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Rückfallprävention und Alltagstransfer in der Täterarbeit: Wie Veränderung im Alltag bestehen kann

Eine Gewalttat zu verstehen, Verantwortung zu übernehmen und alternative
Verhaltensweisen zu entwickeln, sind wichtige Schritte. Entscheidend ist jedoch,
was passiert, wenn der Teilnehmer wieder in seinen Alltag zurückkehrt.

Dort entstehen erneut Kränkungen, Konflikte, Stress, Eifersucht, Gruppendruck, Alkoholsituationen oder andere persönliche Belastungen. Genau deshalb endet verhaltensorientierte Täterarbeit nicht bei der Einsicht in vergangenes Verhalten. Sie muss den Transfer in zukünftige Situationen vorbereiten.

Kurz erklärt:
Rückfallprävention bedeutet, persönliche Risikosituationen und Frühwarnzeichen
zu erkennen, Entscheidungspunkte sichtbar zu machen und konkrete alternative
Handlungen vorzubereiten. Alltagstransfer bedeutet, diese Alternativen außerhalb
des Trainings tatsächlich anzuwenden, zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Inhaltsverzeichnis

    1. Was bedeutet Rückfallprävention in der Täterarbeit?
    2. Warum reicht Einsicht allein nicht aus?
    3. Wie funktioniert Täterarbeit?
    4. Welche persönlichen Risikosituationen müssen erkannt werden?
    5. Welche Frühwarnzeichen können vor einer Eskalation auftreten?
    6. Was sind scheinbar harmlose Vorentscheidungen?
    7. Was sind Entscheidungspunkte vor einer Gewalttat?
    8. Wie sieht ein konkreter persönlicher Notfallplan aus?
    9. Wie werden realistische Handlungsalternativen entwickelt?
    10. Warum müssen alternative Handlungen eingeübt werden?
    11. Wie funktioniert Alltagstransfer?
    12. Welche Rolle spielt das soziale Umfeld?
    13. Was passiert bei einem Rückfall oder Beinahe-Rückfall?
    14. Wie lässt sich Fortschritt überprüfen?
    15. Was braucht das Jugendamt für eine nachvollziehbare Tätermaßnahme?
    16. Gibt es einfach ein Zertifikat für ein Anti-Aggressions-Seminar?
    17. Wann muss psychologische oder therapeutische Fachkompetenz einbezogen werden?
    18. Welche Rolle spielen Jugendamt und Jugendgerichtshilfe?
    19. Wo liegen die Grenzen verhaltensorientierter Täterarbeit?
    20. Fazit
    21. Häufig gestellte Fragen

1. Was bedeutet Rückfallprävention in der Täterarbeit?

Rückfallprävention bedeutet, zukünftige Risikosituationen nicht dem Zufall zu überlassen. Gemeinsam wird untersucht, unter welchen Bedingungen aggressives oder gewalttätiges Verhalten wahrscheinlicher wird und welche Alternativen bereits vor einer erneuten Eskalation zur Verfügung stehen.

Dabei geht es nicht darum, einen Menschen dauerhaft als „Täter“ zu definieren. Im Mittelpunkt steht konkretes Verhalten: Was ist passiert? Welche Entscheidungen gingen der Tat voraus? Welche Situationen erhöhen künftig das Risiko? Und was muss anders geschehen?

Praxisprinzip:
Vergangenes Verhalten wird nicht nur besprochen. Es wird genutzt, um zukünftige
Risikosituationen, Warnsignale und Entscheidungspunkte möglichst konkret
vorzubereiten.

2. Warum reicht Einsicht allein nicht aus?

Ein Teilnehmer kann im ruhigen Gespräch nachvollziehbar erklären, warum seine Gewalttat falsch war. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ihm in einer zukünftigen Belastungssituation eine andere Reaktion zur Verfügung steht.

Zwischen theoretischem Verständnis und praktischem Verhalten liegt der Alltagstransfer. Dort muss sich zeigen, ob neue Entscheidungen auch unter Stress, Kränkung, Gruppendruck oder emotionaler Aktivierung erreichbar bleiben.

