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Selbstverteidigung Glossar Buchstabe P

Closed
Panikverschluss / Paniktürverschluss
Der Panikverschluss oder Paniktürverschluss wird in Gebäuden eingesetzt, in denen bei Eintritt von Gefahrensituationen der Ausbruch einer Panik anzunehmen ist. Ziel dieser speziellen Sicherheitseinrichtung ist es, eine Flucht ohne Kenntnis der Verschlussart z.B. des Notausganges mit minimaler Anstrengung zu ermöglichen. Zur Wirkungsweise: Der mechanische Panikverschluss ist ein Mechanismus, der eine geschlossene Tür verriegelt. Diese Verriegelung wird aufgehoben, indem die horizontal auf der Innenseite der Tür angebrachte Betätigungsstange in Fluchtrichtung und / oder in einem Bogen nach unten gedrückt wird. Diese Freigabefunktion muss an jeder Stelle über die gesamte Länge der Betätigungsstange möglich sein. Auch bei gleichzeitig lastendem Druck auf die Tür („Vorlast“, z.B. durch eine flüchtende Menschenmenge) müssen Paniktürverschlüsse sicher und schnell entriegeln.
Personenkontrolle
Amtsträger, wie z.B. die Polizei, der Zoll, das Ordnungsamt usw. sind berechtigt Personenkontrollen zur Identitätsfeststellung durchzuführen. Dies kann im Rahmen einer Strafverfolgung (Repression) oder Gefahrenabwehr (Prävention) erfolgen. Durch die Personenkontrolle kann der Amtsträger bestimmte Berechtigungen der Person prüfen. Berechtigungen sind z.B. das Waffenrecht, das Fahrerlaubnisrecht, oder das Aufenthaltserlaubnisrecht. Personenkontrollen können auch von Nicht-Amtsträgern vorgenommen werden, welche jedoch für die zu kontrollierende Person freiwillig sind. Diese Kontrollen beinhalten jedoch meist nur das Zeigen des Personalausweises, um das Alter festzustellen. Dies ist vor allem wichtig bei z.B. dem Verkauf von Alkohol oder dem Betreten einer Discothek, da beides für Minderjährige verboten ist und Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Die “Leibesvisitation” ist auch eine Form der Personenkontrolle, welche jedoch ebenfalls freiwillig erfolgt. Sie dient der Kontrolle, ob die Person unerlaubte Gegenstände, oder gar Waffen mit sich führt.
Prävention
Prävention im Sicherheits- und Servicebereich beschreibt die Gesamtheit vorbeugender Schutz- und Regelmaßnahmen und ist im Regelfall Teil eines ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes (s. auch „Risiko-Management“, „Sicherheitskonzept“).
Primärprävention

Primärprävention

Primärprävention ist der erste und wichtigste Schritt in der Gewaltprävention.
Sie zielt darauf ab, Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen,
indem frühzeitig auf Verhalten, Wahrnehmung und soziale Kompetenzen eingewirkt wird.

Sie richtet sich an alle Menschen – unabhängig davon, ob sie bereits mit Gewalt in Berührung gekommen sind oder nicht. Ziel ist es, Konflikte frühzeitig zu erkennen, richtig einzuordnen und gewaltfreie Handlungsoptionen zu entwickeln.

👉 Wenn du tiefer verstehen möchtest, wie Gewalt entsteht und welche Grundlagen dahinterstehen: 
Gewalt verstehen – Grundlagen der Prävention
Im Kontext moderner Gewaltprävention bedeutet Primärprävention vor allem:
Menschen so zu schulen, dass sie Situationen frühzeitig wahrnehmen, richtig bewerten und bewusst entscheiden können bevor es überhaupt zu einer Eskalation kommt.

→ Der übergeordnete Ansatz zur Handlungssicherheit und Prävention ist hier beschrieben: Handlungsfähigkeit in KRITIS-Organisationen

Primärprävention ist wie das Anzünden eines Feuers: Wenn man das Feuer erst gar nicht anzündet, kann es auch nicht brennen.

In diesem Sinne ist Primärprävention die beste Art, Gewalt zu verhindern.

Personalschutz

Personalschutz – Definition und Bedeutung

Personalschutz umfasst alle Maßnahmen, Strategien und Fähigkeiten, die darauf abzielen, Mitarbeitende vor Gefahren, Gewalt, Bedrohungen oder Übergriffen zu schützen und ihre Handlungsfähigkeit im Arbeitsalltag sicherzustellen.

  • Schutz vor körperlicher und verbaler Gewalt
  • Umgang mit eskalierenden Situationen
  • Stärkung von Wahrnehmung und Entscheidungsfähigkeit
  • Erhalt der Einsatz- und Arbeitsfähigkeit

Personalschutz ist ein zentraler Bestandteil moderner Organisationssicherheit – insbesondere in Bereichen mit direktem Menschenkontakt, wie Behörden, Gesundheitswesen, öffentlicher Dienst oder kritische Infrastrukturen.

→ Im Zentrum steht der Mensch als entscheidender Sicherheitsfaktor:

Der Mensch im Mittelpunkt moderner Gewaltprävention

→ Wie Mitarbeitende auch unter Stress handlungsfähig bleiben, wird hier vertieft: Handlungsfähigkeit in KRITIS-Organisationen

→ Die mentale Grundlage für wirksamen Personalschutz bildet das Konzept des Gladiator Mind

Psychische Belastung (als Sicherheitsrisiko)

Nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG müssen psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Im Sicherheitskontext sind Faktoren wie Zeitdruck, Konfliktdichte oder Angst vor Übergriffen keine „weichen Themen“, sondern messbare Sicherheitslücken, die die Handlungsfähigkeit des gesamten Systems gefährden.