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Selbstschutz in Behörden & Rettung: Handlungsfähigkeit unter Stress –
Wenn Deeskalation nicht mehr reicht

Wer Beschäftigte ohne Selbstschutz-Training in den Bürgerkontakt schickt, lässt eine gefährliche Lücke im Arbeitsschutz. Und die kann teuer werden – rechtlich, finanziell und menschlich.

Warum Selbstschutz kein „Kampfsport“ ist – sondern Arbeitsschutz

Viele denken bei Selbstschutz an Kampfsport-Techniken.
Ihre Mitarbeiter brauchen etwas anderes: Ein System, das auch unter Hochstress funktioniert wenn der Kopf nicht mehr klar denken kann.

Im Jobcenter, am Schalter im Bürgeramt oder im Außendienst des Ordnungsamts geht es nicht um spektakuläre Techniken. Es geht um drei Dinge:

  • Erkennen: Wann kippt die Situation? (Frühwarnsignale)
  • Entscheiden: Deeskalation oder Eigenschutz? (Situationseinschätzung)
  • Handeln: Klar, schnell, rechtssicher (Notwehr-konform)

Selbstschutz im Arbeitsschutz bedeutet: Mitarbeiter befähigen, sich im Ernstfall zu schützen – ohne zu eskalieren, ohne zu überreagieren, ohne zu erstarren.

Was unter Stress im Körper passiert – und warum das wichtig ist

Unter Bedrohung schaltet der Körper auf Autopilot. Das Nervensystem aktiviert drei automatische Reaktionsmuster: Kampf, Flucht, Erstarrung (Freeze).

Das ist keine Charakterschwäche. Das ist Biologie.

Die Folgen:

  • Wahrnehmung verengt sich (Tunnelblick)
  • Feinmotorik nimmt ab (zittrige Hände)
  • Stimme verändert sich (höher, lauter oder weg)
  • Denkfähigkeit bricht ein (kein Zugriff auf „gute Argumente“)

Deshalb funktionieren viele Deeskalations-Trainings nicht:
Sie setzen voraus, dass der Mitarbeiter noch „normal denken“ kann. Aber genau das ist unter Stress nicht möglich.

Mehr dazu in unserem Artikel:

Biologie der Bedrohung – Warum der Körper im Stress anders funktioniert

Das Gladiator-Mind-Prinzip: Schalter AN / Schalter AUS

Unser Gladiator-Mind-System basiert auf einem einfachen, aber entscheidenden Prinzip: Umschalten können.

Schalter AUS – Souveränität im Normalzustand

99% der Zeit läuft alles ruhig. Hier gilt:Ataraxie (innere Ruhe), professionelle Distanz, Deeskalation.

Aber: Diese Ruhe ist keine Passivität. Sie ist die Vorbereitung auf den Moment, in dem der Schalter umgelegt werden muss.

Schalter AN – Entschlossenheit im Ernstfall

Wenn der Bürger die Grenze überschreitet – körperlicher Angriff, Bedrohung mit Gegenstand, keine Fluchtmöglichkeit – dann gibt es keine halben Sachen mehr.

Schalter AN bedeutet:

  • 100% Entschlossenheit (keine Zögerlichkeit)
  • Automatisierte Reaktion (kein Nachdenken unter Stress)
  • Klare Abwehr (Notwehr-konform, aber effektiv)

Das ist kein „Rambo-Modus“. Das ist kontrollierte Handlungsfähigkeit – trainiert, abrufbar, rechtssicher.

Zurück zu Schalter AUS – Sofort

Sobald die Gefahr vorbei ist, geht der Schalter zurück. Keine Nachtreten. Keine Eskalation. Keine Rache.

Das unterscheidet Profis von Amateuren. Und es schützt vor rechtlichen Konsequenzen (Notwehrüberschreitung).

Warum Selbstschutz eine rechtliche Pflicht ist

§ 3 ArbSchG sagt klar: Der Arbeitgeber muss die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleisten. Das schließt den Schutz vor Gewalt ein.

Die DGUV Vorschrift 1
macht zusätzlich klar: Unternehmen müssen Maßnahmen zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren treffen – inklusive wirksamer Unterweisung.