„Veränderung zeigt sich nicht darin, was jemand im Training verstanden hat,
sondern darin, welche Entscheidung er im nächsten schwierigen Moment trifft.“


— Günther Pfeifer

Auch die Forschung spricht gegen einfache Erfolgsversprechen. Interventionen bei jugendlichen Straftätern können Rückfallrisiken reduzieren, die Ergebnisse unterscheiden sich jedoch nach Zielgruppe, Methode, Intensität und Qualität der Umsetzung.

3. Wie funktioniert Täterarbeit?

Täterarbeit setzt nicht nur bei der Gewalttat selbst an. Sie untersucht, wie eine Situation wahrgenommen und bewertet wurde, welche Motive und Rechtfertigungsmuster eine Rolle spielten und an welchen Stellen andere Entscheidungen möglich gewesen wären.

Im Mittelpunkt steht deshalb ein nachvollziehbarer Prozess:

Tat rekonstruieren Wahrnehmung und Bewertung klären
Motive und Rechtfertigungen erkennen Verantwortung übernehmen
Entscheidungspunkte identifizieren Alternativen entwickeln
Alltagstransfer überprüfen

Verhaltensorientierte Täterarbeit soll damit nicht nur erklären, warum Gewalt entstanden ist. Entscheidend ist, dass aus der Aufarbeitung konkrete Handlungsalternativen für zukünftige Konflikte entstehen.

Vertiefung:
Wie Verantwortung, Rechtfertigungsmuster und Verhaltensänderung zusammenhängen, zeigt

Verantwortung statt Rechtfertigung: Täterarbeit & Gewaltprävention
.

3. Welche persönlichen Risikosituationen müssen erkannt werden?

Rückfallprävention beginnt mit einer einfachen, aber anspruchsvollen Frage:
Wann wird es für genau diese Person gefährlich?

Nicht jeder Mensch reagiert auf dieselbe Situation gleich. Deshalb werden keine  allgemeinen „Triggerlisten“ abgearbeitet, sondern individuelle Risikokonstellationen untersucht.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Kränkungen oder wahrgenommene Respektverletzungen,
  • Eifersucht und Verlustängste,
  • starker Stress oder Überforderung,
  • Alkohol oder andere Intoxikationen,
  • bestimmte Konfliktpartner,
  • Gruppendruck und Statussituationen,
  • anhaltende Konflikte in Partnerschaft oder Familie,
  • Schlafmangel oder starke Erschöpfung,
  • wiederkehrende Situationen von Kontrollverlust.

Wichtig:
Ein Risikofaktor erklärt eine Gewalttat nicht automatisch und entschuldigt sie nicht.
Er zeigt lediglich, unter welchen Bedingungen zusätzliche Aufmerksamkeit und
vorbereitete Handlungsalternativen besonders wichtig werden.

Risikofaktoren und Warnsignale entfalten ihre Bedeutung nicht isoliert. Entscheidend ist, wie eine Person eine Situation bewertet, welche Motive oder Rechtfertigungen eine Rolle spielen und welches Gewaltmuster sich daraus entwickeln kann. Genau deshalb gehört zur Rückfallprävention auch die Frage, welche Dynamik hinter früheren Gewalthandlungen stand.

Vertiefung:
Wie Motive, Bewertungen und unterschiedliche Gewaltmuster zusammenwirken können,
zeigt

Tätertypen in der Gewaltprävention: Motive, Denkweisen und Gewaltmuster verstehen
.

4. Welche Frühwarnzeichen können vor einer Eskalation auftreten?

Frühwarnzeichen können auf unterschiedlichen Ebenen auftreten. Manche Menschen bemerken zuerst körperliche Aktivierung, andere bestimmte Gedanken oder Verhaltensänderungen.

Mögliche persönliche Warnsignale sind beispielsweise:

  • zunehmende Muskelanspannung,
  • starke innere Unruhe,
  • beschleunigtes Sprechen,
  • gedankliches Kreisen um eine Kränkung,
  • der Wunsch, „es jetzt endgültig zu klären“,
  • stärkere Lautstärke oder provozierende Kommunikation,
  • Annäherung statt Distanz,
  • das Gefühl, unbedingt Recht behalten zu müssen.

