Die Feuerwehr: Mehr Sicherheit für die Helfer – wenn Retter selbst zum Ziel werden
Retten, löschen, bergen, schützen: Das war über Generationen die stille Übereinkunft zwischen der Feuerwehr und der Gesellschaft, die sie schützt. Diese Übereinkunft bröckelt. In der Silvesternacht 2025/2026 wurde in Duisburg ein Feuerwehrmann durch einen gezielten Böllerwurf am Ohr getroffen und erlitt ein Knalltrauma, während Löschfahrzeuge in Hamborn und Meiderich gezielt mit Raketen beschossen wurden (komba NRW). In Leipzig traf eine Rakete einen Feuerwehrmann am Kopf, in Frankfurt registrierte die Stadt allein in einer Nacht elf Angriffe auf Rettungskräfte (Feuerwehr-Magazin). Das ist kein Ausreißer einer einzelnen Nacht. Es ist ein Muster.
1. Die Lage 2026: Wenn der Löscheinsatz zur Kampfzone wird
Die Zahlen zeichnen kein Einzelbild, sondern einen Trend, der sich seit Jahren verdichtet. Nach dem Bundeslagebild „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ des Bundeskriminalamts wurden 2024 bundesweit 1.012 Feuerwehrkräfte und 2.916 sonstige Rettungskräfte im Dienst Opfer einer Gewalttat (evangelisch.de zum BKA-Lagebild). Bereits 2023 hatte das Bundesinnenministerium einen „neuen Höchststand“ gemeldet: 687 Fälle mit 1.069 betroffenen Feuerwehrangehörigen, ein Plus von 13,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr (BMI).
Regionale Zahlen bestätigen das Bild in aller Härte. In Frankfurt am Main stieg die Zahl gemeldeter Übergriffe auf Feuerwehrleute 2026 von 37 auf 74 Fälle – eine Verdopplung innerhalb eines Jahres, die meisten davon bei Rettungsdiensteinsätzen (FNP). In Niedersachsen registrierte das Innenministerium 2025 insgesamt 360 Angriffe auf Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte – 2020 waren es noch 207 (ZEIT ONLINE). Eine gemeinsame Befragung des Deutschen Feuerwehrverbands und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kommt zu einem ähnlich beunruhigenden Ergebnis: Fast jede zweite ehrenamtliche Einsatzkraft hat innerhalb von zwei Jahren Beschimpfungen, Bedrohungen oder Tätlichkeiten im Dienst erlebt (tagesschau). Bei Berufsfeuerwehren liegt der Anteil sogar bei über 75 Prozent (n-tv).
Was diese Zahlen verschleiern, ist die Dunkelziffer. Kriminologische Forschung geht davon aus, dass gerade Beleidigungen und leichtere Tätlichkeiten selten offiziell gemeldet werden, weil Einsatzkräfte den Aufwand einer Anzeige gegen den vermeintlich geringen Erfolg abwägen (KFN, Projekt ProRett). Die reale Belastung liegt also mit hoher Wahrscheinlichkeit über dem, was Statistiken zeigen können.
2. Vom Brandschutz zum Ordnungsdienst warum sich der Auftrag der Feuerwehr verändert hat
Die Feuerwehr übernimmt heute Aufgaben, die früher selbstverständlich bei der Polizei lagen. Wo Personal fehlt, zieht sich die Polizei aus freiwilligen ordnungsbehördlichen Diensten zurück und die Feuerwehr rückt in die Lücke: Sie sichert Festzüge, begleitet Straßensperrungen, steht bei Menschenaufläufen in der ersten Reihe. Genau dort trifft sie auf stark alkoholisierte Personen, auf Menschen im Drogenrausch, auf Zuschauer, die keine Grenzen mehr kennen.
Selbst bei Kernaufgaben ist die Lage nicht mehr die von 2019. Wer eine Person aus einem demolierten Unfallfahrzeug rettet oder aus einem brennenden Gebäude befreit, wird zunehmend von rücksichtslosen Gaffern behindert, gefilmt oder sogar bedrängt. Angehörige an Einsatzstellen reagieren mit Angst, Wut oder Kontrollverlust – und diese Emotion trifft ungefiltert auf die Einsatzkraft, die eigentlich helfen will. Die Konsequenz ist unbequem, aber unausweichlich: Die Ausbildung der Feuerwehr muss um Sicherheitsschulungen ergänzt werden, wenn sie ihren Dienst weiterhin professionell und angstfrei leisten soll.