Ein Training, das nur Deeskalation lehrt, aber den Bereich der körperlichen Eigensicherung ausklammert, ist unvollständig.

Im Schadensfall kann das als Organisationsverschulden ausgelegt werden.

Die Frage im Schadensfall: „Wurden die Mitarbeiter auf den Ernstfall vorbereitet? Oder nur auf die Hoffnung, dass es nicht passiert?“

Psychische Belastungen durch Gewalt: Was sagt die GDA?

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat psychische Belastungen als Schwerpunktthema definiert. In ihrer

Handlungshilfe zu psychischen Belastungen
wird klar: Gewalt und Aggression im Kundenkontakt zählen zu den psychischen Gefährdungsfaktoren,
die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zwingend zu erfassen sind. Wer hier keine wirksamen Maßnahmen ergreift, handelt fahrlässig.

Notwehr im Arbeitsschutz: Was dürfen Mitarbeiter?

Viele Mitarbeiter haben Angst, sich zu wehren – aus Unsicherheit über die rechtliche Lage.

Die Realität: Notwehr ist erlaubt (§ 32 StGB). Wer angegriffen wird, darf sich verteidigen – auch im Job.

Aber: Die Abwehr muss verhältnismäßig sein. Und genau hier liegt das Problem: Unter Stress kann niemand „verhältnismäßig“ denken.

Unsere Lösung: Wir trainieren automatisierte Handlungssmuster, die von vornherein verhältnismäßig sind. Keine Überreaktion, keine Unsicherheit.

Für wen ist Selbstschutz-Training relevant?

Kurze Antwort: Für jeden, der im Bürgerkontakt steht.

Lange Antwort: Besonders für diese Bereiche:

  • Behörden & Ämter: Jobcenter, Sozialämter, Ordnungsämter, Ausländerbehörden, Finanzämter, Jugendämter
  • Gesundheitswesen: Kliniken (Notaufnahme, Psychiatrie), Rettungsdienste, Pflegeeinrichtungen
  • ÖPNV & Bahn: Busfahrer, Straßenbahnfahrer, Zugbegleiter, Kontrolleure
  • Soziale Einrichtungen: Schuldnerberatung, Obdachlosenhilfe, Streetwork
  • Sicherheitsdienste: Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Werkschutz
  • Bildung: Schulen, Kitas (Konflikte mit Eltern)
  • Justiz & Vollzug: JVA, Gerichtsvollzieher, Bewährungshilfe
  • Einzelhandel & Gastronomie: Kassierer, Filialleiter, Türsteher
  • Energieversorger: Außendienst (Zählersperrungen)
  • Kommunale Dienste: Ordnungsamt, Abfallwirtschaft

Vollständige Übersicht:
Alle Zielgruppen im Detail (ausklappbar)

Was macht unser Training anders?

1. Fokus auf Alltagstauglichkeit

Wir trainieren keine komplexen Techniken, die jahrelanges Üben erfordern.
Wir trainieren einfache, robuste Prinzipien, die auch funktionieren, wenn das Gehirn auf Autopilot schaltet.

2. Rechtssicherheit eingebaut

Jede Übung ist Notwehr-konform. Wir erklären, was erlaubt ist – und wo die Grenze liegt.

3. Psychologische Vorbereitung

Der Körper macht, was der Kopf vorher trainiert hat. Wir simulieren Stress – mit Lärm, Zeitdruck, unerwarteten Situationen.
So wird der „Schalter“ zum Automatismus.

4. Nachsorge inklusive

Was passiert nach einem Übergriff? Wie geht der Mitarbeiter damit um? Wir klären die rechtliche, psychologische und organisatorische Nachsorge.