Ein einzelnes Zeichen sagt noch nichts Sicheres aus. Entscheidend ist die individuelle Kombination und die Frage, welche Warnzeichen bei früheren Eskalationen tatsächlich vorhanden waren.

5. Was sind scheinbar harmlose Vorentscheidungen?

Eine Eskalation beginnt häufig nicht erst beim letzten sichtbaren Moment. Schon vorher können kleine Entscheidungen dazu führen, dass eine Person immer tiefer in eine Risikosituation gerät.

Typische Beispiele können sein:


„Ich gehe nur kurz hin.“
„Ich kläre das heute noch.“
„Ich schreibe jetzt sofort zurück.“
„Ich trinke nur ein Bier.“
„Ich fahre noch einmal vorbei.“
„Ich höre mir nur an, was er zu sagen hat.“

Keine dieser Entscheidungen ist für sich genommen automatisch problematisch. Im Zusammenhang mit einer bekannten Konfliktsituation kann sie jedoch Teil einer Entwicklung werden, die das Risiko erhöht.

Von der Vorentscheidung zur Risikosituation

Ausgangssituation scheinbar kleine Entscheidung Annäherung an Risikosituation Aktivierung Eskalationsrisiko

6. Was sind Entscheidungspunkte vor einer Gewalttat?

Ein Entscheidungspunkt ist ein Moment, an dem mehrere Handlungsoptionen vorhanden sind. Er muss nicht dramatisch wirken. Gerade kleine Entscheidungspunkte können für die Rückfallprävention entscheidend sein.

Beispiele sind:

  • weiterdiskutieren oder Gespräch unterbrechen,
  • näher herangehen oder Distanz herstellen,
  • sofort antworten oder die Situation verlassen,
  • weiter Alkohol trinken oder aufhören,
  • eine Nachricht senden oder das Telefon weglegen,
  • Freunde zum Konflikt holen oder eine neutrale Person kontaktieren.
Vertiefung:
Wie aus einem Impuls wieder eine bewusste Entscheidung werden kann, erläutert der Beitrag

Impulskontrolle bei aggressivem Verhalten
.

7. Wie sieht ein konkreter persönlicher Notfallplan aus?

Ein Notfallplan sollte möglichst einfach, realistisch und auf die konkrete Person zugeschnitten sein. Allgemeine Vorsätze wie „Ich werde mich beherrschen“ reichen nicht.

Vertiefung zur Selbststeuerung:

Wie emotionale Erregung im Akutfall reguliert und der Übergang von impulsivem Verhalten zu einer bewussteren Entscheidung unterstützt werden kann, beschreibt Günther Pfeifer im Fachbeitrag
Teil 3: Selbstdeeskalation in der Täterarbeit
.

Ein praktischer Plan kann beispielsweise festlegen:

  • woran die Person erkennt, dass die Situation kippt,
  • welcher Satz das Gespräch beendet,
  • wohin sie sich zurückzieht,
  • wen sie anschließend kontaktiert,
  • welche Orte oder Personen zunächst gemieden werden,
  • wie mit Alkohol oder anderen Risikofaktoren umgegangen wird,
  • wann professionelle Unterstützung gesucht wird.

Persönlicher Rückfallpräventionsplan

Risikosituation Warnsignal Entscheidungspunkt neue Handlung
Unterstützung Nachkontrolle

8. Wie werden realistische Handlungsalternativen entwickelt?

Eine Alternative funktioniert nur, wenn sie in der realen Lebenssituation umsetzbar ist. Deshalb sollten Handlungsalternativen möglichst konkret formuliert werden.

Statt „Ich werde ruhiger bleiben“ ist beispielsweise hilfreicher:


„Wenn ich merke, dass ich lauter werde, beende ich das Gespräch und gehe für 20 Minuten aus der Situation.“

Die Alternative beschreibt damit nicht nur ein gewünschtes Verhalten, sondern einen konkreten Auslöser und eine konkrete Handlung.

Vertiefung:
Weitere alternative Handlungsmöglichkeiten behandelt

Gewaltfreie Konfliktkommunikation in der Täterarbeit
.