3. Was im Körper passiert, wenn Sekunden über Sicherheit entscheiden
Bevor eine Einsatzkraft überhaupt bewusst entscheidet, hat der Körper längst reagiert. Unter Stress verengt sich die Wahrnehmung: Tonfall, Nähe und schnelle Bewegungen dominieren, Details und Handlungsalternativen gehen verloren. Dieser Ablauf folgt einem klaren Muster – Wahrnehmung, Bewertung, Entscheidung, Handlung – und jede dieser vier Phasen kann unter Belastung kippen. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer Einsatzkraft, die in Sekundenbruchteilen handlungsfähig bleibt, und einer, die in Erstarrung oder Überreaktion fällt. Wie dieser Handlungskreislauf im Detail funktioniert und warum gut gemeinte Kommunikationstipps unter echtem Stress oft ins Leere laufen, erläutert der Fachbeitrag Handlungskreislauf bei Gewalt gegen Mitarbeitende.
Wichtig für Führungskräfte in der Feuerwehr: Diese Reaktion ist kein Charakterfehler und keine mangelnde Eignung für den Dienst. Es ist Physiologie. Wer sie versteht, kann sie trainieren – und genau darum geht es in einer modernen Sicherheitsschulung.
4. Ataraxia die stoische Antwort auf den Ausnahmezustand
Die Stoiker nannten den Zustand innerer Unerschütterlichkeit Ataraxia – die Fähigkeit, in der Gefahr klar zu bleiben, ohne von der eigenen Erregung überrannt zu werden. Für Einsatzkräfte ist das keine philosophische Fußnote, sondern ein Überlebensmechanismus: Wer die eigene Stressphysiologie kennt und ihr nicht ausgeliefert ist, kann unter Druck souverän entscheiden, statt zu reagieren.
Dazu gehört auch das, was in der Praxis oft als „Bauchgefühl“ abgetan wird. Tatsächlich ist die intuitive Gefahrenerkennung ein trainierbares Frühwarnsystem – die Fähigkeit, Veränderungen in Stimme, Körperspannung und Distanzverhalten zu registrieren, bevor sie sich in offene Aggression verwandeln. Wie sich diese neurobiologische Grundlage mit stoischer Gelassenheit zu einem praxistauglichen Prinzip verbindet, vertieft der Beitrag Gewaltprävention für Behörden: Ataraxia.
5. Deeskalation im Einsatz: Handwerkszeug statt Zufall
Nicht jede aggressive Situation lässt sich verhindern, aber die meisten lassen sich beeinflussen. Wer als Einsatzkraft ein stabiles Selbstwertgefühl und trainierte Handlungskompetenz mitbringt, gewinnt in der ersten Eskalationsphase entscheidende Zeit:
- Konflikte früh erkennen und rechtzeitig eine Strategie festlegen, statt zu improvisieren
- Beschwichtigende, klare Sprache wählen, die eine angespannte Stimmung nicht weiter „aufheizt“
- Tabuworte wie „müssen“, „ist verboten“ oder „dürfen nicht“ möglichst vermeiden
- Keine Beleidigungen und keine Schuldzuweisungen aussprechen
- Niemanden in die Enge treiben – immer eine Rückzugsmöglichkeit offenlassen
- Selbst ruhig bleiben, einen kühlen Kopf behalten und sich nicht provozieren lassen
- Keine Drohungen aussprechen
- Nach eigenen Lösungsvorschlägen des Gegenübers fragen, statt nur Anweisungen zu geben
- Kultursensibel auftreten, da Ehr- und Respektvorstellungen kulturell unterschiedlich geprägt sind
- Mit alkoholisierten oder drogenabhängigen Personen bewusst anders kommunizieren als im Normalfall
Diese Prinzipien sind kein Ersatz für ein vollständiges Training, sondern seine Essenz. Wie sie sich in einem strukturierten Format für Behörden und Einsatzkräfte – ausdrücklich auch für Feuerwehr und Rettungsdienst – vermitteln lassen, zeigt die Seite Deeskalationstraining für Unternehmen und Behörden.
6. Wenn Worte nicht mehr reichen die Grenze der Deeskalation
So geschickt Deeskalation auch betrieben wird: Mit Reden lässt sich nicht jede Lage auflösen, vor allem nicht, wenn das Gegenüber gezielt darauf ausgeht, zu verletzen. Fachlich lohnt sich hier die Unterscheidung zwischen dem affektiven Täter – emotional überlastet, laut, aber ansprechbar – und dem prädatorischen Täter, der kalt, zweckorientiert und kaum durch Gespräch erreichbar ist. Bei Letzterem kann zu viel Kommunikation riskant werden, weil Empathie als Schwäche gelesen wird.
