturierte Verordnung, die dem Konzept der europäischen Arbeitsstättenrichtlinie folgt, ausgetauscht. Die neue Arbeitsstättenverordnung gibt lediglich allgemeine Anforderungen zum Schutz und zur Sicherheit der Arbeitsstätten, jedoch keine detaillierten Angaben. Durch das Wegfallen von detaillierten Angaben, sollen Arbeitgeber in der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung und der Prävention von unzumutbaren Arbeitsbedingungen, nötigen Spielraum gegeben werden. Geprüft werden die Arbeitsstätten von dem “Ausschuss für Arbeitsstätten”. Wendet der Arbeitgeber die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung ordnungsgemäß an, hat er keine Beanstandungen seiner Maßnahmen zu befürchten. Verweis: http://www.bmas.de

Aufsicht
Außenhautschutz

Der Außenhautschutz bezeichnet die Summe alle Sicherheitsmaßnahmen an der Gebäudeaußenseite, die das Gebäudeinnere schützen. Hierzu zählen insbesondere mechanische (bauliche) Maßnahmen, sowie elektronische und personelle Maßnahmen (Außenhautschutz bzw. -überwachung). Hierdurch soll nicht autorisiertes Eindringen (Besitzstörung) entdeckt und verhindert, oder zumindest erschwert werden.