Selbstverteidigung Glossar Buchstabe N
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Notausgang
Notwehrmittel
Notwehrmittel sind alle Mittel und Techniken, die zur erforderlichen Selbstverteidigung gegen einen rechtswidrigen und gerade stattfindenden Angriff geeignet sind. Dies können sowohl Waffen, als auch sonstige Techniken und der Einsatz des eigenen Körpers (z.B. Judo-oder Jiu – Jitsu – Griffe) sein. Bei der Selbstverteidigung gegen einen Überfall ist prinzipiell folgendes zu beachten:
a) Genauso wie ein Angriff oder Überfall meist unter Ausnutzung des Überraschungsmoments erfolgt, so hat auch die Abwehr eines solchen Angriffs die besten Chancen, wenn sie überraschend erfolgt.
b) Bei der Notwehr muss man entschlossen vorgehen. Wird einem selbst unrechtmäßig Gewalt angetan, so hat man im Rahmen der Notwehr das Recht, alles zu tun, um weitere Angriffe zu verhindern, d.h den Angreifer kampfunfähig zu machen. Dabei ist immer auf die „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ zu achten.
c) Da Gegenwehr bei einem Überfall den Täter auch zu noch mehr Gewalt stimulieren kann, muss es also das Ziel sein, im Rahmen der Abwehrhandlung den Angreifer sofort kampfunfähig zu machen, um die Gefahr für einen selbst gering zu halten. Ist man zu einem solchen entschlossenen Vorgehen psychisch nicht in der Lage, sollten halbherzige Maßnahmen lieber unterlassen werden!
d) Bei der Wahl der Notwehrmittel ist auch zu beachten, dass Waffen und sonstige technische Geräte, z.B. Elektroschocker, oft nicht sofort griffbereit sind oder einem entwunden und gegen einen selbst eingesetzt werden können. Am besten ist es daher, entsprechende Selbstverteidigungstechniken zu erlernen.
NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS-2UmsuCG)
Das seit Dezember 2025 geltende Gesetz verschärft die Anforderungen an das Risikomanagement. Es verpflichtet Unternehmen, nicht nur die IT, sondern die gesamte Organisation resilient aufzustellen. Ein kritischer Faktor ist hierbei der Personalschutz: Nur wer seine Mitarbeiter vor Gewalt und Extremstress schützt, sichert die in der NIS-2 geforderte Betriebskontinuität.
Nachsorge (betrieblich)
Ein oft unterschätzter Teil der Prävention. Nach DGUV Information 207-025 umfasst sie die psychologische Erstbetreuung, Dokumentation und Unterstützung betroffener Mitarbeiter nach Übergriffen. Gute Nachsorge sichert die langfristige Einsatzfähigkeit des Personals.