KRITIS-Objektschutz bedeutet mehr als Zäune, Kameras und Zutrittskontrollen. An Werkspforten, Zufahrten, Leitstellen und sensiblen Betriebsbereichen müssen Sicherheitsmitarbeitende Entscheidungen treffen, Regeln durchsetzen und mit Menschen kommunizieren – manchmal unter Zeitdruck, bei Provokationen oder in unmittelbaren Bedrohungssituationen. Genau dort treffen physische Sicherheit, Arbeitsschutz, Deeskalation und Eigenschutz aufeinander.
Dieser Fachbeitrag zeigt, welche Aufgaben im KRITIS-Objektschutz zusammenkommen, welche Rolle das KRITIS-Dachgesetz spielt und wie Betreiber sowie Sicherheitsdienstleister die Handlungssicherheit ihrer Beschäftigten praktisch stärken können. Im Mittelpunkt stehen nicht pauschale Sicherheitsversprechen, sondern nachvollziehbare Maßnahmen, konkrete Übungssituationen und klare organisatorische Verantwortung.
1. Was gehört zum KRITIS-Objektschutz?
Kritische Infrastrukturen stellen Dienstleistungen bereit, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung und Funktionsfähigkeit der Gesellschaft haben kann. Dazu zählen unter anderem Energie, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr, Ernährung sowie Informations- und Kommunikationstechnik. Ob eine konkrete Anlage rechtlich als kritische Anlage gilt, hängt von den jeweils einschlägigen gesetzlichen Kriterien ab; nicht jede Einrichtung eines solchen Sektors fällt automatisch unter dieselben Betreiberpflichten.
Der physische Objektschutz umfasst je nach Anlage die Kontrolle von Zugängen und Zufahrten, Streifentätigkeiten, die Beobachtung sicherheitsrelevanter Bereiche, die Bearbeitung von Alarmen, die Meldung von Unregelmäßigkeiten und die Zusammenarbeit mit internen Verantwortlichen oder externen Einsatzkräften. Die konkrete Ausgestaltung muss sich an der Risikoanalyse, den Betriebsabläufen und den vorhandenen Schutzmaßnahmen orientieren.
Werkschutz bezeichnet häufig die Sicherheitsorganisation eines betrieblichen Standorts, während Objektschutz die Sicherung eines bestimmten Gebäudes, Geländes oder einer Anlage beschreibt. Die Aufgaben überschneiden sich in der Praxis. Für Sicherheitsmitarbeitende ist weniger die Bezeichnung entscheidend als die Frage, welche Befugnisse, Arbeitsanweisungen, Alarmierungswege und Schutzmöglichkeiten tatsächlich bestehen.
2. KRITIS-Dachgesetz: Welche Bedeutung haben personelle Schutzmaßnahmen?
Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) ist am 17. März 2026 in Kraft getreten. Es schafft einen gesetzlichen Rahmen zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen. Dabei geht es unter anderem um die Vermeidung von Vorfällen, den physischen Schutz, die Reaktion auf Störungen und die Wiederherstellung kritischer Dienstleistungen. Die konkreten Betreiberpflichten hängen jedoch von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsverordnungen ab.
Nach den FAQ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sind die Rechtsverordnungen zur Bestimmung kritischer Anlagen derzeit noch in Vorbereitung. Registrierung und daran anknüpfende Pflichten werden nicht allein durch das allgemeine Inkrafttreten des Gesetzes sofort für jeden potenziellen Betreiber ausgelöst. Das BBK empfiehlt gleichwohl eine frühzeitige Beschäftigung mit der eigenen Resilienz.
§ 13 KRITISDachG nennt unter den vorgesehenen Maßnahmen ausdrücklich ein angemessenes Sicherheitsmanagement hinsichtlich der Mitarbeitenden, einschließlich des Personals externer Dienstleister. Außerdem sieht die Norm vor, Personal durch Informationen, Schulungen und Übungen mit relevanten Maßnahmen vertraut zu machen. Welche konkreten Pflichten wann greifen, muss für den jeweiligen Betreiber rechtlich geprüft werden.
