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Selbstverteidigung Glossar Buchstabe E

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Einbruchhemmende Fenster

Einbruchhemmung bezeichnet hierbei den Widerstand von Fenstern (auch Fenster-Türen, Abschlüssen) gegen den Versuch des gewaltsamen Zutritts in einen zu schützenden Bereich (Raum, Gebäude, Halle…etc.).Einbruchhemmende Fenster sind somit Bauteile, die – neben ihren üblichen Funktionen – Einbruchsversuchen einen definierten Widerstand entgegensetzen.

Einbruchhemmende Tür

Einbruchhemmung bezeichnet hierbei die Widerstandszeit einer geschlossenen und verriegelten Tür, gegen den Versuch des gewaltsamen Zutritts in einen zu schützenden Bereich (Raum, Gebäude, Halle…etc.). Der Versuch kann durch körperliche Gewalt oder unter Zuhilfenahme von Werkzeug erfolgen. “Einbruchhemmende Türen” werden dort verbaut, wo unbefugtes und / oder gewaltsames Eindringen zeitlich erschwert und behindert werden soll. Die einbruchhemmende Eigenschaft einer Tür wird durch die Einstufung in entsprechende Widerstandsklasse (WK 1 bis WK 6) ist nach DIN V ENV 1627 beschrieben. Für den Privatbereich (in der Regel Wohnungen / Häuser) sind Türelemente der Widerstandsklasse WK 1 bis WK 3 gebräuchlich. Die niedrigste Widerstandsklasse WK 1 (Grundsicherheitsstufe) stellt hierbei jedoch keine genormten Anforderungen an das Glas in Füllungen oder Seitenteilen / Oberlichtern.

Einbruchmeldeanlage

Eine Einbruchmeldeanlagen (EMA) gehört zur Gruppe der Gefahrenmeldeanlagen (GMA), und dient der automatisierten Überwachung. Hierbei geht es in der Regel um Gegenstände, die gegen unbefugte Aneignung sowie Flächen und Räume die gegen unbefugtes Eindringen geschützt werden sollen. Man unterscheidet bei den gebräuchlichen EMA verschiedene Sicherheitsstufen nach DIN

  • Ausführungsart 1=niedrige Überwindungssicherheit
  • Ausführungsart 2=mittlere Überwindungssicherheit
  • Ausführungsart 3=hohe Überwindungssicherheit
  • Ausführungsart 4=sehr hohe Überwindungssicherheit
Einbruchschutz

Als Einbruchschutz werden Maßnahmen bezeichnet, die ein widerrechtliches Eindringen in Gebäude oder Räume, verhindern sollen. Ein Beispiel hierfür ist der Einbau mechanischer Einbruchsicherungen wie spezieller Schließzylinder, die das Aufbohren des Türschlosses verhindern oder erheblich erschweren. Fenster hingegen lassen sich durch Fensterverriegelungen oder einbruchshemmende Rollläden absichern. Eine weitere Möglichkeit des Einbruchschutzes sind elektronische Sicherungen. Hierzu zählt zum Beispiel eine Einbruchmeldeanlage, auch Alarmanlage genannt. Sie ist mit einem Bewegungsmelder, einem Erschütterungsmelder und/oder einem Glasbruchmelder gekoppelt. Bei Auslösung ertönt eine Sirene oder es wird eine Meldung an ein Sicherheits-unternehmen gesendet (“Stiller Alarm”). Aber auch das eigene Verhalten kann ein wirksamer Einbruchschutz sein. Dazu gehört zum Beispiel, Türen und Fenster auch bei kurzer Abwesenheit zu verschließen. Bei längerer Abwesenheit kann man Nachbarn bitten, ein Auge auf das Haus zu haben, den Briefkasten täglich zu leeren und am Abend das Licht einzuschalten, damit das Haus bewohnt aussieht.

Einlasskontrolle

Personenkontrollen können von Amtsträgern und sog. “Nicht-Amtsträgern” durchgeführt werden. Die Einlasskontrollen werden häufig von Nicht-Amtsträgern vorgenommen, welche jedoch für die zu kontrollierende Person freiwillig sind. Diese Kontrollen beinhalten jedoch meist nur das Zeigen des Personalausweises, um das Alter festzustellen. Dies ist vor allem wichtig bei z.B. dem Verkauf von Alkohol oder dem Betreten einer Discothek, da beides für Minderjährige verboten ist und Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Die “Leibesvisitation” ist auch eine Form der Personenkontrolle bzw. Einlasskontrolle, welche jedoch ebenfalls freiwillig erfolgt. Sie dient der Kontrolle, ob die Person unerlaubte Gegenstände wie z.B. Schusswaffen, Messer, spitze Gegenstände, aber auch Glasflaschen usw. mit sich führt.

Ermittler

Siehe Detektiv

Evakuierung

Der Begriff Evakuierung bezeichnet die Räumung einer gefährdeten Zone, dies können beispielsweise ein Gebäude bzw. ein Gebäudeteil oder ein bzw. mehrere Räume sein (häufig im Rahmen von Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen, ggf. baulich definiert als s.g. „Brandabschnitt“). Der Vorgang sollte idealerweise bei einer geordneten Räumung über entsprechend bemessene und besonders markierte (sichere) Evakuierungswege und Evakuierungsausgänge erfolgen. Hierbei ist entscheidend, dass der Vorgang in einer für Leben und Gesundheit der Menschen vertretbaren Zeit („Evakuierungszeit“) erfolgt. Der Unterschied zur „Personen-Rettung“ besteht in der aktiven Teilnahme der Betroffenen. Die im Gefährdungsbereich befindlichen Personen sind bei der Evakuierung (größtenteils) in der Lage, aus eigener Kraft und ohne übermäßige Inanspruchnahme fremder Hilfe, den Gefährdungsbereich zu verlassen. Dennoch werden an Evakuierungswege vergleichbare hohe Anforderungen wie an Rettungswege gestellt.

Eventschutz

Unter dem Begriff Eventschutz lassen sich alle sicherheits- und schutzrelevanten Maßnahmen zusammemfassen, die dem Sicherheitskonzept einer Veranstaltung angehören. Dieses Konzept ist individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Events und auf die Wünsche und Vorstellungen des Veranstalters angepasst. Hierzu gehören in den meisten Fällen Einlasskontrollen, Absperrdienste und die Überwachung von Auf- und Abbaumaßnahmen des Events. Aber auch die Gewährleistung der Bühnensicherheit, sowohl OnStage als auch im Backstagebereich, und ein VIP-Schutz können zu den Maßnahmen des Eventschutzes gezählt werden. Im weiteren Sinne können ebenso auch Garderoben-, Empfangs- und Kassendienste und Organisations bzw. Koordinationsgespräche, welcher zur Planung und Genehmigung der Veranstaltung wichtig sind, unter diesem Begriff gefasst.