Für diesen Moment braucht jede Einsatzkraft eine einfache, wirksame Handlungsoption, die unabhängig von Alter, Geschlecht und Kraft erlernbar ist – mit dem einzigen Ziel, den Angriff zu unterbrechen und ein Fenster zur Flucht oder Sicherung zu öffnen, nicht den Gegner zu bezwingen. Wie sich dieser Übergang von Deeskalation zu Selbstschutz in der Praxis trainieren lässt, beschreiben die Fachbeiträge Selbstschutz im Berufsalltag – wenn Deeskalation nicht reicht und Selbstschutz Behörden & Rettung.
Ein kurzer, aber wichtiger Exkurs gehört an dieser Stelle immer dazu: Was zählt rechtlich als Notwehr, und wo liegen ihre Grenzen? Dieses Grundwissen gibt Einsatzkräften die Rechtssicherheit, im Ernstfall nicht zusätzlich zur körperlichen Bedrohung auch noch rechtliche Unsicherheit fürchten zu müssen.
7. Gesetzlicher Rahmen: Der Staat reagiert auf steigende Zahlen
Der Gesetzgeber hat auf die anhaltende Entwicklung reagiert. Das Bundesjustizministerium hat Ende 2025 einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Mindeststrafen für tätliche Angriffe auf Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte deutlich steigen sollen: von bisher drei auf künftig sechs Monate Freiheitsstrafe im Regelfall, in besonders schweren Fällen von sechs Monaten auf ein Jahr. Zudem soll bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und der Behinderung von Rettungs- und Einsatzkräften künftig grundsätzlich keine Geldstrafe mehr möglich sein (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz).
Das ist ein wichtiges Signal – aber ein Gesetz allein schützt niemanden im Moment des Angriffs. Es wirkt nachträglich, nicht präventiv. Genau deshalb bleibt die organisatorische und persönliche Vorbereitung der Einsatzkräfte die eigentliche Schutzebene.
8. Organisatorische Verantwortung – mehr als ein Schulungstag
Gewaltprävention bei der Feuerwehr darf nicht auf den Schultern einzelner Einsatzkräfte lasten. Kommunen und Landkreise tragen als Träger des Brandschutzes eine Fürsorgepflicht, die sich mit den etablierten Arbeitsschutzprinzipien deckt: Gefährdungen sind zu beurteilen, Schutzmaßnahmen abzuleiten und Beschäftigte – hauptamtlich wie ehrenamtlich – regelmäßig zu unterweisen. Ein einzelner Schulungstermin kann ein Einstieg sein, er ersetzt aber kein tragfähiges Schutzsystem aus klaren Meldewegen, Nachsorge und wiederholtem Training.
Wie diese Bausteine organisatorisch zusammengeführt werden – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Haftungsfrage bei unterlassenem Schutz –, zeigen die Fachbeiträge Gewaltschutzkoordinator in Behörden und Organisationsverschulden in der Gewaltprävention: Haftung vermeiden. Da Feuerwehr und Rettungsdienst im Einsatz eng mit Kliniken und Notaufnahmen zusammenarbeiten, lohnt zusätzlich der Blick auf die Schnittstelle zum Gesundheitswesen: Gewaltschutzkoordinator im Gesundheitswesen (KRITIS). Auch wenn die Feuerwehr selbst nicht als eigener KRITIS-Sektor nach § 2 Nr. 24 BSIG definiert ist, ist ihre Funktion im Bevölkerungsschutz eng mit kritischen Infrastrukturen wie Gesundheitswesen und Energieversorgung verzahnt – ein Grund mehr, Gewaltprävention hier nicht als Randthema zu behandeln.
Training für professionelle Eigensicherung: Die Gladiator-Mind-Methode
Genau hier setzt das Schulungskonzept an. Über 25 Jahre Erfahrung aus dem operativen Dienst und dem Sicherheitsmanagement – inklusive Führungsfunktionen als Einsatzleiter und AMS-Beauftragter – zeigen präzise, wie Konfliktmuster entstehen und wie sie frühzeitig unterbrochen werden. Die Kombination aus praxiserprobten Eigensicherungstechniken, neurobiologischer Stresssteuerung und stoischer Gelassenheit schafft nachhaltige Handlungssicherheit im Einsatz.
Erfahren Sie mehr darüber, wie das System im Detail aufgebaut ist und wie Einsatzkräfte in kritischen Momenten handlungsfähig bleiben: Hier geht es zur Gladiator-Mind-Methode.