Davon zu unterscheiden sind bereits bestehende Arbeitsschutzpflichten. Nach § 5 ArbSchG sind arbeitsbedingte Gefährdungen zu beurteilen; § 12 ArbSchG regelt die Unterweisung. Bei Sicherheitsdienstleistungen sind zudem die einschlägigen Vorschriften und Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung zu beachten. Ob und welche Maßnahmen notwendig sind, ergibt sich aus Tätigkeit, Gefährdungslage und anwendbarem Regelwerk.
3. Der Faktor Mensch: Warum Sicherheit nicht an der Schranke endet
Moderne Sicherheitstechnik kann Zutrittsrechte prüfen, Vorgänge protokollieren, Bewegungen erfassen und Alarmmeldungen auslösen. Sie nimmt den Beschäftigten aber nicht jede Entscheidung ab. Sicherheitskräfte müssen häufig in Sekunden einschätzen, ob eine Person lediglich verärgert ist, ob eine Situation bedrohlich wird und ob die Fortsetzung eines Gesprächs noch sinnvoll und sicher ist.
Im KRITIS-Objektschutz können sich mehrere Belastungen überlagern: lange Schichten, Müdigkeit, widersprüchliche Anweisungen, Zeitdruck durch Lieferverkehr, unübersichtliche Übergaben oder das Auftreten aggressiver Personen. Solche Faktoren sollten nicht als individuelles Versagen betrachtet werden. Sie sind auch Gegenstand von Arbeitsorganisation, Personalplanung, Unterweisung und betrieblicher Prävention.
Ein funktionierendes Schutzkonzept verbindet deshalb vier Ebenen: Technik (beispielsweise Zutrittssysteme), Organisation (klare Verfahren und Zuständigkeiten), Personal (geeignete Qualifikation und Übung) und Nachbereitung (Meldung, Unterstützung und Verbesserung nach Vorfällen). Fehlt eine Ebene, können die anderen ihre Wirkung nur eingeschränkt entfalten.
„Selbstschutz beginnt im Kopf – muss aber praktisch umsetzbar sein.“Günther Pfeifer
4. Praxisbeispiel: Aggression an einer KRITIS-Werkszufahrt
Das folgende Szenario ist ein frei konstruiertes Schulungsbeispiel. Es beschreibt keinen konkreten Kunden oder dokumentierten Vorfall.
Ein externer Dienstleister erscheint an einer Werkszufahrt. Seine Zutrittsberechtigung ist abgelaufen. Hinter ihm warten weitere Fahrzeuge. Der Fahrer steht unter Termindruck, beschwert sich lautstark und fordert, die Schranke sofort zu öffnen.
Fahrer: „Ich bin hier jede Woche! Machen Sie endlich auf, sonst gibt es Ärger!“
Sicherheitsmitarbeiter: „Ich sehe, dass Sie es eilig haben. Ohne gültige Freigabe darf ich die Einfahrt nicht öffnen. Ich kann die zuständige Stelle kontaktieren.“
Der Fahrer steigt aus, kommt näher und schlägt mit der Hand gegen das Fenster des Pförtnerbereichs.
Sicherheitsmitarbeiter: „Bitte bleiben Sie auf Abstand. Ich kläre die Freigabe über den vorgesehenen Weg. Wenn Sie mich weiter bedrohen, muss ich das Gespräch beenden und Unterstützung anfordern.“
Die Lage verändert sich. Nun ist nicht mehr nur die fehlende Berechtigung relevant, sondern auch die Sicherheit des Beschäftigten und der Umgebung. In der Übung wird deshalb nicht allein bewertet, ob der Mitarbeiter höflich geblieben ist. Entscheidend sind mehrere Fragen: Wurde die Distanzverringerung erkannt? Ist der Arbeitsplatz gegen einen Übergriff geschützt? Ist der Rückzugsweg frei? Gibt es eine eindeutige Alarmierung? Wie wird verhindert, dass andere Fahrzeuge oder Personen zusätzlich gefährdet werden?