9. Warum müssen alternative Handlungen eingeübt werden?

Ein Plan, der nur auf Papier steht, hilft unter Belastung möglicherweise wenig. Deshalb sollten wichtige Handlungsschritte wiederholt besprochen, gedanklich vorbereitet und – soweit fachlich und sicher möglich – praktisch erprobt werden.

Dabei geht es nicht um künstliche Hochstress-Szenarien. Entscheidend ist vielmehr, dass eine neue Handlung so konkret und vertraut wird, dass sie im Alltag leichter abgerufen werden kann.

„Rückfallprävention beginnt dort, wo Warnsignale nicht nur erkannt,
sondern mit einer konkreten Handlungsalternative verbunden werden.“


— Günther Pfeifer

10. Wie funktioniert Alltagstransfer?

Alltagstransfer bedeutet, dass neue Entscheidungen außerhalb des Trainings angewendet und anschließend ausgewertet werden.

Dabei können drei Fragen helfen:

  1. Welche schwierige Situation ist seit dem letzten Termin entstanden?
  2. Welche Entscheidung wurde getroffen?
  3. Was soll beim nächsten Mal beibehalten oder verändert werden?

Auf diese Weise entsteht ein Kreislauf aus Planung, Handlung und Reflexion.

planen handeln reflektieren anpassen erneut erproben

11. Welche Rolle spielt das soziale Umfeld?

Verhaltensänderung findet nicht isoliert statt. Familie, Freundeskreis, Partnerschaft, Schule, Ausbildung oder Peergroup können Veränderungen unterstützen, aber auch erschweren.

Soweit es fachlich, rechtlich und sicherheitstechnisch sinnvoll ist, kann deshalb ein unterstützendes Netzwerk in die Rückfallplanung einbezogen werden.

Dazu können – abhängig vom Auftrag – beispielsweise Jugendhilfe, Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, Beratungsstellen, Schule, Familie oder andere geeignete Fachstellen
gehören.

Wichtig:
Die Einbeziehung des Umfelds erfolgt nicht automatisch. Datenschutz, Schweigepflicht,
Auftrag, Schutzinteressen und die konkrete Situation müssen berücksichtigt werden.

12. Was passiert bei einem Rückfall oder Beinahe-Rückfall?

Ein Rückfall oder eine beinahe eskalierte Situation sollte nicht einfach als „Training gescheitert“ bewertet werden. Gleichzeitig darf erneute Gewalt nicht bagatellisiert werden.

Entscheidend ist die strukturierte Aufarbeitung:

Situation rekonstruieren Warnzeichen prüfen Entscheidungspunkt finden Folgen klären Plan anpassen

Bei erheblicher neuer Gewalt, akuter Fremd- oder Selbstgefährdung oder anderen kritischen Entwicklungen müssen zuständige Fachstellen entsprechend dem Auftrag und der Rechtslage einbezogen werden.

13. Wie lässt sich Fortschritt überprüfen?

Fortschritt zeigt sich nicht nur darin, dass keine neue Gewalttat bekannt wird. Auch Zwischenschritte können relevant sein.

Beispielsweise:

  • Risikosituationen werden früher erkannt,
  • der Teilnehmer unterbricht Konflikte selbstständig,
  • Hilfsangebote werden genutzt,
  • Rechtfertigungsmuster nehmen ab,
  • Verantwortung wird klarer übernommen,
  • alternative Kommunikation wird häufiger eingesetzt,
  • Rückzug wird nicht mehr automatisch als Niederlage bewertet.

Eine solche Bewertung sollte transparent und am vereinbarten Auftrag orientiert sein.

14. Was braucht das Jugendamt für eine nachvollziehbare Tätermaßnahme?

Für Jugendamt, Jugendgerichtshilfe oder andere Auftraggeber reicht die Aussage „Der Jugendliche hat ein Anti-Aggressions-Training gemacht“ allein nur begrenzt aus. Eine fachlich nachvollziehbare Maßnahme sollte transparent beschreiben, was vereinbart wurde und was tatsächlich stattgefunden hat.