Realitätsnahe Übungsszenarien sind fester Bestandteil jeder Schulung: keine abstrakten Rollenspiele, sondern Situationen, die den Einsatzalltag der Feuerwehr abbilden – von der aggressiven Begleitperson an der Unfallstelle bis zum Gaffer, der den Rettungsweg blockiert. Mit solchen Trainingseinheiten tragen Kommunen erheblich zur Sicherheit und Effektivität ihrer Einsatzkräfte bei. Regelmäßige Auffrischungskurse sind dabei kein Kann, sondern ein Muss, denn Handlungssicherheit verblasst ohne Wiederholung. Wer zusätzlich die eigene Stressregulation vertiefen möchte, findet in der gezielten Kälteexposition ein ergänzendes, wissenschaftlich diskutiertes Werkzeug zur Stressinokulation mehr dazu im Beitrag Kältetraining & Gewaltprävention.
10. Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen fachlichen Orientierung zu Gewaltprävention, Deeskalation, Selbstschutz und rechtlichen Rahmenbedingungen im Feuerwehreinsatz. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Je nach Landesrecht, Trägerstruktur, Dienstanweisung und konkreter Gefährdungslage können zusätzliche rechtliche oder organisatorische Anforderungen bestehen.
11. Fazit
Die Feuerwehr wurde nie dafür ausgebildet, sich gegen die eigene Bevölkerung zu wappnen. Genau das aber verlangt die Realität von 2026 zunehmend. Steigende Angriffszahlen, ein verschärftes Strafrecht und ein wachsendes gesellschaftliches Bewusstsein für das Problem verändern die Ausgangslage – aber sie schützen niemanden im Moment des Angriffs selbst. Handlungssicherheit entsteht nicht aus Zufall oder gutem Willen, sondern aus dem Zusammenspiel von neurobiologischem Verständnis, stoischer Gelassenheit, trainierter Deeskalation und einem organisatorisch verankerten Schutzkonzept. Wer diese Ebenen zusammendenkt, gibt seinen Einsatzkräften mehr als Mut – er gibt ihnen echte Sicherheit.
12. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie stark ist die Gewalt gegen Feuerwehrleute in Deutschland tatsächlich gestiegen?
Laut Bundeslagebild des Bundeskriminalamts wurden 2024 bundesweit 1.012 Feuerwehrkräfte im Einsatz Opfer einer Gewalttat (BKA-Lagebild, zitiert nach evangelisch.de). Regionale Zahlen wie in Frankfurt (Verdopplung 2026) oder Niedersachsen (360 Fälle 2025 gegenüber 207 im Jahr 2020) zeigen einen anhaltenden Aufwärtstrend (FNP, ZEIT ONLINE).
Ist die Feuerwehr Teil der Kritischen Infrastruktur (KRITIS)?
Die Feuerwehr ist nach der gesetzlichen Sektor-Definition in § 2 Nr. 24 BSIG kein eigener KRITIS-Sektor. Sie erfüllt aber im Rahmen des Bevölkerungsschutzes eine Schutzfunktion, die eng mit kritischen Sektoren wie Gesundheitswesen und Energieversorgung zusammenwirkt.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Angriffen auf Einsatzkräfte?
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums von Dezember 2025 sollen tätliche Angriffe auf Feuerwehr-, Rettungs- und Polizeikräfte künftig mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe statt bisher drei Monaten geahndet werden, in besonders schweren Fällen mit mindestens einem Jahr (BMJV).
Reicht ein Deeskalationstraining allein aus, um Einsatzkräfte zu schützen?
Nein. Deeskalation ist ein zentraler, aber nur ein Baustein wirksamer Gewaltprävention. Ergänzend braucht es Selbstschutztraining für Situationen, in denen Kommunikation nicht mehr greift, sowie organisatorische Maßnahmen wie klare Meldewege, Gefährdungsbeurteilung und strukturierte Nachsorge.
Für wen sind die Schulungen von Günther Pfeifer geeignet?
Die Inhouse-Schulungen richten sich an Berufs- und Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste, Leitstellen und kommunale Träger und werden an die jeweilige Gefährdungslage, Zielgruppe und Einsatzrealität angepasst.
13. Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Gewaltprävention für Ihre Feuerwehr, Ihren Rettungsdienst oder Ihre Kommune nicht als einmalige Pflichtübung, sondern als tragfähigen Prozess aus Deeskalation, Selbstschutz, Handlungssicherheit und organisatorischer Verankerung denken wollen, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme. Ich stehe Ihnen gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung, um ein bedarfsgerechtes Trainingsformat für Ihre Einsatzkräfte zu entwickeln.