Was in der Übung trainiert wird
- Wahrnehmen: Verhalten, Distanz, Umgebung und Veränderungen der Lage beobachten, ohne aus einem einzelnen Merkmal vorschnell auf Gewaltbereitschaft zu schließen.
- Bewerten: Zwischen Unzufriedenheit, verbaler Aggression und konkreten Gefährdungsanzeichen unterscheiden.
- Entscheiden: Prüfen, ob Kommunikation fortgesetzt werden kann oder Distanz, Rückzug und Unterstützung Vorrang haben.
- Handeln: Innerhalb der Dienstanweisung kommunizieren, die Zutrittsregel durchsetzen und gegebenenfalls alarmieren.
- Nachbereiten: Ereignis dokumentieren, Beteiligte unterstützen und Schwachstellen in Verfahren oder Ausstattung identifizieren.
Der Lerneffekt entsteht nicht aus einem vermeintlich perfekten Standardsatz. Er entsteht daraus, dass Beschäftigte verschiedene Entwicklungen einer Lage erleben, eigene Reaktionen reflektieren und Handlungsalternativen ausprobieren. In einer zweiten Übungsrunde kann der Fahrer ruhig bleiben, in einer dritten die Drohung verstärken. So wird deutlich, weshalb dieselbe Gesprächsstrategie nicht immer ausreicht.
5. Deeskalation und Eigenschutz: Wann Kommunikation Grenzen hat
Deeskalation bedeutet, eine Konfliktsituation nach Möglichkeit zu beruhigen und unnötige Eskalation zu vermeiden. Im Objektschutz ist sie mit einer besonderen Aufgabe verbunden: Sicherheitsregeln müssen eingehalten werden, auch wenn einzelne Personen sie nicht akzeptieren. Professionelles Verhalten bedeutet daher weder unbedingtes Nachgeben noch provokatives Durchsetzen.
Hilfreich sind klare und verständliche Aussagen, eine respektvolle Ansprache, eine möglichst sichere Positionierung, ausreichend Abstand sowie eine realistische Einschätzung der Lage. Eine ruhige Stimme allein ist kein ausreichendes Schutzkonzept. Bei konkreten Drohungen, dem Blockieren von Fluchtwegen oder einer unmittelbar bevorstehenden Gewalthandlung kann ein Gesprächsabbruch die bessere Entscheidung sein.
Wie sich Wahrnehmung, professionelle Gesprächsführung, Grenzsetzung und Handlungssicherheit verbinden lassen, erläutert der vertiefende Fachbeitrag Deeskalation und professionelle Kommunikation: Warum gutes Reden allein nicht reicht.
6. Gladiator Mind: Wie Erfahrungen und Stress die Lagebeurteilung beeinflussen
Zwei Beschäftigte können dieselbe aggressive Äußerung unterschiedlich erleben. Der eine bleibt vergleichsweise ruhig, während der andere nach einer belastenden Schicht schneller gereizt reagiert. Frühere Erfahrungen, Erwartungen, Schlaf, Aufmerksamkeit und aktuelle Belastungen können die persönliche Bewertung einer Situation beeinflussen. Diese Zusammenhänge sind für die Trainingspraxis relevant, ersetzen jedoch keine konkrete Gefahrenbeurteilung.
Im Gladiator-Mind-System dient der Loop aus Glaubenssätzen, Imagination, Körperreaktionen und Erfahrungen als praxisorientierter Reflexionsrahmen. Er hilft, zwischen einer beobachtbaren Tatsache und der eigenen Interpretation zu unterscheiden. Ein Sicherheitsmitarbeiter kann beispielsweise denken: „Wenn jemand laut wird, muss ich sofort Härte zeigen.“ Eine solche Überzeugung sollte überprüft werden: Was geschieht tatsächlich? Welche Gefährdungsanzeichen liegen vor? Welche Handlung ist jetzt angemessen?