Alle Zielgruppen im Detail

📋 Klicken Sie hier für die vollständige Übersicht aller Berufsgruppen

1. ÖFFENTLICHER DIENST & BEHÖRDEN

1.1 Rathaus / Stadtverwaltung

  • Mitarbeiter Bürgeramt (Meldewesen, Ausweise, Zulassung)
  • Mitarbeiter Sozialamt (Leistungsbewilligungen, Antragsbearbeitung)
  • Mitarbeiter Standesamt (Eheschließungen, Beurkundungen)
  • Kassenbereich (Gebührenerhebung, Zahlungsverkehr)
  • Empfang / Pforte (Erste Anlaufstelle, Besucherlenkung)
  • Führungskräfte (Amtsleiter, Dezernenten)

1.2 Ordnungsamt

  • Außendienst (Parkraumüberwachung, Ruhestörungen, Gewerbekontrollen)
  • Vollzugsdienst (Zwangsräumungen, Beschlagnahmen)
  • Gemeindlicher Vollzugsdienst (GVD) (Streifendienst, Platzverweise)
  • Sachbearbeiter Innendienst (Bußgeldbescheide, Telefonkontakt)

1.3 Jobcenter / Arbeitsagentur

  • Leistungssachbearbeiter (Antragsbearbeitung, Bewilligungen)
  • Arbeitsvermittler (Beratungsgespräche, Maßnahmenzuweisungen)
  • Fallmanager (Langzeitbetreuung, Integrationshilfe)
  • Empfang / Sicherheitsdienst (Einlasskontrolle, Erstdeeskalation)
  • Führungskräfte (Teamleiter, Geschäftsführung)

1.4 Finanzamt

  • Veranlagungsstelle (Steuerbescheide, Rückforderungen)
  • Vollstreckungsstelle (Pfändungen, Zwangsvollstreckung)
  • Publikumsservice (Beratung, Infostelle)

1.5 Ausländerbehörde

  • Sachbearbeiter Aufenthaltsrecht (Visa, Aufenthaltstitel, Abschiebungen)
  • Duldungsstelle (Beratung in Krisensituationen)

1.6 Jugendamt

  • Allgemeiner Sozialdienst (ASD) (Hausbesuche, Inobhutnahmen)
  • Pflegekinderdienst (Krisenintervention bei Pflegefamilien)
  • Beistandschaften (Unterhaltsangelegenheiten, Konflikteltern)

1.7 Wohnungsamt

  • Wohnungslosenbetreuung (Notunterkünfte, Zwangseinweisungen)
  • Zwangsräumungen (Begleitung Vollzugsdienst)

2. GESUNDHEITSWESEN

2.1 Krankenhaus – Stationärer Bereich

  • Pflegekräfte Normalstation (Grund- und Behandlungspflege)
  • Intensivpflege (Beatmung, Reanimation, Angehörigengespräche unter Stress)
  • Stationsärzte (Visiten, Aufklärungsgespräche, Angehörigenbetreuung)
  • Stations-/Pflegedienstleitung (Führungsverantwortung, Teamsicherheit)

2.2 Notaufnahme / Rettungsstelle

  • Pflegekräfte ZNA (Erstversorgung, Triage, Hochstress-Situationen)
  • Ärzte Notaufnahme (Schockraum, Polytrauma, aggressive Patienten)
  • Anmeldung / Empfang (Erste Anlaufstelle, Wartezeitkonflikte)
  • Sicherheitsdienst (Deeskalation bei Drogen, Alkohol, psychischen Ausnahmezuständen)

2.3 Psychiatrie & Psychosomatik

  • Pflegekräfte Akutpsychiatrie (Geschlossene Station, Fixierungen, Suizidgefahr)
  • Pflegekräfte Gerontopsychiatrie (Demenz, Verwirrtheitszustände, Aggression)
  • Suchtstation (Entzugsdelirien, Beschaffungsdruck)
  • Ärzte / Psychologen (Krisenintervention, Zwangseinweisungen)
  • Sozialdienst (Entlassungsplanung in Konfliktsituationen)

2.4 Rettungsdienst / Notfallsanitäter

  • Rettungssanitäter / Notfallsanitäter (Einsatz bei häuslicher Gewalt, Drogen, Alkohol)
  • Rettungsassistenten (Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum)
  • Leitstellendisponenten (Telefondeeskalation bei Notrufen)

2.5 Arztpraxen

  • Hausarztpraxen (Empfang, MFA bei aggressiven Patienten)
  • Psychiatrische Praxen (Akute Krisen in der Praxis)
  • Schmerztherapie / Suchtmedizin (Beschaffungsdruck, Rezeptforderungen)