Für Behörden und Auftraggeber

Eine nachvollziehbare Maßnahme sollte – abhängig vom konkreten Auftrag – insbesondere
klären:

  • wer Auftraggeber ist,
  • welches Ziel verfolgt wird,
  • welcher Umfang vereinbart wurde,
  • welche Teilnahmebedingungen gelten,
  • welche Inhalte bearbeitet werden,
  • wie Fehltermine und Abbrüche behandelt werden,
  • welche Informationen weitergegeben werden dürfen,
  • wie der Alltagstransfer überprüft wird,
  • welche fachlichen Grenzen bestehen,
  • was am Ende tatsächlich bestätigt werden kann.

Gerade für Behörden ist diese Transparenz wichtiger als große Versprechen. Eine Maßnahme sollte nicht behaupten, eine Person sei nach Abschluss „geheilt“, „gewaltfrei“ oder ohne Rückfallrisiko.

Praxisangebot:
Wie verhaltensorientierte Arbeit im Kontext von Jugendamt und Justiz eingeordnet
werden kann, beschreibt auch

Anti-Aggressionstraining & Gewaltprävention für Jugendamt und Justiz
.

15. Gibt es einfach ein Zertifikat für ein Anti-Aggressions- oder Anti-Gewalt-Seminar?

Kurzantwort: Nein.
Es gibt nicht das eine gesetzlich vorgeschriebene staatliche
„Anti-Aggressions-Zertifikat“, das automatisch bestätigt, dass eine Person
erfolgreich und dauerhaft ihr Gewaltverhalten verändert hat.

Im Jugendstrafrecht kann ein Gericht nach § 10 JGG beispielsweise die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs anordnen. Das Gesetz schreibt jedoch kein einheitliches Anti-Aggressions-Zertifikat als Abschluss dieses Kurses vor.

Davon zu unterscheiden sind Zertifikate oder Qualifikationen bestimmter Ausbildungsanbieter und Trainingskonzepte. Deren Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Verfahren und Träger.

Auch eine Teilnahme- oder Abschlussbestätigung sollte deshalb nur das dokumentieren, was tatsächlich nachprüfbar ist: Umfang, Zeitraum, Teilnahme und gegebenenfalls die bearbeiteten Themen oder vereinbarten Ziele.

16. Wann muss psychologische oder therapeutische Fachkompetenz einbezogen werden?

Nicht jede verhaltensorientierte Täterarbeit ist Psychotherapie. Deshalb ist auch nicht pauschal für jedes Anti-Aggressions- oder Gewaltpräventionstraining die Mitwirkung eines Psychologen gesetzlich vorgeschrieben.

Eine klare Grenze besteht jedoch dort, wo diagnostische, psychotherapeutische, psychiatrische oder medizinische Fragestellungen entstehen.

Das kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • akuter Selbst- oder Fremdgefährdung,
  • erheblichen psychischen Auffälligkeiten,
  • Traumafolgestörungen,
  • komplexen Suchterkrankungen,
  • diagnostischen Fragestellungen,
  • Behandlungsbedarf, der über pädagogische oder verhaltensorientierte Arbeit hinausgeht.

Fachliche Grenze:
Verhaltensorientierte Täterarbeit darf psychologische, psychotherapeutische,
psychiatrische oder medizinische Diagnostik und Behandlung nicht ersetzen.
Wo diese Fachkompetenz erforderlich ist, müssen entsprechend qualifizierte
Fachstellen einbezogen werden.

17. Welche Rolle spielen Jugendamt und Jugendgerichtshilfe?

Die Jugendgerichtshilfe wird nach § 38 JGG durch die Jugendämter im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt. Sie bringt insbesondere erzieherische und soziale Gesichtspunkte in das Jugendstrafverfahren ein und äußert sich zu möglichen Maßnahmen.

Vor der Erteilung von Weisungen nach § 10 JGG ist die Jugendgerichtshilfe grundsätzlich zu hören.

§ 52 SGB VIII regelt zusätzlich die Mitwirkung des Jugendamtes im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Das Jugendamt soll dabei unter anderem prüfen, ob Leistungen der Jugendhilfe oder anderer Sozialleistungsträger in Betracht kommen.