Der Loop ist kein klinisch validiertes Diagnoseinstrument und keine Garantie, Stressreaktionen zu kontrollieren. Er ist ein Trainingsansatz, mit dem persönliche Bewertungs- und Handlungsmuster besprochen und in Übungen reflektiert werden können. Bei einer unmittelbaren Bedrohung hat die Gefahrenabwehr Vorrang vor einer ausführlichen Selbstanalyse.
Die einzelnen Bestandteile und konkrete Beispiele beschreibt der Beitrag Gladiator-Mind-Loop: Glaubenssätze, Stress und Handlung.
„Nicht jeder Gedanke ist eine Tatsache. Nicht jede Erfahrung muss bestimmen, wie ich die nächste Situation bewerte.“Günther Pfeifer
Was bedeutet „Schalter an – Schalter aus“ im Sicherheitsdienst?
Das Prinzip beschreibt den bewussten Wechsel zwischen einer normalen, aufmerksamen Arbeitshaltung und erhöhter Handlungsbereitschaft bei einer konkreten Gefährdung. Nach dem Ereignis gehört die Reduzierung der Anspannung und die strukturierte Nachbereitung dazu. Angst oder Stress lassen sich nicht einfach auf Knopfdruck ausschalten. Ziel ist vielmehr, trotz Belastung möglichst angemessen handeln zu können.
Gerade in einer Sicherheitszentrale oder an einer Pforte sollte nicht dauerhaft höchste Alarmbereitschaft verlangt werden. Daueranspannung kann Aufmerksamkeit und Wohlbefinden beeinträchtigen. Belastungsangepasste Arbeitsorganisation, Pausen, funktionierende Teamkommunikation und eindeutige Verfahren bleiben deshalb ebenso wichtig wie individuelle Übungen.
7. Schutzkonzepte brauchen Verantwortlichkeiten und funktionierende Meldewege
Eine Schulung kann Handlungsmöglichkeiten erweitern. Sie ersetzt aber keine klare Sicherheitsorganisation. Betreiber und Sicherheitsdienstleister müssen festlegen, wer bei Bedrohungen entscheidet, wer Unterstützung anfordert, welche Informationen dokumentiert werden und wie die Beschäftigten nach einem Vorfall begleitet werden. Gerade bei externen Sicherheitsdienstleistern müssen Schnittstellen zum Betreiber eindeutig sein.
Eine koordinierende Funktion – etwa im betrieblichen Gewaltschutz – kann dabei helfen, Erkenntnisse aus Vorfällen, Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen zusammenzuführen. Die Bezeichnung „Gewaltschutzkoordinator“ ist allerdings nicht für jeden KRITIS-Betrieb als einheitliche gesetzliche Pflichtfunktion vorgeschrieben. Entscheidend sind die tatsächlich zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse.
Welche Bedeutung klare Zuständigkeiten, Meldewege und die Umsetzung von Schutzkonzepten haben, zeigt der Beitrag Gewaltschutzkoordinator: Schutzkonzepte brauchen Verantwortung. Die dort beschriebenen Prinzipien lassen sich in geeigneter Form auch auf betriebliche Schutzorganisationen übertragen; die jeweiligen branchenspezifischen Anforderungen sind gesondert zu berücksichtigen.
Nach einem Vorfall ist vor der nächsten Übung
Eine sachliche Nachbereitung sollte klären, welche Abläufe funktioniert haben und welche nicht. Gab es erreichbare Unterstützung? Waren Meldewege bekannt? Wurden Schichtübergaben ausreichend dokumentiert? War der Rückzugsweg nutzbar? Welche zusätzlichen organisatorischen oder technischen Maßnahmen sind nötig? Bei Bedarf sind arbeitsmedizinische, psychosoziale oder andere geeignete Unterstützungsangebote einzubeziehen.