2.6 Pflegeheime / Altenpflege

  • Pflegekräfte (Demenz, Aggression, Überforderung Angehöriger)
  • Heimleitung (Gewaltschutzkonzepte nach Heim-TÜV)

2.7 Ambulante Pflege

  • Pflegedienst (Hausbesuche in schwierigem sozialem Umfeld)

3. SOZIALE EINRICHTUNGEN

3.1 Kinder- und Jugendhilfe

  • Mitarbeiter Jugendzentren (Konfliktschlichtung, Gewaltprävention)
  • Streetworker (Arbeit mit gewaltbereiten Jugendlichen)
  • Wohngruppen / Heime (Betreuung verhaltensauffälliger Jugendlicher)

3.2 Obdachlosenhilfe

  • Mitarbeiter Notunterkünfte (Sucht, psychische Erkrankungen, Gewalt)
  • Streetworker Wohnungslosenhilfe (Aufsuchende Arbeit)

3.3 Beratungsstellen

  • Schuldnerberatung (Existenzängste, Überforderung)
  • Suchtberatung (Beschaffungsdruck, Rückfälle)
  • Schwangerschaftskonfliktberatung (Hochemotionale Situationen)
  • Migrationssozialberatung (Sprachbarrieren, Traumatisierung)

3.4 Flüchtlingshilfe

  • Sozialarbeiter Erstaufnahmeeinrichtungen (Überfüllung, Konflikte, Trauma)
  • Ehrenamtliche (Überforderung, fehlende Schulung)

4. RETTUNGSKRÄFTE & KATASTROPHENSCHUTZ

4.1 Feuerwehr

  • Berufsfeuerwehr (Einsätze bei häuslicher Gewalt, Amok, Terror)
  • Rettungsdienst-Feuerwehr (Doppelfunktion: Retten + Deeskalieren)
  • Einsatzleitung (Entscheidungen unter Druck)

4.2 Technisches Hilfswerk (THW)

  • Helfer bei Großschadenslagen (Panik, Chaos, Gewalt)

4.3 Katastrophenschutz

  • Einsatzkräfte bei Evakuierungen (Widerstand, Panik, Aggression)

5. JUSTIZ & VOLLZUG

5.1 Justizvollzugsanstalten (JVA)

  • Bedienstete Vollzugsdienst (Gewalt von Inhaftierten)
  • Sozialarbeiter JVA (Betreuung gewaltbereiter Gefangener)
  • Psychologischer Dienst (Krisenintervention)

5.2 Gerichte

  • Justizwachtmeister (Sicherheit bei Verhandlungen, aggressive Parteien)
  • Richter / Staatsanwälte (Bedrohungen im Saal)

5.3 Bewährungshilfe

  • Bewährungshelfer (Hausbesuche, Konfliktpotenzial)

6. BILDUNG

6.1 Schulen

  • Lehrer (alle Schulformen) (Konflikte mit Schülern, Eltern)
  • Schulsozialarbeiter (Gewaltprävention, Krisenintervention)
  • Schulleitung (Verantwortung für Gewaltschutzkonzept)

6.2 Kitas

  • Erzieher (Übergriffige Eltern, Überforderung)
  • Kita-Leitung (Konfliktmanagement mit Eltern)

7. VERKEHR & ÖPNV

7.1 Öffentlicher Nahverkehr

  • Busfahrer (Alleinarbeit, Fahrscheinkonflikte, Alkohol, Drogen)
  • Straßenbahnfahrer (Bedrohungen, Vandalismus)
  • U-Bahn-Fahrer (Isolation, psychische Belastung)
  • Kontrolleure / Fahrkartenkontrolle (Aggressionen bei Schwarzfahrern)
  • Kundenservice / Infoschalter (Beschwerden, Überforderung)

7.2 Bahnverkehr

  • Zugbegleiter (DB) (Fahrscheinkonflikte, überregionale Eskalationen)
  • Bahnhofsmission (Obdachlose, Sucht, psychische Auffälligkeiten)

8. SICHERHEITSDIENSTE

8.1 Private Sicherheitsdienste

  • Objektschutz (Werksschutz, Kliniken, Behörden)
  • Veranstaltungsschutz (Einlasskontrollen, Alkohol, Konflikte)
  • Citystreife / Bahnhofsschutz (Obdachlose, Drogen, Gewalt)

