Was ist Gewaltprävention für kritische Infrastrukturen und Behörden?
1. Was bedeutet Gewaltprävention im KRITIS-Kontext wirklich?
Stellen Sie sich eine Notaufnahme um 2 Uhr nachts vor. Ein Sicherheitsdienstmitarbeiter wird bedroht, ein Pfleger angegriffen und am nächsten Tag fehlen beide im Dienst. Was passiert mit dem Betrieb? Mit dem verbleibenden Team? Mit den Patientinnen und Patienten?
Gewaltprävention für kritische Infrastrukturen bedeutet: Sie betrachten Gewalt nicht als persönliches Pech einzelner Mitarbeitender, sondern als strategische Sicherheitsaufgabe Ihrer gesamten Organisation. Sie verankern Schutzmaßnahmen in Ihrer Betriebsstruktur von der Gefährdungsbeurteilung bis zum Notfallprotokoll.
Dabei geht es nicht nur um körperliche Übergriffe. Dauerhafte Bedrohungen, psychischer Druck und aggressive Kommunikation zählen genauso dazu und sie schädigen die psychische Gesundheit Ihrer Belegschaft oft noch stärker als physische Gewalt.
Einordnung: Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
sind Beschäftigte in sozialen Berufen, dem Gesundheitswesen und dem öffentlichen Dienst überproportional häufig von Gewalt und Bedrohung am Arbeitsplatz betroffen.
Für KRITIS-Betreiber ist das kein abstraktes Statistikproblem es ist operatives Risikomanagement.
Warum Gewaltprävention in KRITIS kein „Soft‑Skill“ ist – sondern Sicherheitsstandard
Der Begriff „Soft Skills“ suggeriert: nett zu haben, aber verzichtbar. Das Gegenteil ist wahr.
Übergriffe, Drohungen und anhaltende Angst belasten nicht nur einzelne Menschen – sie erzeugen
Systemstress. Die Folgen für Ihre Organisation sind konkret messbar: erhöhte Krankenstände, Fehlentscheidungen unter Druck, Dienstschließungen, steigende Fluktuation und – im schlimmsten Fall – Vertrauensverlust in Ihre Institution.
| Ereignis | Direkte Folge | Systemische Wirkung |
|---|---|---|
| Körperlicher Übergriff auf MA | Krankschreibung, Traumareaktion | Personalengpass, Dienstausfall |
| Wiederholte Bedrohungen | Chronischer Stress, innere Kündigung | Fluktuation, Know-how-Verlust |
| Fehlendes Notfallprotokoll | Fehlentscheidung in Krisensituation | Betriebsunterbrechung, Haftung |
| Mediale Berichterstattung über Vorfall | Reputationsschaden | Vertrauensverlust in die Einrichtung |
„Wer Resilienz ernst nimmt, schützt zuerst die Menschen, die die kritische Infrastruktur am Laufen halten.“
Welche gesetzlichen Pflichten machen Gewaltprävention für Sie verbindlich?
Gewaltprävention ist für KRITIS-Betreiber und Behörden keine freiwillige Zusatzleistung. Sie ist durch mehrere ineinandergreifende Rechtsrahmen verbindlich vorgeschrieben:
⚖️ Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 5 & 12: Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und regelmäßiger, dokumentierter Unterweisung der Beschäftigten.
🏗️ BSIG & BSI‑KritisV
Pflicht zu organisatorischen Maßnahmen zur Störungsvermeidung. Dazu gehört der Schutz des Personals vor Bedrohungen, die den Betrieb gefährden können.
🏛️ KRITIS‑Dachgesetz
§ 12 & 13: Forderung nach physischen Resilienzmaßnahmen. Gewaltprävention wird hier zum integralen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur.
🇪🇺 NIS2-Richtlinie
Erweiterte Risikobehandlung für „wichtige Einrichtungen“. Human-Faktor-Risiken (wie Personalausfälle durch Gewalt) müssen zwingend adressiert werden.
✅ Compliance-Check: Handeln Sie bereits gesetzeskonform?
- Enthält Ihre Gefährdungsbeurteilung explizit Gewalt- und Bedrohungsszenarien?
- Wurden Ihre Beschäftigten in den letzten 12 Monaten wirksam unterwiesen und ist das dokumentiert?
- Gibt es schriftliche Notfall- und Nachsorgeprotokolle für Gewaltvorfälle?
- Sind Gewaltpräventionsmaßnahmen in Ihrer KRITIS-Risikoanalyse verankert?
Wie sieht Gewaltprävention für KRITIS konkret aus?
Wirksame Gewaltprävention ist kein einmaliges Seminar. Sie ist ein geschlossener Kreislauf auf drei Ebenen der Gewaltsituationen nicht nur abfedert, sondern systematisch reduziert.