Eine vertiefende Betrachtung der Verbindung von Prävention, Stabilisierung und organisatorischem Lernen bietet der Fachbeitrag Resilienz und Gewaltprävention: Handlungsfähigkeit unter Druck stärken.
8. Wie sollten Schulungen für KRITIS-Sicherheitskräfte aufgebaut sein?
Ein sinnvolles Training beginnt nicht mit einem Katalog möglichst vieler Selbstverteidigungstechniken. Zunächst sollten die tatsächlichen Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Gefährdungen bekannt sein. Die Anforderungen an eine allein besetzte Nachtpforte unterscheiden sich von denen eines großen Werksschutzteams mit Leitstelle, Streife und unmittelbarer Unterstützung.
Auf dieser Grundlage lassen sich Lernziele formulieren: Frühwarnzeichen erkennen, Grenzen klar kommunizieren, Distanz und Rückzug berücksichtigen, Alarmierungswege sicher anwenden, relevante Ereignisse dokumentieren und nach einem Vorfall angemessen reagieren. Praktische Übungen sollten die realen räumlichen und organisatorischen Bedingungen so weit wie möglich berücksichtigen.
Warum Wiederholung und Erfahrungsaustausch dazugehören
Wie beim Autofahren lernen Menschen unterschiedlich schnell. Eine einmalige Einweisung vermittelt Grundlagen, führt aber nicht bei allen Teilnehmenden zu gleicher Handlungssicherheit. Deshalb sind Wiederholungen, wechselnde Szenarien und Rückmeldungen sinnvoll. Die Übungsbedingungen sollten dabei sicher und für die Teilnehmenden zumutbar bleiben.
Wiederholungsschulungen haben noch einen zweiten Nutzen: Beschäftigte können berichten, welche Handlungsmöglichkeiten im Alltag funktioniert haben, wo Unsicherheiten auftraten und ob betriebliche Abläufe angepasst werden sollten. Diese Erkenntnisse können in neue Übungsszenarien, überarbeitete Dienstanweisungen und Verbesserungen des Schutzkonzepts einfließen.
Der Erfolg sollte nicht allein an Teilnahmebescheinigungen gemessen werden. Aussagekräftiger sind beispielsweise überprüfbare Lernziele, beobachtbares Verhalten in Übungen, das Verständnis der Alarmierungswege und die dokumentierte Bearbeitung erkannter Schwachstellen. Vorfallzahlen allein sind nur eingeschränkt geeignet, weil sich auch das Meldeverhalten verändern kann.
Für Betreiber, Sicherheitsdienste und Verantwortliche, die den Schulungsbedarf sektorenübergreifend betrachten möchten, erläutert die Seite Gewaltprävention in Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) das weiterführende Inhouse-Angebot und den übergeordneten Präventionsansatz.
9. Checkliste: Sechs Fragen für Betreiber und Sicherheitsdienstleitungen
- Gefährdungen: Sind Konflikte, Bedrohungen und körperliche Übergriffe an Pforten, Zufahrten und Kontrollpunkten in der Gefährdungsbeurteilung angemessen berücksichtigt?
- Rollen: Wissen Beschäftigte und externe Sicherheitsdienste, wer Entscheidungen trifft und wer in kritischen Situationen alarmiert wird?
- Arbeitsplatz: Sind sichere Positionierung, Rückzug, Alarmierung und Unterstützung unter realistischen Bedingungen möglich?
- Kommunikation: Gibt es klare, praktisch erprobte Regeln für die Durchsetzung von Zutrittsbeschränkungen und den Abbruch gefährlicher Gespräche?
- Qualifizierung: Werden Unterweisungen und praktische Übungen an den tatsächlichen Gefährdungen ausgerichtet und in angemessenen Abständen überprüft?
- Lernen: Werden Vorfälle, Beinahe-Ereignisse und Erfahrungen der Beschäftigten ausgewertet und für Verbesserungen genutzt?