8.2 Werkschutz

  • Pförtnerdienste (Zugangskontrollen, Besuchermanagement)
  • Werksicherheit Industrie (Sabotage, interne Konflikte)

9. EINZELHANDEL & GASTRONOMIE

9.1 Einzelhandel

  • Kassierer (Ladendiebstahl, Kundenaggressionen)
  • Filialleiter (Konfliktmanagement mit Kunden + Personal)
  • Ladendetektive (Konfrontation mit Dieben)

9.2 Gastronomie

  • Servicekräfte (Alkohol, Beschwerden, sexuelle Belästigung)
  • Türsteher / Rausschmeißer (Clubs, Bars)
  • Hotelempfang (Übernachtungskonflikte, Zahlungsverweigerung)

10. ENERGIEVERSORGER & KOMMUNALE DIENSTE

10.1 Stadtwerke / Energieversorger

  • Außendienst (Zählerablesung, Sperrungen) (Zahlungsverweigerung, Hausfriedensbruch)
  • Kundenservice (Beschwerden, existenzielle Ängste)

10.2 Abfallwirtschaft

  • Müllwerker (Konflikte bei Sperrmüll, illegalen Abladungen)

Ihr nächster Schritt: Mitarbeiter absichern

Fragen Sie sich:

  • Sind Ihre Mitarbeiter auf den Ernstfall vorbereitet – oder nur auf die Hoffnung, dass er nicht eintritt?
  • Wissen Ihre Mitarbeiter, was sie rechtlich dürfen (und was nicht)?
  • Könnten Sie im Schadensfall nachweisen, dass Sie alles Zumutbare getan haben?

Wenn Sie bei einer dieser Fragen zögern, sprechen Sie mit uns.

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Fazit: Selbstschutz ist kein Luxus – er ist Pflicht

Deeskalation rettet Leben. Aber sie hat Grenzen. Wer Mitarbeiter ohne Selbstschutz-Training in den Bürgerkontakt schickt, lässt eine Lücke im Arbeitsschutz – eine Lücke, die im Ernstfall Leben kosten kann.

Unser Gladiator-Mind-System schließt diese Lücke. Mit klaren, trainierbaren Prinzipien, die auf 25 Jahren operativer Erfahrung basieren – nicht auf Theorie, sondern auf dem, was im Ernstfall wirklich funktioniert.

Denn am Ende zählt nicht das Zertifikat an der Wand – sondern die Fähigkeit Ihrer Mitarbeiter, im Ernstfall nach Hause zu kommen.


Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und
Sensibilisierung für Themen des Selbstschutzes und der Gewaltprävention aus Sicht eines Fachberaters.
Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle juristische Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
oder Ihre zuständige Unfallversicherung.


Schutzkonzepte & Trainingsrahmen für Ihre Behörde

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Für Behördenleitungen & Personalverantwortliche • IHK-zertifizierte Fachkraft für Gewaltprävention


Über den Autor

Günther Pfeifer ist IHK-zertifizierte Fachkraft für Gewaltprävention mit über 25 Jahren Erfahrung in operativen Sicherheitsdiensten. Als Ausbilder für Fachkräfte für Schutz und Sicherheit (IHK) und AMS-Beauftragter
berät er Behörden, Gesundheitseinrichtungen und Organisationen mit Publikumsverkehr.

Sein Gladiator-Mind-Ansatz verbindet stoische Philosophie (Ataraxie, Sophrosyne) mit moderner Neurowissenschaft und forensischer Forschung – für Handlungsfähigkeit unter Hochstress.

Schwerpunkt: Gewaltprävention nach ArbSchG und DGUV für den öffentlichen Dienst, Gesundheitswesen und Dienstleistungsbereiche.

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Günther Pfeifer - Dein persönlicher Trainer
Mein Name ist Günther Pfeifer und ich biete Selbstverteidigungskurse, Gewaltprävention und Personal Training an. Für alle Bereiche bin ich ausgebildet und zertifiziert. Darüber hinaus verfüge ich über einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus einer langjährigen Berufspraxis.