18. Wo liegen die Grenzen verhaltensorientierter Täterarbeit?

Verhaltensorientierte Täterarbeit kann helfen, Situationen zu rekonstruieren, Verantwortung zu klären, Risikomuster sichtbar zu machen und alternative Handlungen zu entwickeln.

Sie kann jedoch weder zukünftiges Verhalten garantieren noch psychologische Diagnostik oder Therapie ersetzen.

Ebenso kann kein seriöser Abschlussbericht sicher vorhersagen, dass ein Teilnehmer zukünftig keine Gewalt mehr anwenden wird.

Für Auftraggeber:
Fachliche Qualität zeigt sich nicht in einer Erfolgsgarantie, sondern in einem
transparenten Auftrag, nachvollziehbaren Methoden, klaren Grenzen, dokumentierter
Teilnahme und einer realistischen Bewertung des erreichten Entwicklungsstandes.

19. Fazit: Rückfallprävention beginnt vor dem nächsten Konflikt

Rückfallprävention setzt nicht erst dann ein, wenn eine neue Gewaltsituation bereits eskaliert. Sie beginnt wesentlich früher: bei Risikosituationen, Warnsignalen, Vorentscheidungen und persönlichen Entscheidungspunkten.

Der entscheidende Schritt besteht darin, aus der Analyse vergangenen Verhaltens konkrete zukünftige Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Tat verstehen Verantwortung übernehmen Risikosituationen erkennen
Entscheidungspunkte nutzen Alternativen einüben Alltag überprüfen

Damit schließt sich auch der Kreis dieser Fachserie: Täterarbeit beginnt beim Verstehen von Verhalten, darf dort aber nicht stehen bleiben. Ihr praktischer Wert zeigt sich darin, ob Verantwortung, Selbststeuerung und alternative Entscheidungen im Alltag zunehmend tragfähig werden.

Die Täterarbeits-Serie im Überblick

Häufig gestellte Fragen zur Rückfallprävention in der Täterarbeit

Was bedeutet Rückfallprävention in der Täterarbeit?

Rückfallprävention bedeutet, persönliche Risikosituationen, Frühwarnzeichen und Entscheidungspunkte zu erkennen und konkrete Alternativen für zukünftige Konflikte vorzubereiten.

Reicht Einsicht aus, um weitere Gewalt zu verhindern?

Nein. Einsicht ist wichtig, garantiert jedoch keine zukünftige Verhaltensänderung. Entscheidend ist, ob alternative Entscheidungen im Alltag tatsächlich angewendet werden.

Was ist ein persönlicher Rückfallpräventionsplan?

Ein Rückfallpräventionsplan verbindet konkrete Risikosituationen mit persönlichen Warnsignalen, einer vereinbarten Alternativhandlung, Unterstützungsmöglichkeiten und anschließender Auswertung.

Welche Rolle spielt das Jugendamt bei Jugendstrafverfahren?

Das Jugendamt wirkt nach § 52 SGB VIII und § 38 JGG im Jugendstrafverfahren mit. Die Jugendgerichtshilfe bringt unter anderem erzieherische und soziale Gesichtspunkte ein und äußert sich zu geeigneten Maßnahmen.

Kann ein Gericht einen sozialen Trainingskurs anordnen?

Ja. § 10 JGG nennt die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs ausdrücklich als mögliche Weisung.

Gibt es ein staatliches Anti-Aggressions-Zertifikat?

§ 10 JGG schreibt kein einheitliches staatliches Anti-Aggressions-Zertifikat vor. Zertifikate bestimmter Trainingskonzepte oder Ausbildungsanbieter sind davon zu unterscheiden.

Muss ein Anti-Aggressions-Training immer von einem Psychologen durchgeführt werden?

Nein, eine allgemeine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht für jede verhaltensorientierte Maßnahme. Sobald jedoch psychologische Diagnostik, Psychotherapie, psychiatrische Behandlung oder andere entsprechende Fachleistungen erforderlich werden, müssen qualifizierte Fachpersonen einbezogen werden.

Kann ein Trainer garantieren, dass es keinen Rückfall gibt?

Nein. Seriöse Täterarbeit kann Entwicklungsprozesse unterstützen, aber zukünftiges Verhalten nicht sicher vorhersagen oder garantieren.