Die Checkliste ist eine Orientierung für die betriebliche Praxis. Sie ersetzt weder eine vollständige Risikoanalyse noch eine rechtsverbindliche Prüfung der Betreiberpflichten.
10. Häufige Fragen zum KRITIS-Objektschutz
Die folgenden Antworten fassen wichtige Begriffe und praktische Anforderungen zusammen. Für die rechtliche Einordnung sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die konkrete Situation der Anlage maßgeblich.
Welche Branchen und Einrichtungen zählen zu KRITIS?
Zu kritischen Infrastrukturen zählen unter anderem Bereiche wie Energie, Wasser, Gesundheit, Ernährung, Transport und Verkehr sowie Informations- und Kommunikationstechnik. Nicht jede Einrichtung eines solchen Bereichs ist automatisch ein Betreiber einer kritischen Anlage im Sinne des KRITIS-Dachgesetzes. Die Einstufung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Kriterien und Schwellenwerten. Aktuelle Informationen stellt das BBK bereit.
Was ist der Unterschied zwischen Werkschutz und Objektschutz?
Objektschutz bezeichnet die Sicherung bestimmter Gebäude, Anlagen oder Gelände. Werkschutz umfasst häufig darüber hinaus die Sicherheitsorganisation eines Betriebsstandorts und seiner Abläufe. Die Tätigkeiten können sich stark überschneiden. Entscheidend sind die konkreten Aufgaben, die Dienstanweisungen und die rechtlichen Befugnisse.
Was ist der Unterschied zwischen KRITIS, KRITIS-Dachgesetz und NIS-2?
KRITIS bezeichnet kritische Infrastrukturen. Das KRITIS-Dachgesetz betrifft den gesetzlichen Rahmen für die physische Resilienz kritischer Anlagen. NIS-2 ist ein europäischer Rechtsrahmen zur Cybersicherheit und zum Risikomanagement bestimmter Einrichtungen, der in Deutschland durch nationale Vorschriften umgesetzt wird. Physische Sicherheit und Cybersicherheit ergänzen sich, ihre gesetzlichen Anwendungsbereiche sind jedoch nicht identisch.
Warum sind Deeskalation und Eigenschutz im KRITIS-Objektschutz wichtig?
Beschäftigte können bei Zutrittskontrollen, an Zufahrten oder in Empfangsbereichen mit Konflikten, Aggressionen oder Bedrohungen konfrontiert werden. Deeskalation soll unnötige Eskalation möglichst vermeiden; Eigenschutz umfasst unter anderem Distanz, Positionierung, Rückzug und Alarmierung. Beides muss in das betriebliche Sicherheitskonzept eingebettet sein.
Welche Schulungen benötigen Sicherheitsmitarbeitende im KRITIS-Objektschutz?
Der konkrete Schulungsbedarf ergibt sich aus den Tätigkeiten, der Gefährdungsbeurteilung, den geltenden Vorschriften und den betrieblichen Verfahren. Sinnvolle Inhalte können Gefahrenwahrnehmung, professionelle Kommunikation, Eigenschutz, Alarmierung, Zusammenarbeit und Nachbereitung sein. Eine bestimmte Schulungsmethode ist nicht pauschal durch das KRITIS-Dachgesetz vorgeschrieben.
Wie können Sicherheitskräfte unter Stress handlungsfähig bleiben?
Hilfreich sind verständliche Verfahren, ausreichende Ressourcen, regelmäßige Übungen und das Erkennen eigener Stressreaktionen. Wiederholte, realitätsnahe Trainings können dazu beitragen, geeignete Handlungsmöglichkeiten besser verfügbar zu machen. Sie garantieren jedoch kein fehlerfreies Verhalten in jeder Lage. Der Gladiator-Mind-Loop bietet hierzu einen praxisorientierten Reflexionsansatz.