Primäre Prävention (Vorsorge) Konflikte gar nicht entstehen lassen
Sie gestalten Ihre Abläufe, Kommunikationswege und Räumlichkeiten so, dass Konflikte seltener eskalieren. Das umfasst klare Zuständigkeiten, konfliktsensible Serviceprozesse, bauliche Sicherheitsmaßnahmen und eine fundierte Gefährdungsbeurteilung als Grundlage.
Sekundäre Prävention (Begleitung) Handlungsfähig bleiben, wenn es ernst wird
Ihre Mitarbeitenden lernen, bedrohliche Situationen frühzeitig zu erkennen, professionell zu deeskalieren und sich selbst zu schützen – ohne dabei die Handlungsfähigkeit zu verlieren. Das ist der Kern der Deeskalations- und Selbstschutztrainings
Tertiäre Prävention (Nachsorge) Nach dem Vorfall systematisch lernen und stabilisieren
Was nach einem Vorfall passiert, entscheidet über die langfristige Resilienz Ihres Teams. Strukturierte Nachbesprechungen, psychische Stabilisierung der Betroffenen und konsequente Prozessanpassung sorgen dafür, dass Ihr Team nicht nur überlebt – sondern gestärkt daraus hervorgeht.
Der geschlossene Präventionskreislauf für Ihre Organisation
Strukturen & Abläufe
Training & Reaktion
Nachsorge & Lernen
Jede Ebene speist die nächste – so entsteht eine lernende, resiliente Organisation.
Warum meine Methodik für Sie entscheidet
Klassische Deeskalationstrainings greifen oft zu kurz, weil sie die Stressphysiologie ignorieren. Mit der Gladiator Mind-Methodik trainieren wir die Handlungsfähigkeit im „Stress-Loop“. Wir verbinden:
- Vorsorge: Strukturen schaffen, die Eskalation verhindern.
- Begleitung: Aktive Deeskalation unter Realbedingungen.
- Nachsorge: Psychologische Stabilisierung nach Vorfällen.
Die Gladiator Mind-Methodik: Warum Stoizismus und Neurowissenschaft zusammengehören
Viele Trainings scheitern an einem grundlegenden Problem: Sie zeigen, was zu tun ist – aber nicht, wie das menschliche Gehirn unter echter Bedrohung funktioniert. Und genau dort liegt der Unterschied zwischen Theorie und gelebter Handlungsfähigkeit.
Die Gladiator Mind-Methodik verbindet die bewährten Prinzipien stoischer Philosophie mit den Erkenntnissen moderner Neurowissenschaft. Sie trainiert nicht nur Techniken sie trainiert die innere Haltung unter Druck.
Gladiator Mind – Kernprinzipien für KRITIS-Personal
Wahrnehmungsschärfe
Bedrohungsanzeichen früh erkennen, bevor die Situation eskaliert.
Stressregulation
Die eigene Stressreaktion kennen und unter Kontrolle behalten.
Handlungskompetenz
Klare, trainierte Reaktionen abrufen – auch unter maximalem Druck.
Mentale Resilienz
Nach Vorfällen stabil bleiben und die eigene Belastbarkeit langfristig erhalten.
Häufige Fragen zur Gewaltprävention in KRITIS und Behörden
Weiterführende Themen
Handlung & Stress
KRITIS & Organisation
Täterlogik
Gladiator Mind
Über den Autor
Günther Pfeifer
IHK-zertifizierte Fachkraft für Gewaltprävention mit über 25 Jahren Erfahrung in Risiko-Bereichen. Entwickler der Gladiator Mind-Methodik, die stoische Philosophie mit moderner Neurowissenschaft verbindet. Spezialisiert auf Behörden, KRITIS, Jobcenter, Kliniken, Rettungsdienst, ÖPNV, Einzelhandel und Flughäfen.
Ich bin Praktiker, kein Forscher. Meine Aufgabe ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse in tragfähige Konzepte für reale Einsatzsituationen zu übersetzen – als Architekt, der die richtigen Fachleute zusammenbringt. Wo mein Wissen endet, beginnt mein Netzwerk.
Meine Arbeit basiert auf der Überzeugung, dass der Mensch im Mittelpunkt jeder wirksamen Gewaltprävention stehen muss. Nur wer seine eigene Stressphysiologie versteht und seinem Bauchgefühl vertraut, kann unter Druck souverän bleiben, deeskalierend auftreten und sich flexibel an die Dynamik der Situation anpassen, wenn Standardroutinen nicht mehr greifen.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der Information über den Stand der öffentlichen Diskussion und Quellenlage (Stand: 15.02.2026). Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu BSI-KritisV, KRITIS-Dachgesetz, Arbeitsschutz und Haftungsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für IT-Recht, Verwaltungsrecht oder Arbeitsrecht bzw. an die zuständige Aufsichtsbehörde (z.B. BSI, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften).
Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und unter Verwendung öffentlich zugänglicher Quellen erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen wird keine Haftung übernommen. Gesetzesänderungen nach dem Stand Februar 2026 sind nicht berücksichtigt.