Fachliche Quellen und weiterführende Literatur


Bundesministerium der Justiz – § 10 JGG: Weisungen

Bundesministerium der Justiz – § 38 JGG: Jugendgerichtshilfe

§ 52 SGB VIII – Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Pappas & Dent – The 40-year debate: Meta-Review zu Interventionen bei jugendlichen Straftätern
Olsson et al. – Systematic review and meta-analysis of noninstitutional psychosocial interventions

Staller, Mario S.; Körner, Swen (2024):
Verhalten bei Gewalt – Selbstschutz für Rettungskräfte.
Springer Fachmedien Wiesbaden.
DOI: 10.1007/978-3-658-44700-7

Fachlicher und rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag beschreibt pädagogische und verhaltensorientierte Ansätze der Gewaltprävention und dient der fachlichen Information. Er stellt keine psychologische, psychotherapeutische, psychiatrische, medizinische oder rechtliche Einzelfallberatung dar. Die dargestellten gesetzlichen Regelungen dienen der allgemeinen fachlichen Orientierung. Maßnahmen im Kontext von Jugendhilfe, Kindeswohl, Jugendstrafrecht oder familiengerichtlichen Verfahren müssen unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls und in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Fachstellen beziehungsweise Behörden durchgeführt werden.

Autor & fachlicher Ansprechpartner

Günther Pfeifer

IHK-zertifizierte Fachkraft für Gewaltpräventionmit langjähriger Praxiserfahrung in sicherheitsrelevanten Arbeits- und Einsatzbereichen. Entwickler der Gladiator Mind-Methodik, in der Ansätze aus Selbstführung, Stressregulation und praktischer Handlungssicherheit zusammengeführt werden. Thematische Schwerpunkte sind unter anderem BehördenKRITISJobcenterKliniken, Rettungsdienst, ÖPNV, Einzelhandel und  Flughäfen.

Als persönliches Mitglied im Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) verbindet Günther Pfeifer seine langjährige Praxiserfahrung in Selbstschutz, Gewaltprävention und Resilienztraining mit aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese fachliche Vernetzung unterstützt eine praxisnahe Einordnung von Fragen rund um Sicherheit, Prävention und organisationale Resilienz.

Ergänzend hat Günther Pfeifer seine fachliche Auseinandersetzung mit Stressreaktionen, Wahrnehmung und Verhalten durch eine Fortbildung zu Stressphysiologie und Neurobiologie vertieft. Diese Kenntnisse fließen insbesondere in die praxisorientierte Einordnung von Stress, Aktivierung, Wahrnehmung und Handlungssicherheit in Konflikt- und Gewaltsituationen ein.

Ich bin Praktiker, kein Forscher. Meine Aufgabe ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse,
Erfahrungen aus Training und Arbeitsschutz sowie organisatorische Anforderungen in tragfähige Konzepte für reale Konflikt- und Gewaltsituationen zu übersetzen. Wo mein eigener fachlicher Schwerpunkt endet, beziehe ich geeignete Fachquellen und Netzwerke ein.

Meine Arbeit basiert auf der Überzeugung, dass der Mensch im Mittelpunkt wirksamer Gewaltprävention stehen muss. Dazu gehören Wahrnehmung, Stressregulation, Handlungssicherheit,
klare organisatorische Strukturen und die Fähigkeit, unter Belastung Entscheidungen zu treffen. Weitere Informationen zu meiner Arbeit und meinen Schwerpunkten finden Sie auf meiner Autorenseite sowie in der Übersicht Auszeichnungen & Zertifikate

Letzte Aktualisierung: September 2026

Fachlicher Hinweis:
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zu Gewaltprävention, Wahrnehmung, Deeskalation und Selbstschutz. Jede Konflikt- und Gefahrensituation ist unterschiedlich. Die dargestellten Inhalte stellen keine individuelle Rechtsberatung, medizinische oder psychotherapeutische Beratung dar und können eine konkrete Gefährdungsbeurteilung oder ein auf den jeweiligen Arbeitsplatz abgestimmtes Schutzkonzept nicht ersetzen.