Fazit: Physische Sicherheit braucht geschulte Menschen und tragfähige Strukturen
KRITIS-Objektschutz funktioniert nicht allein durch technische Barrieren. Beschäftigte benötigen verständliche Arbeitsanweisungen, geeignete Schutzmöglichkeiten, funktionierende Unterstützung und die Gelegenheit, schwierige Situationen praktisch zu üben. Deeskalation und Eigenschutz sind dabei keine Gegensätze: Beide dienen dazu, Gefahren möglichst frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln.
Die Verbindung von individueller Handlungssicherheit und organisatorischer Resilienz ist entscheidend. Wer Schulungen mit Gefährdungsbeurteilung, Meldewegen, Nachbereitung und kontinuierlicher Verbesserung verknüpft, stärkt die praktische Umsetzbarkeit seines Sicherheitskonzepts.
Inhouse-Schulungen für Sicherheitskräfte im KRITIS-Objektschutz
Günther Pfeifer bietet praxisorientierte Schulungen zu Deeskalation, Gefahrenwahrnehmung, Handlungssicherheit und Selbstschutz an. Die Inhalte werden an Zielgruppe, Aufgaben und vorhandene betriebliche Schutzmaßnahmen angepasst. Für ein geeignetes Schulungskonzept empfiehlt sich vorab eine Abstimmung der konkreten Gefährdungen, Dienstanweisungen und Lernziele.
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Fachquellen und weiterführende Informationen
- BBK: KRITIS-Dachgesetz – Überblick und Umsetzung
- BBK: Fragen und Antworten zum Umsetzungsstand
- § 13 KRITISDachG: Resilienzpflichten und Resilienzplan
- § 5 ArbSchG: Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 12 ArbSchG: Unterweisung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Vorschriften und Präventionsinformationen
Autor & fachlicher Ansprechpartner
Günther Pfeifer
IHK-zertifizierte Fachkraft für Gewaltprävention
mit langjähriger Praxiserfahrung in sicherheitsrelevanten Arbeits- und Einsatzbereichen.
Entwickler der Gladiator Mind-Methodik, in der Ansätze aus Selbstführung, Stressregulation und praktischer Handlungssicherheit zusammengeführt werden. Thematische Schwerpunkte sind unter anderem Behörden, KRITIS, Jobcenter, Kliniken, Rettungsdienst, ÖPNV, Einzelhandel und
Flughäfen.
Als persönliches Mitglied im Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) verbindet Günther Pfeifer seine langjährige Praxiserfahrung in Selbstschutz, Gewaltprävention und Resilienztraining mit aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese fachliche Vernetzung unterstützt eine praxisnahe Einordnung von Fragen rund um Sicherheit, Prävention und organisationale Resilienz.
Ergänzend hat Günther Pfeifer seine fachliche Auseinandersetzung mit Stressreaktionen, Wahrnehmung und Verhalten durch eine Fortbildung zu Stressphysiologie und Neurobiologie vertieft. Diese Kenntnisse fließen insbesondere in die praxisorientierte Einordnung von Stress, Aktivierung, Wahrnehmung und Handlungssicherheit in Konflikt- und Gewaltsituationen ein.
Ich bin Praktiker, kein Forscher. Meine Aufgabe ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse,
Erfahrungen aus Training und Arbeitsschutz sowie organisatorische Anforderungen in tragfähige Konzepte für reale Konflikt- und Gewaltsituationen zu übersetzen. Wo mein eigener fachlicher Schwerpunkt endet, beziehe ich geeignete Fachquellen und Netzwerke ein.
Meine Arbeit basiert auf der Überzeugung, dass der Mensch im Mittelpunkt wirksamer Gewaltprävention stehen muss. Dazu gehören Wahrnehmung, Stressregulation, Handlungssicherheit,
klare organisatorische Strukturen und die Fähigkeit, unter Belastung Entscheidungen zu treffen. Weitere Informationen zu meiner Arbeit und meinen Schwerpunkten finden Sie auf meiner Autorenseite
Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Fachlicher Stand: 26. Oktober 2026. Gesetzliche Regelungen und Umsetzungsstände können sich ändern. Dieser Beitrag dient der fachlichen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.