Selbstverteidigung Glossar Buchstabe R
Closed
Repressivkontrollen
Rettungsweg
Risikoanalyse
Risiko-Management
Die systematische Erfassung und Bewertung von Gefahrenpotentialen am Arbeitsplatz. Dazu gehört eine klare Definition von Gewaltprävention für KRITIS und Behörden, um präventive Schutzmaßnahmen und Sicherheitskonzepte (siehe Sicherheitskonzept) rechtssicher zu etablieren. Ein wesentliches Ziel ist dabei die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit in KRITIS-Organisationen.
Resilienz
Resilienz
Resilienz beschreibt die Fähigkeit, nach Störungen, Belastungen oder Krisen handlungsfähig zu bleiben – technisch, organisatorisch und vor allem personell.
Im Kontext von Selbstschutz und Gewaltprävention bedeutet Resilienz: Auch unter akutem Stress klar wahrnehmen, entscheiden und handeln können – statt zu erstarren oder impulsiv zu reagieren.
🔑 Personelle Resilienz (KRITIS):
Für KRITIS-Betreiber ist personelle Resilienz seit dem 17. März 2026 gesetzlich verankert. § 13 Abs. 2 Nr. 5–6 KRITISDachG verpflichtet Betreiber, Personal aktiv zu schulen und Maßnahmen zu dokumentieren.
👉 KRITIS-Resilienz – Personeller Schutz nach KRITISDachG 2026
👉 Handlungsfähigkeit in KRITIS-Organisationen
Rechtsgrundlagen: § 13 KRITISDachG · § 20 KRITISDachG · § 38 BSIG · BGBl. 2026 I Nr. 66
Verwandte Begriffe: Risikoanalyse · Risiko-Management
Reaktionsmuster (neurobiologisch)
Die automatisierten Antworten des Nervensystems auf akuten Stress (Freeze, Flight, Fight). Diese Prozesse führen oft zu einem Tunnelblick, der die kognitive Leistungsfähigkeit einschränkt.
Ein tiefgreifendes Verständnis dieser Abläufe ist die Grundvoraussetzung für die Handlungsfähigkeit in KRITIS-Organisationen. Nur wer seine biologischen Stressreaktionen kennt und steuern kann, bleibt in Behörden und Kliniken unter Druck einsatzfähig.
Richtlinie (EU) 2022/2557
Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER – Critical Entities Resilience): Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Resilienz kritischer Einrichtungen, die einen unionsweiten Rahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Einrichtungen festlegt, die wesentliche Dienste für lebenswichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeiten erbringen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem dazu, kritische Einrichtungen zu identifizieren und sicherzustellen, dass Betreiber geeignete Maßnahmen zur Risiko‑, Resilienz‑ sowie Notfall‑ und Krisenbewältigung treffen. In Deutschland wird die Richtlinie im Wesentlichen durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITISDachGEG, insbesondere KRITIS‑Dachgesetz) umgesetzt.
Weiterführende Praxishinweise zur Rolle des „Faktors Mensch“ in KRITIS-Organisationen – insbesondere im Kontext von Stress, Gewalt und Eskalationsdynamiken – bieten u. a. die Beiträge „KRITIS 2026: Resilienz & Faktor Mensch“ sowie „Handlungsfähigkeit in KRITIS-Organisationen“ von Günther Pfeifer.
Resilienzpflicht (§ 13 KRITIS-DachG / BSIG)
Die Resilienzpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, proaktive Maßnahmen zur Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit zu treffen. Seit Inkrafttreten des KRITIS-Dachgesetzes am 17. März 2026 ist die personelle Resilienz keine freiwillige Leistung mehr.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 5–6 KRITIS-DachG (entsprechend der aktuellen Fassung) müssen Betreiber nachweisen, dass sie ihr Personal aktiv schulen, um die Betriebsfähigkeit auch bei physischen Bedrohungen sicherzustellen. Die Missachtung dieser Pflicht führt direkt in das Organisationsverschulden und kann gemäß § 38 BSIG zu erheblichen Sanktionen für die Geschäftsführung führen.
Mein Fokus liegt darauf, diese gesetzlichen Anforderungen in reale Handlungsfähigkeit in KRITIS-Organisationen zu übersetzen.
Reaktionsmuster (neurobiologisch)
Genetische Überlebensstrategien (Fight, Flight, Freeze), die bei Gefahr die Logik blockieren. Effektive Gewaltprävention nutzt das Bauchgefühl als Frühwarnsystem, um diese Muster zu kontrollieren und handlungsfähig zu bleiben.